Luftschadstoffemissionen
Das AfU stellt sicher, dass stationäre Anlagen und Projekte für neue Anlagen die Anforderungen der Luftreinhalteverordnung erfüllen. Es kontrolliert Öl-, Gas- und Holzheizungen, industrielle und gewerbliche Anlagen, Baustellen (insbesondere die Maschinen), Tankstellen und Ställe (einschliesslich der Anlagen zur Lagerung von Hofdüngern).
Das AfU prüft Projekte für neue Anlagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und kontrolliert sie nach der Inbetriebnahme. Es überprüft, ob die Anlagen so ausgelegt und ausgestattet sind, dass sie die Emissionsgrenzwerte einhalten können, und ob die Höhe der Kamine den Vorschriften des Bundes entspricht. Bestehende Anlagen werden auf Anordnung des AfU regelmässig kontrolliert oder Emissionsmessungen unterzogen.
Bei übermässiger Luftbelastung verpflichtet das Bundesgesetz über den Umweltschutz die Kantone, die nötigen Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen zu treffen und für die betroffenen Regionen einen Massnahmenplan auszuarbeiten. Der aktuelle Massnahmenplan Luftreinhaltung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Dieser sieht zwölf Massnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie und Landwirtschaft vor; dazu gehören etwa der Betrieb von Buslinien mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, die Förderung der Elektromobilität, strengere Werte für die Holzheizungen in den Agglomerationen Freiburg und Bulle oder die Reduzierung der Ammoniakemissionen bei der Lagerung von Gülle.
Beurteilung
- Die Zahl der gas- oder ölbetriebenen Heizungen nimmt allmählich ab. Jahr für Jahr müssen immer weniger Anlagen saniert werden.
- Die Zahl der grossen Holzheizungen nimmt zu, und sie sind immer öfter normgerecht.
- Die Kontrolle von dieselbetriebenen Maschinen auf Baustellen zeigt Wirkung: Es werden immer weniger nicht konforme Situationen festgestellt.
Luftqualität
Das AfU stellt sicher, dass stationäre Anlagen und Projekte für neue Anlagen die Anforderungen der Luftreinhalteverordnung erfüllen. Es kontrolliert Öl-, Gas- und Holzheizungen, industrielle und gewerbliche Anlagen, Baustellen (insbesondere die Maschinen), Tankstellen und Ställe (einschliesslich der Anlagen zur Lagerung von Hofdüngern).
Das AfU prüft Projekte für neue Anlagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und kontrolliert sie nach der Inbetriebnahme. Es überprüft, ob die Anlagen so ausgelegt und ausgestattet sind, dass sie die Emissionsgrenzwerte einhalten können, und ob die Höhe der Kamine den Vorschriften des Bundes entspricht. Bestehende Anlagen werden auf Anordnung des AfU regelmässig kontrolliert oder Emissionsmessungen unterzogen.
Bei übermässiger Luftbelastung verpflichtet das Bundesgesetz über den Umweltschutz die Kantone, die nötigen Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen zu treffen und für die betroffenen Regionen einen Massnahmenplan auszuarbeiten. Der aktuelle Massnahmenplan Luftreinhaltung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Dieser sieht zwölf Massnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie und Landwirtschaft vor; dazu gehören etwa der Betrieb von Buslinien mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, die Förderung der Elektromobilität, strengere Werte für die Holzheizungen in den Agglomerationen Freiburg und Bulle oder die Reduzierung der Ammoniakemissionen bei der Lagerung von Gülle.
Beurteilung
- Die Zahl der gas- oder ölbetriebenen Heizungen nimmt allmählich ab. Jahr für Jahr müssen immer weniger Anlagen saniert werden.
- Die Zahl der grossen Holzheizungen nimmt zu, und sie sind immer öfter normgerecht.
- Die Kontrolle von dieselbetriebenen Maschinen auf Baustellen zeigt Wirkung: Es werden immer weniger nicht konforme Situationen festgestellt.