Baubeaufsichtigung
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Baubeaufsichtigung in der Anwendung.
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Der Bauherr (Gesuchsteller) oder der/die Bauleiter/in ist verpflichtet, die Gemeinde über den Fortschritt der Arbeiten zu informieren (Art. 110 RPBR ) und ihr nach Abschluss der Arbeiten den Übereinstimmungsnachweis vorzulegen (Art. 166 RPBG ). Um das zu machen, muss das Modul zur Baubeaufsichtigung in FRIAC verwendet werden.
Nach Erteilung der Baubewilligung* (oder Vorzeitiger Baubeginn) müssen Sie die Gemeinde im Laufe der Zeit über den Fortschritt der Arbeiten informieren (Art. 110 RPBR ) und ihr nach Abschluss der Arbeiten den Übereinstimmungsnachweis vorlegen (Art. 166 RPBG ). Zu diesem Zweck müssen Sie in FRIAC ein BB-Dossier zur Baubeaufsichtigung anlegen und dieses während der gesamten Bauphase gemeinsam mit der Gemeinde verwalten.
Sie haben zwei Jahre Zeit, um mit den Arbeiten zu beginnen, indem Sie eine Meldung an die Gemeinde einreichen. Andernfalls müssen Sie ein neues Baubewilligungsgesuch einreichen, indem Sie ein neues Dossier in FRIAC anlegen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Baubeaufsichtigung in FRIAC Folgendes umfasst:
- Eingabe der Kontaktdaten der verschiedenen Beteiligten (z. B. Bauherr, qualifizierte Person)
- Eingabe der Informationen zum Bauwerk oder zu den Baulosen
- Eingabe der effektiven Daten der verschiedenen Bauphasen im Laufe der Zeit (manchmal kann es sich nur um den Beginn und die Beendigung der Arbeiten handeln)
- Eingabe des von den betroffenen Beteiligten unterzeichneten Übereinstimmungsnachweises nach Abschluss der Arbeiten
⚠️ Es können Andere Dokumente verlangt werden, die in FRIAC eingefügt werden müssen, wie z. B. Ausführungspläne oder die geometrische Übereinstimmungserklärung.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.
Ja, Sie müssen das Modul für die Baubeaufsichtigung in FRIAC verwenden, weil Sie damit die Gemeinde über die Ausführung Ihrer Baubewilligung informieren und ihr den Übereinstimmungsnachweis vorlegen müssen.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.
Nachdem Sie Ihr Baubeaufsichtigungsdossier (BB-Dossier) erstellt (Schritt "Erstellen") und an die Gemeinde übermittelt haben, müssen Sie warten, bis die Gemeinde die Auswahl der Kontrollen für die durchzuführenden Bauarbeiten entschließt (Schritt "Auswahl der Kontrollen"). Sobald sie dies getan hat, werden Sie benachrichtigt und können die Daten einfügen (Schritt "Fortschritt der Arbeiten").
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.
Um den Übereinstimmungsnachweis über FRIAC zu speichern, müssen Sie:
- Zum entsprechenden BB-Dossier gehen (unter Baubeaufsichtigung)
- Das effektive Datum der Beendigung der Arbeiten gespeichert haben (damit das Menü Übereinstimmungsnachweis angezeigt werden kann)
- Gehen Sie zum Menü Übereinstimmungsnachweis
- Füllen Sie die verschiedenen Felder aus und speichern Sie sie
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Herunterladen
Der Übereinstimmungsnachweis wird dann im PDF-Format mit den im Menü Partnerinformationen eingegebenen Daten erstellt. Nachdem Sie ihn ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt haben, können Sie ihn in FRIAC im Menü Dokumente > Erforderliche Dateien einreichen.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.
Das Dossier der Baubeaufsichtigung (abgekürzt BB-Dossier) ist ein Dossier, das sich im Dossier des Baubewilligungsgesuchs befindet. Es handelt sich also um einen Subdossier mit einem eigenen Prozess, der es den Benutzerinnen und Benutzern ermöglicht, die Baubeaufsichtigung in FRIAC zu übertragen.
Das Dossier BB-Dossier hat eine eigene Nummer. Diese besteht aus der Nummer des Dossiers des Baubewilligungsgesuchs, gefolgt von einer zusätzlichen Zahl (z.B. 2024-7-09635-S-1). Es hat auch einen eigenen Zugang, damit sein Inhalt nicht automatisch für alle Benutzer/innen des Dossiers des Baubewilligungsgesuchs freigegeben wird.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.
Nur die Gemeinde kann die Dossiers schließen, sobald alle für die Baubeaufsichtigung erforderlichen Informationen und Dokumente in FRIAC eingegeben wurden.
Ihr BB-Dossier ist möglicherweise aus einem der folgenden Gründe noch offen:
- Sie haben die Baubeaufsichtigung nicht in FRIAC erfasst
- Sie haben die Partnerinformationen und die Daten des Bauwerks für die Baubeaufsichtigung nicht vervollständigt
- Sie haben die effektiven Datumswerte der verschiedenen Bauetappen nicht gespeichert
- Sie haben den Übereinstimmungsnachweis oder andere von der Gemeinde angeforderte Dokumente (z. B. Pläne) nicht eingereicht
- Die eventuelle Bezugsbewilligung wurde von der Gemeinde noch nicht eingereicht
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.
Bei Problemen können Sie sich an die Gemeinde oder den FRIAC-Support wenden.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung oder auf der Seite Konten & Zugänge in unseren FAQs.
Ja, Sie müssen das Modul zur Baubeaufsichtigung in FRIAC sowohl bei vereinfachten als auch bei regulären Verfahren verwenden.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.
Die Antwort auf diese Frage finden Sie in den FAQ zu den Sonderverfahren.
Herausgegeben von Bau- und Raumplanungsamt
Letzte Änderung: 17.04.2026