Der Sachplan Gewässerbewirtschaftung legt die Ziele, Handlungsprioritäten und Mittel fest, die in den verschiedenen Bereichen der Gewässerbewirtschaftung umzusetzen sind.
75 % des im Kanton Freiburg konsumierten Trinkwassers stammt aus dem Grundwasser. Seit 2025 verfügt der Kanton über einen Sachplan Trinkwasserinfrastrukturen, der darauf abzielt, die Qualität und Quantität des verteilten Wassers langfristig zu gewährleisten.
Das Grundwasser ist Belastungen und Risiken ausgesetzt, die mit folgenden Faktoren zusammenhängen:
- Klimawandel;
- Landwirtschaft;
- Urbanisierung und Infrastrukturen;
- Nutzung natürlicher Ressourcen.
Das AfU ist für die Überwachung und den Schutz der Grundwasserressourcen sowie für die langfristige Planung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung des Kantons zuständig.
Die Überwachung der Qualität des Grundwassers im Kanton wird in jährlichen Kampagnen geplant:
- die Kampagne NAQUA wird seit 2002 vom Bund geführt (19 Stationen). Sie konzentriert sich auf Schadstoffe wie Nitrate, Pestizidrückstände, Abwasser-Marker und andere anthropogene Verbindungen;
- die Kampagne ESoutQual wird seit 2004 vom AfU geführt (68 Stationen). Sie konzentriert sich ebenfalls auf bestimmte Schadstoffe, aber auch auf einige Substanzen, die hauptsächlich geogenen Ursprungs sind, wie z.B. Chloride und Sulfate;
- die Kampagne Zu ermöglicht eine Überwachung der Entwicklung des Nitratgehalts an 26 Messstellen, an denen entsprechende Probleme auftreten.
Beurteilung
- Verunreinigungen des Grundwassers durch Nitrate und Pestizide aus landwirtschaftlichen Aktivitäten sind insbesondere im Norden und Osten des Kantons nach wie vor sehr verbreitet.
- Die Umsetzung von Projekten zur Reduzierung von Nitraten in der Landwirtschaft (Zuströmbereiche Zu) ermöglicht eine deutliche Senkung des Nitratgehalts im betroffenen Grundwasser.
- Mehrere Gemeinden verfügen nicht über ausreichende Ressourcen für den Fall schwerer und anhaltender Trockenperioden, die mit dem Klimawandel häufiger auftreten werden (siehe Wasserbilanz nach Versorger unten).
Wasserbilanz nach Versorger (2016–2020)
Situation bei maximalem Bedarf und minimaler Verfügbarkeit (Niedrigwassermenge) - zum Beispiel während Trockenperioden
Nitrate im Grundwasser und im Trinkwasser (2023–2024)
Pflanzenschutzmittel im Grundwasser (2023)
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Die Überwachung der Qualität der Oberflächengewässer spielt eine entscheidende Rolle für den Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit. Dank der Ermittlung quantitativer und qualitativer Defizite können die Behörden gezielte und wirksame Massnahmen zum Schutz der Gewässer ergreifen. So wird sichergestellt, dass die Wasserressourcen auch für künftige Generationen verfügbar und qualitativ hochwertig bleiben. Darüber hinaus ermöglicht die Überwachung die Vorwegnahme neu auftretender Problematiken, wie beispielsweise das Vorhandensein von Mikroverunreinigungen, die schädliche Auswirkungen auf die aquatische Fauna und Flora sowie auf die menschliche Gesundheit haben können. Bei der Überwachung werden auch klimatische Veränderungen berücksichtigt, die zu Schwankungen in der Qualität und der verfügbaren Quantität von Wasser führen können.
Die Überwachung der Fliessgewässer des Kantons beruht auf einem multidisziplinären Ansatz, der die in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse und die vom Bund entwickelten Methoden integriert. Dieser Ansatz ermöglicht eine umfassende Bewertung der Qualität der Fliessgewässer unter Berücksichtigung sowohl hydrobiologischer als auch physikalisch-chemischer Aspekte. Die hydrobiologische Qualität, die anhand von Indikatoren wie dem IBCH und den Kieselalgen bewertet wird, und die physikalisch-chemische Qualität, die anhand der Nährstoff- und Mikroverunreinigungswerte ermittelt wird, werden für die wichtigsten Fliessgewässer das ganze Jahr über überwacht.
