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Verfahren für das Aufstellen einer Werbetafel

Bewilligungsverfahren

Das Aufstellen von Schildern und Plakaten zum Werbegebrauch unterliegt einer Behördengenehmigung. Zahlreiche Elemente werden in Erwägung gezogen, insbesondere die Verkehrssicherheit und die Ästhetik. Je nach Fall sind andere Genehmigungen notwendig (Baubewilligung, Genehmigung den öffentlichen Bereich zu benutzen).

Wenn für Reklame gleichzeitig ein Baubewilligungsgesuch gestellt wird, gilt die Baubewilligung als Bewilligung der Reklame.

Der Genehmigungsantrag ausserhalb eines Baugenehmigungsverfahrens muss bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden, auf der das Aufstellen oder Anbringen vorgesehen ist. Die Gemeinde erteilt ihr Gutachten zum Antrag und übermittelt dieses anschliessend dem Oberamt. Bevor der Entscheid gefällt wird, kann das Oberamt die Gutachten der zuständigen Dienststellen einfordern.

  • Bewilligungsgesuch für Plakatwände und Dauerreklamen PDF, 286.89k
  • Présentation détaillée relative aux réclames routières PDF, 560.89k

Gesetzesgrundlagen

  • Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; RS 741.01)
  • Bundesverordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; RS 741.21)
  • Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen (SGF 941.2)
  • Ausführungsreglement vom 23. Dezember 1986 zum Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen (SGF 941.21)
Hauptbild
Zeichnung einer Werbetafel
Werbetafel © Alle Rechte vorbehalten
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Herausgegeben von Oberämter

Letzte Änderung: 23.05.2025

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