Der Umgang mit Organismen ist notwendig, sei es zur Erreichung von Zielen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, zur Bekämpfung von Tierseuchen anhand Diagnostiktätigkeiten, zur Produktionstätigkeiten oder zur Durchführung von Forschungsprojekten. Trotz deren massiven Vorteile sind diese Tätigkeiten jedoch mit Risiken verbunden, die abhängig der verwendeten Organismen und der Art der Tätigkeiten als vernachlässigbar bis hoch eingestuft werden. So können bestimmte gebietsfremde Organismen (Pflanzen, Tiere), pathogene oder gentechnisch veränderte Organismen Risiken für die Umwelt, für Nutztiere oder für die Bevölkerung darstellen (zum Beispiel invasive Arten, pathogene Organismen, die potenziell Epidemien oder Tierseuchen verursachen können, usw.). Deshalb legt die Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (ESV) Regeln fest, die ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten und Risiken minimieren sollen. Die Aufgaben des Amts für Umwelt fallen im Rahmen der Umsetzung dieser Verordnung.
Aufgaben des Amts für Umwelt
- Stellungnahmen zu Meldungen und Bewilligungsgesuchen nach ESV im Rahmen der Konsultation durch den Bund
- Durchführung von Betriebsinspektionen mit einer Frequenz, die von der Risikostufe (Klasse der Tätigkeit) abhängig ist