Auch die Seen werden regelmässig auf ihre Qualität hin überprüft. Der Murtensee beispielsweise wird einmal im Monat, der Greyerzersee und der Schiffenensee einmal im Jahr beprobt. Die anderen kleinen Seen wie jene von Lessoc und Montsalvens, der Schwarzsee und der Pérolles-See, werden alle fünf Jahre untersucht. Dank dieser Kontrollen können Veränderungen der Wasserqualität festgestellt und die notwendigen Massnahmen zum Schutz dieser wertvollen Ökosysteme ergriffen werden.
Beurteilung
- Die Qualität der Gewässer hat sich seit den 1980er-Jahren sowohl in biologischer als auch in physikalisch-chemischer Hinsicht deutlich verbessert.
- Allerdings scheint der Rückgang der Konzentrationen bestimmter Nährstoffe (z. B. Orthophosphate) in den Fliessgewässern und Seen zu stagnieren. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um eine gesamthaft gute Qualität zu erreichen.
- Die in den Fliessgewässern gemessenen Konzentrationen von Mikroverunreinigungen überschreiten in den Flachlandregionen des Kantons oft die ökotoxikologischen Grenzwerte, was auf eine erhebliche anthropogene und landwirtschaftliche Belastung dieser Gewässer hindeutet.
- Das Vorkommen der Quaggamuschel in bestimmten Seen mahnt zu erhöhter Wachsamkeit gegenüber invasiven Arten.
Mikroverunreinigungen in den Fliessgewässern (2017–2022)
Aktuelle Sauerstoffverhältnisse im Murtensee (2019-2024)
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Die Renaturierung hat zum Ziel, durch folgende Massnahmen die natürlichen Funktionen der Gewässer wiederherzustellen:
- Umsetzung eines Gewässerraums;
- Revitalisierung (Verbesserung der Gewässermorphologie durch bauliche Massnahmen);
- Sanierung der Wasserkraft (Restwassermengen, Schwall und Sunk, Geschiebehaushalt, Fischwanderung).
Diese Massnahmen führen zu einer erhöhten Biodiversität, verbessern die Qualität der Gewässer, bieten der Bevölkerung Erholungsräume und tragen zur Resilienz der Umwelt gegenüber dem Klimawandel bei.
Die verschiedenen Wasserentnahmen sowie die in der Vergangenheit realisierten Wasserbauprojekte und Eindämmungen von Fliessgewässern haben zur künstlichen Umgestaltung und zur Verminderung der strukturellen und natürlichen Vielfalt der Fliessgewässer beigetragen. Dadurch wurden die Funktionen der Fliessgewässer und ihrer Biotope beeinträchtigt.
Entsprechend der kantonalen Planung der Revitalisierungen sieht der Kanton Freiburg vor, bis 2090 211 km Fliessgewässer und 13 km Seeufer zu revitalisieren.
Gemäss der kantonalen Planung der Sanierung der Wasserkraft (Schwall und Sunk, Geschiebehaushalt, Fischwanderung) verfügen die Inhaber von Anlagen, die schwerwiegende Beeinträchtigungen der Gewässer verursachen, über Zeit bis 2030, um Massnahmen zur Beseitigung dieser Beeinträchtigungen zu ergreifen.
Die gemäss GSchG und GSchV festgelegten Gewässerräume werden seit 2022 zu Informationszwecken auf dem kantonalen Kartenportal veröffentlicht. Die Daten zum Gewässerraum werden in die Ortsplanung der Gemeinden integriert, womit sie verbindlichen Charakter erhalten. Das Bundesrecht sieht für Grundstücke innerhalb des Gewässerraums Baubeschränkungen vor. Nur der Teil ausserhalb des Gewässerraums bleibt bebaubar. Ferner gelten im Gewässerraum auch Nutzungsbeschränkungen (Verbot von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und Bodenbearbeitung).
Beurteilung
- Ein Drittel der Fliessgewässer (ca. 800 km), die einer ökomorphologischen Untersuchung unterzogen wurden, sind eingedolt oder stark verbaut.
- Zahlreiche Hindernisse verhindern die Fischwanderung.
- Unterhalb der grossen Wasserkraftanlagen besteht ein Geschiebedefizit.
- Die sehr starken und abrupten Schwankungen der Abflussmenge unterhalb der grossen Wasserkraftanlagen (Schwall und Sunk) haben negative Auswirkungen auf die aquatische Fauna.
- Der Gewässerraum ist in 60 % der Gemeinden gesetzlich verankert.
