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Baustellenabfälle

Lead

Als Baustellenabfälle gelten Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial, Inertstoffe, Verbundabfälle und Sonderabfälle (Farben usw.).

Der Kanton Freiburg hat für die Abfallentsorgungswege folgende Prioritäten festgesetzt:

  • Reduktion der Abfallproduktion bei der Quelle (Wahl von Material, das möglichst wenig Abfall verursacht, Wiederverwendung von Materialien usw.)
  • Trennung des Sondermülls vom restlichen Abfall; insbesondere wird vor Rückbauten die Bausubstanz auf gefährliche Stoffe wie Asbest oder PCB überprüft.
  • Trennung der erzeugten Abfälle bei der Quelle (z. B. durch Aufstellen verschiedener Mülleimer). Anschliessend können die Abfälle rezykliert werden (erste Priorität). Ist dies nicht möglich, werden sie in einer KVA verbrannt oder in einer Reaktordeponie gelagert. Mit diesem Abfallbewirtschaftungssystem lässt sich viel Geld sparen.
  • Gebäuderückbau (Gebäude werden selektiv rückgebaut und die einzelnen Bauabfälle auf der Baustelle getrennt) anstelle von Gebäudeabbrüch (verursacht nur schwer trenbare Abfälle).
  • Trennung der verschiedenen Abfälle in zugelassenen Abfallsortieranlagen

Ablagerung von sauberem Aushubmaterial

Aushubmaterial gilt als Bauabfall und muss in erster Linie auf der Baustelle, wo das Material ausgehoben wird, wiederverwendet werden oder andernfalls zur Wiederverwendung einem entsprechenden Werk, z. B. einer Kiesgrube, zugeführt werden. Dasselbe gilt für Bodenaushub (abgetragener oder ausgehobener Boden). Veränderungen von landwirtschaftlichem Boden (Aufschüttungen) sind nur in Spezialfällen und in der Regel nur für geringe Volumen zulässig.

Unerwartete Verschmutzung

Jede Baustelle kann (böse) Überraschungen bereithalten. So kann etwa das Aushubmaterial mit Schadstoffen belastet sein. Kommen beim Aushub vergrabene Abfälle, verfärbtes oder nach Fremdstoffen riechendes Aushubmaterial zum Vorschein, sind die Aushubarbeiten sofort zu unterbrechen und unverzüglich das AfU zu kontaktieren.

In solchen Fällen holt das AfU ein Gutachten eines Fachbüros ein, das vom Bauherrn in Auftrag zu geben ist. Dieses dient der bestmöglichen Abklärung von Art und Umfang der Verschmutzung und der Entsorgungswege des belasteten Materials. Achtung: ein falscher Umgang mit verunreinigtem Aushubmaterial kann erhebliche Mehrkosten verursachen!

Baustellenprüfung

Die Inspektoren der kantonalen Bauwirtschaftskonferenz (KBK) besuchen im Auftrag des Kantons jährlich rund 600 Baustellen, um deren Abfallbewirtschaftung zu überprüfen.

Dokumentation

  • Sortieranlagen für Baustellenabfälle, Richtlinie (PDF, 63.67k)
  • Bewirtschaftung von Baustellenabfällen - Information (PDF, 514.9k)
  • Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen - Interkantonale Vollzugshilfe (PDF, 1.11MB)
  • Erstellen einer Schadstoff-Diagnose - Vollzugshilfe (PDF, 694.05k)

Link Extern

  • Bundesamt für Umwelt
  • Allgemeine Informationen über Abfall
  • Aushub-, Rückbau- und Recycling-Verband Schweiz

Kontakt

Amt für Umwelt, Sektion Abfall und Altlasten

Hauptbild
Baustellenabfälle
Baustellenabfälle © 2011 Benjamin Ruffieux - 2011 Benjamin Ruffieux
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Amt für Umwelt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Umwelt

Letzte Änderung: 24.02.2025

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