Die Inhaber einer der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) unterstellten Anlage (Unternehmen, die mit gefährlichen Chemikalien oder Organismen umgehen, Eisenbahnanlagen, Strassen sowie Erdgashochdruck- und Erdölleitungen) sind verpflichtet, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die potenzielle Gefahr zu verringern, Störfälle zu verhindern und deren Folgen zu begrenzen. Sie erstellen zunächst einen Kurzbericht, in dem die Anlage und ihre Umgebung, das maximale Gefahrenpotenzial sowie die bestehenden Massnahmen beschrieben werden. Werden die potenziellen Folgen von Störfällen als schwerwiegend eingestuft, verlangt die Behörde eine Risikoermittlung, um die Gefahr und die Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen genauer zu beurteilen.
Infolge der Revision der StFV im Jahr 2015 sind zahlreiche Unternehmen aus dem Geltungsbereich der StFV herausgefallen, insbesondere Anlagen, in denen Pflanzenschutzmittel und Ammoniumnitratdünger gelagert werden.
Was die Verkehrswege betrifft, so unterliegt keine Eisenbahnlinie im Kanton der StFV, da gefährliche Güter überwiegend auf der Bahnlinie Lausanne-Neuchâtel transportiert werden.
In Bezug auf die der StFV unterstellten Strassen im Kanton weist die quantitative Einschätzung der Risiken für viele Abschnitte auf hohe Risiken für die Umwelt hin. Diese Feststellung ist zum Teil auf vorsichtige Annahmen zurückzuführen, die aufgrund fehlender Angaben zu wichtigen Bewertungsdaten, wie z. B. dem Gefahrguttransport, getroffen wurden. Die Situation wird für die kritischsten Abschnitte derzeit untersucht (Phase der Risikoermittlung). Im Rahmen künftiger Sanierungsprojekte müssen für das gesamte betroffene Strassennetz Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko auf ein als tragbar erachtetes Mass zu senken.
Im Bereich der Raumplanung erhöht die Verdichtung der Siedlungsstruktur in der Nähe von Anlagen, die der StFV unterstellt sind, die von diesen Anlagen ausgehenden Risiken. Wird diese Verdichtung nicht mit der Risikoprävention koordiniert, könnten die Eigentümer dieser Anlagen unter Umständen nicht mehr in der Lage sein, angemessene Massnahmen zur Verminderung dieser Risiken zu ergreifen. Im schlimmsten Fall könnte das Unternehmen aufgrund von als nicht tragbar eingestuften Risiken gezwungen sein, seine Tätigkeit einzustellen. Die StFV verpflichtet die Kantone, die Störfallvorsorge und die Raumplanung aufeinander abzustimmen, um eine solche Situation zu vermeiden.
Beurteilung
- Stationäre Anlagen, die der StFV unterliegen, werden von den Vollzugsbehörden überwacht und kontrolliert.
- Die Beurteilung der Risiken für Kantonsstrassen, die der StFV unterstellt sind, zeigt für viele Abschnitte hohe Umweltrisiken auf, die im Rahmen künftiger Sanierungsprojekte Massnahmen erfordern.