Planung der Revitalisierungen
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Lawinen, gravitative Naturgefahren oder Naturgefahren durch Oberflächenabfluss verursachen zahlreiche Schäden, Verletzte und fordern manchmal sogar Todesopfer. Das Amt für Umwelt hat unter anderem die Aufgabe, die vorhandenen Grundlagen zu Naturgefahren wie Hochwasser und Murgängen bereitzustellen, namentlich Gefahrenkarten und ein Schutzbautenkataster.
Hochwasser und Murgänge
Beim Umgang mit Naturgefahren sind Gefahrenkarten eines der wichtigsten Instrumente zur Prävention und Schadensbegrenzung. Das voralpine Gebiet des Kantons wurde in einer ersten, 2005 abgeschlossenen Etappe umfassend untersucht. 2015 folgte eine zweite Etappe im Mittelland zum Thema Hochwassergefahr.
Die 2018 veröffentlichte Gefahrenhinweiskarte Oberflächenabfluss ermöglicht eine umfassendere Sicht auf die mit Wasser verbundenen Gefahren. Dank einer vom AfU vorgenommenen Analyse konnten Lücken identifiziert und kartografische Ergänzungen vorgenommen werden. Parallel dazu wurden die Gefahrenkarten regelmässig aktualisiert, insbesondere nach der Umsetzung von Schutzmassnahmen. Ab 2020 wurden die Gefahrenkarten zu Hochwasser und Murgängen im Voralpengebiet überarbeitet, um den entsprechenden Anforderungen gerecht zu werden.
Zum Schutz von Personen und Eigentum wurden zahlreiche Schutzbauten an Fliessgewässern und Seen errichtet. Seit 2005 wurden mehr als 1200 Bauwerke punktuell erfasst und sind nun im kantonalen Inventar aufgeführt. 2021 wurde eine neue Methode eingeführt, mit der die Lokalisierung dieser Bauwerke genauer visualisiert werden kann.
Derzeit sind Studien im Gange, um den Anpassungsbedarf der Gefahrenkarten in Bezug auf den Klimawandel zu untersuchen. Anfang 2025 wurde eine Broschüre mit den klimatischen und hydrologischen Szenarien für den Kanton veröffentlicht.
Beurteilung
- Fast das gesamte Kantonsgebiet ist hinsichtlich der wasserbedingten Gefahren kartografiert.
- Zahlreiche Gebäude befinden sich in Gefahrenzonen bezüglich Hochwasser und Murgänge.
- Ein geringer Prozentsatz der Gebäude befindet sich in Gebieten mit erheblicher Gefährdung.
- Zahlreiche Hochwasserschutzmassnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung.
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Die natürliche Variabilität der Abflussmenge und der Wassertemperatur ist für den ökologischen Zustand der Gewässer essenziell. Die Ökosysteme der Gewässer und Auen haben sich an diese ständige Disruption im Gewässer angepasst.
Wird die natürliche Bandbreite von Abfluss und Wassertemperatur künstlich eingeschränkt oder erweitert, dann stellt dies ein Problem für das Ökosystem dar. Sehr starke und häufige Änderungen der Abflussmenge wie sie flussab von Wasserentnahmen vorherrschen können (Schwall und Sunk bei Kraftwerken), liegen ausserhalb einer natürlichen Schwankungsbreite. Die Arten sind daran nicht angepasst. Ebenso stellt eine Umleitung eines grossen Teils des Abflusses, beispielsweise zur Stromproduktion, einen Eingriff in den natürlichen Umweltzustand dar. Die Einhaltung einer Mindestmenge an Abfluss auf den sogenannten Restwasserstrecken ist deshalb ein wichtiger Beitrag, diesen negativen Einfluss zu minimieren.
Auch die Einleitung von Regenwasser aus der Siedlungsentwässerung in einen kleinen Bach kann bei Gewitterregen problematisch sein. Es bilden sich häufige kleine Hochwasser, die viele kleine Lebewesen, z.B. Amphibien und Insekten einfach wegschwemmen.
Bei geringem Wasserstand erwärmt sich ein Gewässer deutlich schneller, sodass bei sommerlicher Trockenheit auch die Wassertemperatur schnell zum Problem wird. Wasserentnahmen, kanalisierte Gewässer und das Fehlen von Ufervegetation vergrössern das Problem. Durch den Klimawandel kommt es zu einer Verstärkung sommerlicher Hitze und Dürre in den Fliessgewässern. Viele Arten sind an solch hohe Temperaturen nicht angepasst. Der Bedarf für Wasserentnahmen, beispielsweise in der Landwirtschaft steigt.
