Die heutige Situation ist das Resultat der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unserer Gesellschaft während des letzten Jahrhunderts und dem begleitenden technologischen Fortschritt. Seit fast 50 Jahren gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse zu den direkten und indirekten Auswirkungen dieser Stoffe auf unsere Umwelt.
Um negative Auswirkungen zu mindern, hat der Gesetzgeber die Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV) eingeführt, welche das Inverkehrbringen dieser Substanzen regelt und Bedingungen für deren Verwendung festlegt.
Aufgaben des Amts für Umwelt
Im Rahmen seiner Kompetenzen nimmt das Amt an den Aktivitäten von Chemsuisse (Zusammenschluss der kantonalen Fachstellen für Chemikalien) teil.