Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen betreffen drei Bereiche.
Aussenlärm
Hier geht es um den Schutz bestehender oder neuer Wohnungen vor Aussenlärm, der durch den Betrieb von neuen oder bestehenden Anlagen, wie Strassen, Bahnstrecken, zivilen und militärischen Flugplätzen, Industrie, Gewerbe oder Schiessanlagen, entsteht.
Innenlärm
Bei der Innenlärmproblematik geht es um den Lärmschutz in Wohnungen im Zusammenhang mit Schallquellen, die sich hauptsächlich im Gebäude selbst oder in Nachbarbauten befinden.
Gehörschutz
Dank der eidgenössischen Verordnung kann das Publikum bei Veranstaltungen oder in öffentlichen Gaststätten vor Schalleinwirkungen, die das Gehör dauerhaft schädigen, geschützt werden.
Bundesgesetzgebung
Kantonales Recht
- Lärmschutz- und Schallverordnung (LSSV)
- Richtlinien den Bau und die Einrichtung von öffentlichen Gaststätten
- Kantonale Richtlinien für die lärmtechnische Sanierung der 300-Meter-Schiessanlagen (PDF, 981.26k)
- Directives des cantons de Fribourg et Vaud pour l'aménagement du territoire et la protection contre le bruit aux environs de l'aérodrome militaire de Payerne (PDF, 252.45k)