Gemäss Bundesgesetzgebung müssen verbrennbare Siedlungsabfälle in geeigneten Anlagen thermisch behandelt werden, soweit sie nicht stofflich verwertet werden können. Diese Verpflichtung gilt für brennbaren Haushaltsabfall und Sperrmüll, der von den Gemeinden gesammelt wird, sowie für Abfälle gleicher Art, die von öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen stammen. Die Entsorgung von Siedlungsabfällen unterliegt der Planung der Kantone und muss die von diesen festgelegten Einzugsgebiete berücksichtigen. Im Kanton Freiburg müssen Siedlungsabfälle in der thermischen Verwertungsanlage der SAIDEF AG entsorgt werden. Diese übernimmt auch die Behandlung anderer Abfälle, wie beispielsweise Abfälle von Unternehmen oder Klärschlamm.
Da die Sammlung von Siedlungsabfällen in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, arbeiten die Kantone mit diesen zusammen, um die entsprechende Infrastruktur zu planen und zu bewirtschaften. Eine der zentralen Herausforderungen besteht darin, die Menge der verbrannten Abfälle zu reduzieren. Dazu bedarf es einer verstärkten Trennung und Verwertung von Abfällen, wodurch die Umweltbelastung verringert werden kann. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt muss der Kanton auch sicherstellen, dass die Verbrennungsanlagen die strengen Emissions- und Sicherheitsnormen einhalten.
Beurteilung
- Über 50 % der Siedlungsabfälle werden recycelt.
- Trotz des Bevölkerungswachstums ist eine Stabilisierung der Gesamtmenge der anfallenden Siedlungsabfälle zu beobachten.
- Dennoch sind weiterhin Bemühungen zur Begrenzung der Abfallproduktion erforderlich, zumal diese zwischen 2022 und 2024 von 346 auf 377 kg pro Einwohner leicht angestiegen ist.
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Für jede Abfallkategorie gibt es einen eigenen Entsorgungsweg. In verschiedenen Anlagen werden die Abfälle gesammelt, getrennt, behandelt und in einigen Fällen in Energie oder Recyclingmaterialien umgewandelt. Der Kanton ist für die Einrichtung effizienter Systeme zur Sammlung, Trennung und Behandlung der Abfälle zuständig. Zu diesem Zweck erstellt er eine Abfallplanung. Schliesslich stellt der Kanton sicher, dass die Anlagen den Umwelt- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Sind die Anforderungen erfüllt, erteilt er für die Anlagen eine regelmässig zu erneuernde Betriebsbewilligung.
Beurteilung
- Im Rahmen der derzeit laufenden Revision der kantonalen Abfallplanung wird eine umfassende Analyse des Netzes der Abfallbehandlungsanlagen auf dem Kantonsgebiet durchgeführt. Darüber hinaus werden in dieser Planung die für die kommenden Jahre vorzusehenden Kapazitäten festgelegt, wobei die Eröffnung neuer Standorte oder Anlagentypen sowie die interkantonale Koordination für bestimmte Abfälle, wie Sonderabfälle oder Abfälle, die in Deponien des Typs D oder E zulässig sind, berücksichtigt werden. Gegenwärtig ist die Lage in der Westschweiz hinsichtlich der Suche nach Deponien des Typs D kritisch. Da die Deponie des Typs D in Châtillon ausgelastet ist, wird die Freiburger Schlacke seit 2022 zur Deponie Boécourt im Kanton Jura transportiert. Die Eröffnung eines neuen Deponiefeldes D in Châtillon ist für Anfang 2027 geplant. Gleichzeitig wird im Kanton Freiburg eine Anlage zur Rückgewinnung von verwertbaren Stoffen aus Schlacke gebaut. Dadurch dürfte sich das in Deponien gelagerte Volumen verringern.
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Auf Baustellen entstehen beträchtliche Mengen an Abfällen, von denen ein Grossteil verwertbar ist (Aushubmaterial, Beton, Holz, Metalle usw.). In den letzten Jahren wurden dank der Einführung strengerer Umweltvorschriften und der Förderung der Kreislaufwirtschaft erhebliche Fortschritte bei der Sortierung und Verwertung dieser Abfälle erzielt.
Neben der Planung der Entsorgungswege und der Kontrolle der Behandlungsanlagen für Baustellenabfällen übernimmt der Kanton auch die Kontrolle der Baustellen, bei der die Inspektoren die Konformität der Abfallbewirtschaftung auf den Baustellen überprüfen. 2022 wurde die Kontrolle der Schadstoffe in der gebauten Umwelt in diese Aufgabe integriert.
Beurteilung
- Auch wenn die Sortierung und die stoffliche Verwertung von Baustellenabfällen verbessert wurden, besteht bei der Reduzierung dieser Abfälle noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Der Entwurf der kantonale Abfallplanung sieht Massnahmen zur Ressourcenschonung vor, beispielsweise durch die Förderung der Wiederverwendung von Baumaterialien oder die Rückgewinnung von Kies aus Aushubmaterialien.
- Dank der Kontrolle der Baustellen und der strengen Überwachung problematischer Fälle sowie einer anhaltenden Sensibilisierung vor Ort kann eine konforme Abfallbewirtschaftung gewährleistet werden.
- Mit der Einführung von Kontrollen in Bezug auf die Entsorgung von Schadstoffen aus der gebauten Umwelt ist der Anteil problematischer Baustellen im Jahr 2024 gestiegen. Die Fortführung dieser Kontrollen wird dazu beitragen, diesen Trend umzukehren.
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Die Bewirtschaftung von Sonderabfällen unterliegt strengen bundesrechtlichen Auflagen. Aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahr für Gesundheit und Umwelt erfordert ihre Sammlung eine genaue Identifizierung, eine vorschriftsgemässe Kennzeichnung und die Erstellung von Begleitscheinen, um eine ordnungsgemässe Entsorgung zu gewährleisten. Nur zugelassene Transportunternehmen dürfen diese Abfälle zu zugelassenen Entsorgungsunternehmen befördern. Die kantonale Behörde nutzt eine Plattform des Bundes, um den Abgeberbetrieben Identifikationsnummern zuzuweisen, die Bewilligungen zu verwalten und den Verkehr von Sonderabfällen zu kontrollieren. Sie überprüft die quartalsweise eingereichten Meldungen und analysiert die Daten auf Unregelmässigkeiten oder Mängel.
Um eine qualitativ hochwertige Sortierung sicherzustellen, die eine gesetzeskonforme Lagerung und Beförderung ermöglicht, stellt der Kanton den Haushalten ein Sammelsystem für ihre Sonderabfälle zur Verfügung. Dieses umfasst 9 permanente Sammelstellen sowie zweimal im Jahr stattfindende mobile Sammlungen.
Beurteilung
- Die digitale Nachverfolgung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen gewährleistet Rückverfolgbarkeit, Konformität und Umweltsicherheit in jeder Phase des Entsorgungsprozesses.
- Durch die Sammlung von Sonderabfällen aus Haushalten können alte oder nicht identifizierte Abfälle, die nicht an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden können, wirkungsvoll gesammelt und sortiert werden. Es ist wichtig zu verhindern, dass diese Abfälle in die Toilette geschüttet werden.