Es ist unumstritten, dass das Lärmempfinden subjektiv ist. So kann je nach Bedingungen, unter denen uns eine „akustische Botschaft“ erreicht, diese entweder positiv ( Freude, Interesse ) oder negativ ( Ablenkung, Störung, Unruhe ) empfunden werden.
Die Auswirkungen einer mässigen Lärmbelastung auf den Menschen hängen hauptsächlich vom Geräuschpegel und der Expositionsdauer ab. Derartiger Lärm kann Ablenkung verursachen, Stressreaktionen auslösen oder Schlafstörungen zur Folge haben.
Wird das menschliche Gehör einer übermässigen Lautstärke ausgesetzt, setzt es als Reaktion vorübergehend seine Empfindlichkeit herab. Dauert die Belastung jedoch an und wiederholt sich in kurzen Zeitabständen, wird dieser Verlust an Empfindlichkeit endgültig. Eine lang dauernde übermässige Lärmexposition beschleunigt den Alterungsprozess des Gehörs und führt zu Schwerhörigkeit (Altersschwerhörigkeit).
Aufgaben des Amts für Umwelt
- Koordination der mit Lärmschutz befassten Dienststellen
- Bearbeitung der Raumplanungs- und Erschliessungsdossiers sowie der Baubewilligungsgesuche
- Bearbeitung der Beschwerden, Berichte
Das Amt für Umwelt koordiniert die Lärmschutzmassnahmen. Es ist direkt für Industrie-, Gewerbe-, Gaststätten- und Schiesslärm zuständig.
Was die Strassen betrifft, bestimmt deren Status die bezüglich des Lärmschutzes ausführende Behörde:
- Nationalstrasse: Bundesamt für Strassen (ASTRA)
- Kantonsstrasse: Tiefbauamt
- Gemeindestrasse: betroffene Gemeinde
Für bestimmte Bereiche liegt die Verantwortung direkt bei den Bundesbehörden; dies betrifft insbesondere
- die Eisenbahn (BAV)
- die Zivilluftfahrt (BAZL)
- die Militärluftfahrt (BABLW)
- die militarischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätze (VBS)