• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Raum, Planung und Bau
  • Baubewilligung und Bewilligungen
  • Baubewilligung

Baubewilligung

Lead

Willkommen auf der Seite mit den Baubewilligungen. Hier finden Sie alle Elemente, die mit einem Antrag auf eine Bau, Abbruch und Standortbewilligung zusammenhängen (Verfahren, Gesetze und Verordnungen, Leitfaden und andere Informationen).

Gesuch um Baubewilligung im Kanton Freiburg

Alle Anträge auf Baubewilligung (ordentliche und vereinfachte) und Vorprüfungsgesuche müssen in der FRIAC-Anwendung eingegeben werden. Die notwendigen Informationen finden Sie im Bauhandbuch und unter den verschiedenen Links, die Sie auf dieser Seite finden können.

FRIAC Bauhandbuch

Arten von Baubewilligungen

Die Gesetzgebung des Kantons Freiburg sieht für jegliche Baute eine behördliche Bewilligung vor: Erstellungs-, Wiederaufbau-, Umbau-, Vergrösserungs- und Instandstellungsarbeiten; Abbruch-, Aufschüttungs- und Abgrabungs- und Materialausbeutungsarbeiten; Heizungsinstallationen, usw. (vergleiche insbesondere Art. 135 RPBG).

Je nach Art und Masse des Bauvorhabens wird die Bewilligung vom Oberamtmann (Ordentliches Verfahren), oder von der Gemeindebehörde erteilt (vereinfachtes Verfahren).

  • Jedes Bauprojekt kann Gegenstand eines Vorprüfungsgesuches sein mit dem Zweck, den Gesuchsteller über die Zulässigkeit des Projektes zu informieren (Art. 137 Abs. 1 RPBG und art. 88 RPBR).

    Es ist freiwillig ausser:

    • für Objekte betreffend einer Abbaubewilligung (Art. 155 RPBG);
    • wenn eine Vorschrift des Gemeindebaureglements ein Vorgesuch vorsieht (z.B. für Bauten ausserhalb der Bauzone, für Projekte, die sich auf geschützte Objekte beziehen oder in einer Schutzzone bzw. einem Schutzperimeter befinden).

    Weitere Informationen finden Sie im Bauhandbuch.

  • Die in Artikel 84 RPBR aufgeführten Arbeiten bedürfen einer Bewilligung durch die Oberamtsperson gemäss ordentlichem Verfahren (Art. 139 Abs. 1 RPBG).

    Das ordentliche Verfahren ist auch für folgende Gegenstände anwendbar:

    • Standortbewilligung

      Handelt es sich um ein bedeutendes oder besondere Probleme aufweisendes Projekt, hat der Gesuchsteller die Möglichkeit, vor Einreichung des endgültigen Gesuches, ein Standortbewilligungsgesuch zu unterbreiten (Art. 152 f. RPBG).
    • Detailerschliessungbewilligung (DEB)

    Die Behörde, die den Entscheid über dieses Verfahren trifft, ist das Oberamt, in dem sich Ihr Bauwerk befindet.

    Weitere Informationen finden Sie im Bauhandbuch.

    Ordentliches Verfahren

  • Das vereinfachte Verfahren ist per Definition ein erleichtertes Verfahren für Objekte von geringfügiger Bedeutung, die weder zum Wohnen oder Arbeiten benutzt werden noch dazu bestimmt sind. Die nach dem vereinfachten Verfahren baubewilligungspflichtigen Arbeiten sind in Artikel 85 RPBR definiert.

    Geringfügige Bauten unterstehen der Bewilligung des Gemeinderates (Art. 139 Abs. 1 RPBG).

    Die Behörde, die den Entscheid in diesem Verfahren trifft, ist die Gemeinde, in der Ihr Projekt liegt.

    Weitere Informationen finden Sie im Bauhandbuch.

    Vereinfachtes Verfahren

Bauten ausserhalb der Bauzone

Das Errichten von Bauten ausserhalb der Bauzone ist durch die einschlägigen Bundesbestimmungen geregelt (Art. 16a und 22 ff. RPG) (Verfahrensschema). Sowohl im Rahmen des ordentlichen als auch des vereinfachten Verfahrens ist eine Sonderbewilligung der RUBD nötig. Nicht immer verlangt das Gemeindebaureglement ein Vorprüfungsgesuch. Empfehlenswert ist es jedoch auf jeden Fall.

Die folgende Seite enthält nützliche Informationen.

Bauten außerhalb der Bauzone

Solaranlagen

Die untenstehende Seite enthält alle Unterlagen zu Solaranlagen, wie Das Meldeformular, der Beschluss vom 10 Dezember 2014 sowie die Richtlinie.

Solaranlagen

Erstellen eines Dossiers

Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zur Erstellung eines Dossiers für eine Baubewilligung für alle Verfahrensarten.

Erstellen eines Dossiers

Nützliche Links

Links sind auch auf dieser Seite oben rechts unter Verlinkte Seiten zu sehen.

  • Richtlinien zur Anwendung der Änderung der Grenzen und Teilung einer Parzell

    Letzte Änderung: 01.01.2023
  • Dokumente für Gemeinden
  • Schema - Ordentliches Verfahren
  • Verteilung der BRPA-Mitarbeiter nach Gemeinde
  • Online-Karten - Thema: Bau und Raumplanung

Rechtsgrundlagen

  • Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700 ).
  • Bundesverordnung über die Raumplanung vom 28. Juni 2000 (RPV, SR 700.1 ).
  • Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG, SGF 710.1, siehe BDLF).
  • Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR, SGF 710.11, siehe BDLF).
  • Interkantonale Vereinbarung vom 22. September 2005 über die Harmonisierung der Baubegriffe  (IVHB, SGF 710.7, siehe BDLF).
  • Gemeindenbaureglements (GBR)
    • Zu finden auf den Websites der Gemeinden
Hauptbild
Ville de Fribourg
Ville de Fribourg © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
  • Baubewilligung

    • Baubewilligung - Solaranlagen
    • Bauten außerhalb der Bauzone
    • Dokumente für Gemeinden
    • FAQ - Baubewilligung und Bewilligungen
    • IVHB - Begriffe, Kommentare und Schemas
  • Baubewilligung - Umwelt: Informationen für Gesuchsteller und Architekten
  • Baubewilligungen aus Sicht der Mobilität
  • Bauhandbuch
  • FRIAC
  • Landwirtschaftliche Baubewilligung

Verlinkte Seiten

  • Bauhandbuch
  • FAQ - Baubewilligung und Bewilligungen
  • FRIAC
  • Erstellen eines Dossiers
  • Baubeaufsichtigung
  • Verteilung der BRPA-Mitarbeiter nach Gemeinde
Direktionen / zugehörige Ämter

Bau- und Raumplanungsamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Bau- und Raumplanungsamt

Letzte Änderung: 03.03.2023

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: