Elektronische-Akte
Jedes ordentliche Baubewilligungsgesuch (Oberamtsentscheid), vereinfachte Baubewilligungen (Gemeindeentscheid) sowie Vorgesuche müssen über einen FRIAC-Antrag bei den betroffenen Gemeinden eingereicht werden.
Ein Teil der FAQ sowie Tutorials zur Entwicklung einer FRIAC-Datei sind auf unserer Website verfügbar, um den Benutzern der Anwendung zu helfen.
Papierdossier
Allgemeine Informationen
Da die digitale Signatur im Kanton Freiburg noch nicht anerkannt ist, ist es nach wie vor notwendig, parallel zum Baubewilligungsgesuch, das im FRIAC-Antrag ausgearbeitet wurde, als physische Akten zu versenden. Nur ein vollständiges unterzeichnetes Papierdossier des Antrags ist öffentlich verbindlich. Dieses Dossier steht der Bevölkerung in der Gemeinde während der Dauer der öffentlichen Auflage zur Verfügung.
Die Elektronische-Akte muss mit der physischen Akte identisch sein. Aus diesem Grund müssen alle Dokumente, die das Dossier beinhaltet, inklusive denen die außerhalb der Anwendung erstellt wurden, gescannt und in FRIAC eingefügt werden.
Die Gemeinde wird erst nach Erhalt der physischen Akte die öffentliche Auflage vornehmen können.
Versenden von Papierdossier
Nach dem Erstellen der elektronischen Akte über FRIAC wird empfohlen, sich bei der Gemeinde über die Vollständigkeit des Dossiers zu erkundigen (Art. 90 RPBR). So ist eine Abweisung aufgrund Unvollständigkeit kleiner.
Arten des Papierdossier
Das vollständige Dossier
- bestehend aus allen Dokumenten inklusive den aktualisierten und im verfahren generierten Dokumenten.
Das vereinfachte (summarische) Dossier
- hauptsächlich bestehend aus den Projektplänen und Erläuterungen sowie dem Gesuchsformular
Je nach Art des Verfahrens zu übermittelnde Papierdossier
Ordentliches Verfahren
Ein vollständiges, unterzeichnetes Papierdossier, sowie drei vereinfachte Papierdossier ohne Unterschrift die bei der Gemeinde einzureichen sind. Sobald die kommunale Zirkulation abgeschlossen ist, schickt die Gemeinde diese dann an das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA).
Vereinfachtes Verfahren
Ein vollständiges, unterzeichnetes Papierdossier, sowie zwei vereinfachte Papierdossier ohne Unterschrift die bei der Gemeinde einzureichen sind.
Ausnahme für das vereinfachte Verfahren ausserhalb der Bauzone
Zwei vollständige, unterzeichnete Papierdossier sowie zwei vereinfachte Papierdossier ohne Unterschrift die bei der Gemeinde einzureichen sind.
Jedes Projekt, das außerhalb der Bauzone liegt und einer Sonderbewilligung der Raumplanungs-, Umwelt und Baudirektion (RUBD) bedarf. Nach Erhalt des Dossiers verlangen die Gemeinden eine Voranmeldung durch die vom Gesuch betroffenen kantonalen Stellen. Nach Erhalt der kantonalen Bescheide senden die Gemeinden der BRPA eines der beiden vollständigen unterzeichneten Papierdossier sowie eine Kopie der Gutachten der kantonalen Ämter, damit die RUBD das Gesuch analysieren kann.
Vorprüfungsgesuch
Ein vollständiges, unterzeichnetes Papierdossier, sowie drei vereinfachte Papierdossier ohne Unterschrift die bei der Gemeinde einzureichen sind. Sobald die kommunale Zirkulation abgeschlossen ist, schickt die Gemeinde diese dann an das BRPA.
Bauleitung
Ordentliches Verfahren
Die folgenden Dokumente müssen unterschrieben, im FRIAC aufgeladen und parallel physisch an das BRPA geschickt werden, um dem vollständigen, unterzeichneten Papierdossier beigefügt und vom BRPA am Ende des Verfahrens archiviert zu werden:
- Übereinstimmungsnachweis
- Definitive Bezugsbewilligung (falls erforderlich)
- Jedes andere unterschriebene Dokument (handschriftliche Unterschrift)
Vereinfachtes Verfahren
Die folgenden Dokumente müssen unterschrieben, im FRIAC aufgeladen und parallel physisch an die Gemeinde geschickt werden, um dem vollständigen, unterzeichneten Papierdossier beigefügt :
- Übereinstimmungsnachweis
- Jedes andere unterschriebene Dokument (handschriftliche Unterschrift)
Ausnahme für das vereinfachte Verfahren ausserhalb der Bauzone
Die Dokumente müssen auch dem BRPA geschickt werden.
Archivierung
Am Ende des Verfahrens wird ein vollständiges, unterzeichnetes Papierdossier von den folgenden Stellen archiviert:
- Der Staat: Für ordentliche Verfahren, vereinfachte Verfahren außerhalb der Bauzone und Vorprüfungsgesuche
- Die Gemeinde: Für vereinfachte Verfahren innerhalb und ausserhalb der Bauzone
Am Ende des Verfahrens werden die vereinfachte Papierdossier ohne Unterschrift von der Entscheidungsbehörde (Gemeinde oder Präfektur) an den/die Gesuchsteller(in/nen) und den/die Projektverfasser(s) zurückgeschickt.
Nützliche Dokumente
- Kontrollliste
- Liste der unterzeichneten und nicht unterzeichneten Dokumente
- Bauhandbuch (2011)
- Abkürzungsverzeichnis
- Vereinbarung zur Übertragung der Ausnützung (2010)
- Überstimmungsnachweis (2014)
FRIAC > Hilfe-Center > FAQ > Erstellen eines Dossiers
Letzte Änderung : 12/04/2021