Ausfall am 07.05.2026 vormittags (8-13 Uhr)
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Gesuch um Baubewilligung im Kanton Freiburg
Alle Anträge auf Baubewilligung (ordentliche und vereinfachte) und Vorprüfungsgesuche müssen in der FRIAC-Anwendung eingegeben werden.
Ausführliche Erläuterungen zur Erstellung eines Dossiers finden Sie im Handbuch für das Bauhandbuch.
FRIAC Bauhandbuch
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Nützliche Dokumente und links
⚠ Das Gesuchsformular wird in FRIAC ausgefüllt.
- Erstellen eines Dossiers (Inhalt, Typ, Anzahl der Exemplare usw.)
- Kontrolllist der im ordentlichen Verfahren einzureichenden Dokumente
- Liste der unterzeichneten und nicht unterzeichneten Dokumente
- Abkürzungsverzeichnis
- IVHB - Begriffe, Kommentare und Schemas
- Baubewillingung
- FAQ - Baubewilligung und Bewilligungen
- Gesuch um Abweichung zu den Baugrenzen einer Kantonsstrasse
- Gehölze ausserhalb des Waldareals
- Vereinbarung zur Übertragung der Ausnützung (2010)
- Abweichungsvereinbarung hinsichtlich der Grenzabstandsvorschriften
- Richtlinien zur Anwendung der Änderung der Grenzen und Teilung einer ParzellLetzte Änderung: 01.01.2023
- Bauten außerhalb der Bauzone
- Bauten im Wald oder Waldesnähe
- Solaranlagen
- Förderprogramme im Energiebereich / Das Freiburger Gebäudeprogramm
- Werbetafeln
- Online-Karten
- Private Igenieur-Geometerinnen und Igenieur-Geometer
- Das Grundbuchamt (GBA)
- Radon
Spezifische/Energie-Formulare
Die untenstehenden Links führen zu den Formularseiten der Ämter. Wenn Sie Fragen zu diesen Dokumenten haben, wenden Sie sich bitte an die verfassenden Stellen.⚠ Einige Formulare sind jetzt in die FRIAC-Anwendung integriert.
Kantonale Instanzen
- Amt für Umwelt (AfU)
- Kantonale Gebäudeversicherung (KGV)
- Amt für Mobilität (MobA)
- Tiefbauamt (TBA)
- Amt für Energie (AfE)
- Amt für zivile Sicherheit und Militär (AZSM)
- Amt für Kulturgüter (KGA)
- Grangeneuve
- Amt für Gewerbepolizei (GePoA)
- Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW)
Beurteilungsinstanz
Baubeaufsichtigung
Der Bauherr (Gesuchsteller) oder der/die Bauleiter/in ist verpflichtet, die Gemeinde über den Fortschritt der Arbeiten zu informieren (Art. 110 RPBR ) und ihr nach Abschluss der Arbeiten den Übereinstimmungsnachweis vorzulegen (Art. 166 RPBG ). Um das zu machen, muss das Modul zur Baubeaufsichtigung in FRIAC verwendet werden.
⚠ Der Überstimmungsnachweis und die Bezugsbewilligung werden über die FRIAC-Anwendung erstellt.