FRIAC
Lead
Anwendung zur Verwaltung der Gesuche um Baubewilligung im Kanton Freiburg
Der Fehler, der dazu geführt hatte, dass einige Baubewilligungen abgelaufen waren, wurde behoben. Die betroffenen Dossiers befinden sich nun im richtigen Status.
Wir nutzen diese Botschaft, um daran zu erinnern, dass das Gesetz verlangt, dass der Gesuchsteller oder die Bauführung die Gemeinde via FRIAC über den Fortschritt der Arbeiten informiert (siehe Baubeaufsichtigung).
Informationen
Alle Anträge auf Baubewilligung (ordentliche und vereinfachte) und Vorprüfungsgesuche müssen in der FRIAC-Anwendung eingegeben werden.
Konto einrichten Online Hilfe Support kontaktierenHerausgegeben von Bau- und Raumplanungsamt
Letzte Änderung: 14.11.2025