Ihre Zuständigkeit
Laut Lärmschutzgesetzgebung haben die Gemeinden insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie erstellen den Lärmbelastungskataster für die Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch, führen diesen nach und lassen ihn dem Amt für Umwelt zukommen.
- Sie planen und verwirklichen die Lärmsanierung der Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch, sodass die von der Bundesgesetzgebung vorgegebenen Fristen eingehalten werden.
- Sie stellen sicher, dass die Lärmschutzvorgaben bei den Projekten für den Neu- und Ausbau von Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch, bei Massnahmen zur Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduktion sowie bei Signalisationsvorhaben auf diesen Strassen berücksichtigt werden.
- Sie legen in den Zonennutzungsplänen und den einschlägigen Reglementen die Empfindlichkeitsstufe der verschiedenen Zonen fest.
- Sie erstellen ein allgemein verbindliches Reglement (beispielsweise ein Polizeireglement) welches die Emissionen beweglicher Geräte und Maschinen sowie die dazugehörigen Lärmemissionen durch Festlegung von Betriebszeiten oder baulichen Massnahmen begrenzt.
- Sie behandeln Lärmklagen und bemühen sich dabei um eine Schlichtung. Auf ihr Ersuchen nimmt das AfU eine technische Bewertung der Immissionen vor.
Zur Erinnerung
Es gibt nachweislich einen Zusammenhang zwischen Lärmschutz und Raumplanung. Wann immer möglich sind lärmige Anlagen und Wohnzonen geografisch voneinander zu trennen.
Ihr Beitrag
Was Sie tun können, um den Verkehrslärm in Ihrer Gemeinde zu reduzieren
- Die Gemeindeangestellten sowie die Einwohnerinnen und Einwohner ermuntern, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
- Veloverleih in Selbstbedienung anbieten.
- Für die Gemeindeverwaltung Fahrzeuge wählen, die an die zurückgelegten Strecken angepasst sind: Kleine Fahrzeuge mit einer vernünftigen Motorisierung sind nicht nur umweltfreundlich, sondern auch leiser als der Durchschnitt.
- Geräuscharme Reifen wählen.
Was Sie tun können, um die Lärmemissionen von Veranstaltungen zu senken
Auf der Ebene der Gemeinde, der Agglomeration oder mehrerer Gemeinden ein «Lärmkonzept» ausarbeiten.
Um zu verhindern, dass immer dieselben Anwohnerinnen und Anwohner gestört werden, können Sie darauf achten, dass die Veranstaltungen an verschiedenen Orten stattfinden. Mit einem solchen Konzept können zudem verschiedene Quartiere der Gemeinde, der Agglomeration oder mehrerer Gemeinden der Region belebt werden.
Veranstalter auf das geltende Recht aufmerksam machen.
In Ihrer Gemeinde finden wohl zahlreiche Veranstaltungen in Gebäuden oder im Freien statt. Wir empfehlen Ihnen, im Rahmen der Bewilligungserteilung den Veranstalter in Erinnerung zu rufen, dass sie die Lärmemissionen derart begrenzen müssen, dass der Schallpegel über die ganze Veranstaltung hindurch 93 dB(A) nicht übersteigt. Veranstaltungen mit höheren Schallpegeln können nur unter strengen Auflagen genehmigt werden (Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall).
Was Sie tun können, um die Bevölkerung zu sensibilisieren
Die Veranstalter ersuchen, den Besucherinnen und Besuchern eine Dokumentation über den Schall und über mögliche Gefährdungen des Gehörs zu verteilen.
Das Amt für Umwelt hat einen «Lärmschieber» geschaffen, auf welchem unter anderem abgelesen werden kann, wie viel unser Gehör pro Tag verträgt. Grundlage war ein Konzept des «Centre d'information et de documentation sur le bruit» aus Frankreich. Wenn Sie sich für diesen Lärmschieber interessieren, können Sie sich gerne bei uns melden und angeben, wie viele Exemplare Sie benötigen.
Was Sie tun können, um den von öffentlichen Lokalen erzeugten Lärm zu reduzieren
Den Betreibern von öffentlichen Lokalen ein paar Grundsätze in Erinnerung rufen:
- Schliessen von Türen und/oder Fenstern
- Freiwillige Überwachung des Lärmpegels durch den Betreiber
- Freiwillige oder auferlegte Begrenzung des Musiklärmpegels (Begrenzer oder ständiges Aufzeichnungsgerät)
- Begrenzung der tiefen Frequenzen (Equalizer zur getrennten Lautstärkeregelung der verschiedenen Frequenzbänder)
- Bessere Verteilung der Musik (mehrere und besser verteilte Quellen, Standort der Lautsprecher)
- Flexible Befestigung der Lautsprecher
- Zeitbeschränkung
- Schallschutzschleuse bei den Türen
- Bessere Isolation der mangelhaften Trennelemente
- Beläge, die den Trittschall schlucken
- Besserer Schallschutz der Fenster im Raum, wo die Musik erzeugt wird
- Wahl eines besser geeigneten Musikstils
- Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten: Wahl der Arbeitszeiten (ausserhalb der Nachtzeit)
- Begrenzung des Musiklärmpegels auf der Terrasse