Ihre Zuständigkeit
Laut Gesetzgebung (kantonaler Richtplan) zu den chemischen und technologischen Risiken haben die Gemeinden insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie überprüfen ihre Planungen im Hinblick auf das Ziel der Risikobewältigung und treffen geeignete Massnahmen.
- Sie weisen im Rahmen der Revision des ZNP die Konformität neuer Wohnzonen aus, wenn sich diese in der Nähe von Industriezonen oder Zonen von allgemeinem Interesse befinden, in denen Risikoobjekte angesiedelt sind.
- Sie legen in den GBR die notwendigen Schutzmassnahmen sowie die Einschränkungen und Auflagen fest, die mit einer eventuellen Ansiedlung eines Risikobetriebes in einer nahe einer sensiblen Zone (Wohnzone, bevölkerungsdichte Zone, Spital, Schule usw.) gelegenen Industriezone verknüpft sind.