Sonderverfahren
Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen, die mit dem Modul "Sonderverfahren" in FRIAC in Verbindung stehen.
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Es handelt sich um kantonale und eidgenössische Baubewilligungsverfahren. Mit FRIAC können diese Verfahren derzeit auf kantonaler Ebene verwaltet werden. Die zuständige Behörde (kantonale Stelle, die für das Verfahren auf Kantonsebene zuständig ist) erstellt das Dossier in FRIAC, sobald sie die Unterlagen in Papierform erhalten hat.
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Bundensverfahren
Verfahrens Art des Verfahrens Zuständige Behörde (Verfahrensleiter) Elektrische Anlagen 1. Transformatorenstationen2. Stationen und Anlagen zur Energieerzeugung3. Leitungen und Kabel4. Andere BRPA Transportanlagen mit Seilantrieb 1. Luftseilbahnen2. Standseilbahnen3. Skilifte4. Andere MobA Treibstoffe und Mineralöle 1.Hochdruckleitungen (über 5 bar) zum Transport von Mineralöl, Erdgas oder anderen flüssigen oder gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen2. Anlagen (Pumpen und Speicher) für den Betrieb der Hochdruckleitungen3. Andere AfE Betrieb der Eisenbahnen 1. Bauten und Anlagen, die ausschliesslich oder überwiegend dem Bau und Betrieb einer Eisenbahn dienen(z.B. P+R nur für SBB-Benutzer)2. Andere MobA Nationalstrassen 1. Strassen2. Anlagen, die zur technisch richtigen Ausgestaltung der Strassen erforderlich sind (z.B. Salzsilos)3. Andere MobA Landesverteidigung 1. Bauten und Anlagen im Bereich der Landesverteidigung2. Andere AZSM Öffentliche Schiffsstegen und Zivilluftfahrt 1. Gesuche im Zusammenhang mit öffentlichen Schiffsstegen2. Gesuche im Zusammenhang mit der Zivilluftfahrt (Pistensanierung, Hangars usw.)3. Andere MobA Kantonale Verfahren
Verfahrens Art des Verfahrens Zuständige Behörde Transportanlagen mit Seilantrieb 1. Skilifte2. Kleinskilifte3. Kleine Luftseilbahn4. Schrägaufzug5. Bob-Schlitten6. Andere MobA Treibstoffe und Mineralöle 1. Alle Rohrleitungsanlagen sowie die dazugehörigen Installationen, soweit diese unter der Aufsicht des Kantons stehen (Mittel- und Niederdruckleitungen)2. Andere AfE Mobilitätsinfrastrukturpläne kantonaler Zuständigkeit (Ordentliches Verfahren) 1. Zu den öffentlichen Sachen des Staates gehörende Strasse2. Bestandteile der Strasse (z.B. Brücken, Tunnels, Trottoirs, Parkplätze)3. Andere TBA Mobilitätsinfrastrukturpläne kantonaler Zuständigkeit (Vereinfachtes Verfahren) 1. Zu den öffentlichen Sachen des Staates gehörende Strasse2. Bestandteile der Strasse (z.B. Brücken, Tunnels, Trottoirs, Parkplätze)3. Andere TBA Mobilitätsinfrastrukturpläne in der Zuständigkeit der Gemeinde (Ordentliches Verfahren) 1. Zu den öffentlichen Sachen der Gemeinden gehörende Strasse und Privatstrassen in öffentlicher Nutzung2. Bestandteile der Strasse (z.B. Brücken, Tunnels, Trottoirs, Parkplätze)3. Andere TBA Mobilitätsinfrastrukturpläne in der Zuständigkeit der Gemeinde (Vereinfachtes Verfahren) 1. Zu den öffentlichen Sachen der Gemeinden gehörende Strasse und Privatstrassen in öffentlicher Nutzung2. Bestandteile der Strasse (z.B. Brücken, Tunnels, Trottoirs, Parkplätze)3. Andere TBA Wasserwerke 1. Nutzung der Wasserkraft (Bundeskonzessionen)2. Sanierung von Wasserkraftwerken3. Andere AfU Wasserschutzgebiete 1. Abgrenzung der Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutzzonen2. Wasserentnahme aus Grundwasser3. Nutzung des öffentlischen Grundwasser (Konzession und Bewilligung)4. Andere AfU Seen und Fliessgewässer 1. Unterhalt (Räumung und Entleerung, Unterhaltskonzept, usw.)2. Wasserentnahme aus Seen und Fliessgewässern3. Andere AfU Elektrische Anlagen 1. Versorgung des Endverbrauchers mit Elektrizität im Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbereich bei einer Frequenz von 50 Hz2. Andere AfE Nautische Anlagen 1. Konzession für nautische Anlagen (Hafen und andere)2. Seemarkierungen3. Andere AfU Forstinfrastrukturen und Schutzbauwerke WaG(BVG-Verfahren) 1. Walderschliessung2. Schutzmassnahme3. Andere WNA -
Derzeit ermöglicht FRIAC die Verwaltung dieser Verfahren nur auf kantonaler Ebene. Die kommunale Verwaltung dieser Dossiers muss daher vorerst weiterhin außerhalb der Anwendung erfolgen. Sobald das Papierdossier an den Kanton geschickt wurde, erstellt die zuständige Behörde (die für das Verfahren auf kantonaler Ebene zuständige kantonale Stelle) das elektronische Dossier in FRIAC.
Die Gemeinde kann von der zuständigen Behörde über eine Weiterleitung oder zur Durchführung einer öffentlichen Auflage in FRIAC angefordert werden. Sie erhält dann eine Benachrichtigung und kann das betreffende Dossier in ihren Listen unter „Dossiers” oder über eine Suche finden.
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Derzeit ermöglicht FRIAC die Verwaltung dieser Verfahren nur auf kantonaler Ebene. Die Baubeaufsichtigung muss daher vorerst außerhalb der Anwendung fortgesetzt werden.
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Herausgegeben von Bau- und Raumplanungsamt
Letzte Änderung: 14.08.2026