Beurteilung
- Mehrere Gewässerstrecken weisen ein Defizit bei der natürlichen Schwankungsbreite von Abfluss und Wassertemperatur auf, z.B. unterhalb von Stauseen. Dies hat einen negativen Einfluss auf den Umweltzustand, der durch gezielte Massnahmen minimiert werden soll (angemessene Restwassermengen, Sanierung von Schwall und Sunk, künstliche Hochwasser und Geschiebezugabe).
- Viele Gewässerökosysteme leiden noch unter den häufigen Hochwasserspitzen aus der Siedlungsentwässerung.
- Zunehmende Sommertrockenheit und höhere Temperaturen durch den Klimawandel sind ebenfalls ein Problem. Wasserentnahmen aus betroffenen Gewässern müssen deshalb immer öfter und länger eingeschränkt oder untersagt werden, was wiederum die Landwirtschaft vor Herausforderungen stellt.
- Fehlende strukturelle Vielfalt im Gerinne und mangelnde Ufervegetation (Beschattung) vergrössern noch das Problem der Zunahmen der Wassertemperaturen durch den Klimawandel.
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ARA
Im Bereich der Abwasserbehandlung ist in der Schweiz seit einigen Jahren ein Trend zum Zusammenschluss kleiner Abwasserreinigungsanlagen zu beobachten. Dadurch nimmt die Anzahl der Anlagen ab, diese gewinnen jedoch an Bedeutung. Damit wird die Organisation der Abwasserbehandlung immer wirtschaftlicher und professioneller, wodurch ein wirksamer Gewässerschutz gewährleistet wird. Gemäss der Planung der Regionalisierungen werden langfristig 11 ARA von kantonaler Bedeutung die Abwässer im Kanton Freiburg behandeln. Umfangreiche Arbeiten sind im Gange oder werden in den nächsten Jahren beginnen. Aus diesem Grund wird die Entwicklung des Trends als positiv bewertet.
Beurteilung
- Die Qualität des von den Freiburger ARA eingeleiteten Abwassers ist insgesamt gut. Die Beseitigung von Makroverunreinigungen (organische Stoffe, Phosphor, Stickstoff) dürfte durch die Modernisierung bestimmter ARA noch verbessert werden.
- Die Umsetzung der Behandlung von Mikroverunreinigungen gemäss kantonaler Planung wird einen Grossteil der mit dem Vorhandensein dieser Stoffe im Abwasser verbundenen Probleme lösen.
- Die Regionalisierung und Modernisierung der ARA dürfte auch die Professionalisierung des Betriebs und die Betriebssicherheit stärken.
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Seit 2014 kontrollieren die Inspektoren des Baustelleninspektorats Freiburg die Abwasserbewirtschaftung auf Baustellen:
- WC;
- Betonmischanlagen;
- Mörtel-/ Gipssilos;
- Tanks und Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten;
- Entwässerung (Behandlung, Versickerung, Pumpen);
- Festgestellte Spuren (Beton, Kohlenwasserstoffe, Farbe);
Jedes Jahr werden etwa 160 Kontrollen der Abwasserbewirtschaftung auf Baustellen durchgeführt.
Beurteilung
- Die Abwasserbewirtschaftung auf Baustellen wurde deutlich verbessert: 2014 entsprachen 68 % der Baustellen den Vorschriften, 2024 lag dieser Anteil bei 85 %.
Das Amt für Umwelt (AfU) erstellt und führt ein Register der Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten wie Heizöl, Benzin und Diesel.
Die Anzahl der Tanks zur Lagerung dieser wassergefährdenden Flüssigkeiten ist seit 2010 rückläufig, bleibt aber weiterhin bedeutend. Um die Risiken zu verringern, sorgt das AfU für die Kontrolle der Tanks in den Gewässerschutzzonen S.
Grundsätzlich sind alle Inhaber/-innen von Anlagen verpflichtet, gewisse Vorschriften einzuhalten und für die periodische Kontrolle, den Betrieb und die Wartung der für den Gewässerschutz erforderlichen Bauten und Einrichtungen zu sorgen. Ein Teil der Lageranlagen muss in Abhängigkeit von der Gefahr, die von diesen Anlagen für die Gewässer ausgeht, mindestens alle 10 Jahre kontrolliert werden. Die Leckanzeigesysteme der Lageranlagen müssen bei Tanks und doppelwandigen Rohrleitungen alle 2 Jahre überprüft werden.
Beurteilung
- Die Anzahl Anlagen in Gewässerschutzzonen S nimmt ab.
- Durch Kontrollen können Verunreinigungen vermieden werden.