Eine gute Versorgung im Gesundheits- und Sozialbereich für die gesamte Freiburger Bevölkerung: Das ist das stetige Ziel der GSD. Ihre Dienste und Ämter stellen eine Vielzahl an Leistungen für Menschen jeden Alters sicher, insbesondere aber für vorübergehend oder dauerhaft geschwächte.
Ausserdem subventioniert der Staat über die GSD zahlreiche Institutionen und Vereine, die in den gleichen Bereichen wie sie tätig sind. Drei öffentlich-rechtliche Anstalten ‒ das HFR, das FNPG und die Kantonale Sozialversicherungsanstalt (KSVA) ‒ sowie das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) sind der GSD administrativ zugewiesen.
Das Generalsekretariat unterstützt die GSD bei der Führung und der Verwaltung und koordiniert die verschiedenen Verwaltungseinheiten. Es ist zuständig für Finanzen, Personalwesen, Kommunikation, Übersetzung, juristische Beratung und Streitfälle. Ferner ist das Generalsekretariat Ansprechpartner der zentralen Dienste des Staates und vertritt die GSD in verschiedenen Kommissionen. Schliesslich übt es noch die Aufsicht über die im Kanton tätigen Familienausgleichskassen aus
Wichtige Ereignisse
Überblick
Die GSD hat das Inkrafttreten des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG), des Sozialhilfegesetzes (SHG) sowie des Gesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (PAFG) im Jahr 2026 vorbereitet.
Überdies hat die GSD verschiedene wichtige Dossiers behandelt, namentlich die Überwachung der Finanzlage des freiburger spitals (HFR), die Spitalplanung, die Bekämpfung häuslicher Gewalt und die Planung der Langzeitpflege. Auch eine Analyse der kantonalen Initiative «Für bezahlbare Prämien», die Umsetzung der eidgenössischen Initiative «Für eine starke Pflege» und die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» gehörten im Jahr 2025 zu den wichtigen Themen. Im Übrigen hat die GSD zahlreiche parlamentarische Vorstösse beantwortet.
Die GSD ist sich der Bedeutung der Pflege für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Kanton bewusst. Sie hat sich deshalb intern umstrukturiert und Ende Jahr die strategische Stelle der Kantonspflegefachperson geschaffen, die dem Generalsekretariat unterstellt ist.
In Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden haben das Generalsekretariat, das Amt für Gesundheit (GesA), das Kantonale Sozialamt (KSA) und das HFR die Aufnahme eines verletzten Kindes aus dem Gazastreifen und seiner Angehörigen koordiniert.
Die Kantonale Sozialversicherungsanstalt (KSVA) hat die Arbeiten am Vorentwurf des Gesetzes über die Organisation der KSVA fortgesetzt, der das derzeitige Gesetz grundlegend überarbeitet, damit es den Anforderungen des Bundes gerecht wird. Die KSVA war auch stark in die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung des FamELG involviert und analysierte die Auswirkungen der kantonalen Initiative «Für bezahlbare Prämien».
Die Arbeiten an den Massnahmen des PAFG und, nach Einreichung des Referendums, am Voranschlag 2026 haben das Generalsekretariat und die Ämter und Dienststellen besonders gefordert. Einige Dossiers mussten bis zur Klärung der Finanzierung zurückgestellt werden.
Notfallversorgung
Im Rahmen der Umsetzung der 7 Massnahmen des Gegenvorschlags zur Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» führten Arbeitsgruppen mit Partnerinnen und Partnern aus der Praxis mehrere Analysen durch. Das Jahr 2025 war dementsprechend der Durchführung und Erarbeitung verschiedener Studien und Konzepte gewidmet, die für die operative Umsetzung der Massnahmen erforderlich sind. Eine strategische Arbeitsgruppe aus einschlägigen Partnerinnen und Partnern hat die Arbeiten begleitet. Der Arbeitsfortschritt wurde Mitgliedern des Grossen Rats sowie an einer Medienkonferenz vorgestellt.
Bevölkerungsalterung
Der «Bericht über die Planung der Langzeitpflege 2026–2030» mit Prognosen bis 2050 wurde Anfang 2025 verfasst und in die Vernehmlassung gegeben. Er zeigt die Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung bis 2030 auf. Um der stetig wachsenden Zahl an Betagten bei gleichzeitigem Mangel an Pflegeheimplätzen und Pflegepersonal gerecht zu werden, ist ein Paradigmenwechsel erforderlich.
Das SVA arbeitet an der Antwort auf das Postulat 2023-GC-289 «Wie sollen Leistungen im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung finanziert werden?». Ergänzend zum Langzeitpflegeplanungsbericht, in dem der Bedarf an Pflegeleistungen und teilweise auch an Hilfsleistungen dargelegt wird, wurde ein externer Auftrag vergeben. Ziel ist es, auf der Grundlage der vorhandenen wissenschaftlichen Literatur ein Wirkungsmodell zu entwickeln, das die Einflüsse und Bedürfnisse im Hinblick auf einen Verbleib zu Hause unter guten Bedingungen darstellt.
Schliesslich wurde eine gezielte quantitative und qualitative Studie beim Gemeinwesen (Gemeinden, Gemeindeverbände, Kanton) durchgeführt, aus der eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Leistungen und Angebote sowie der Kosten bzw. der Höhe der dafür gewährten Subventionen hervorgeht. Diese beiden Elemente sowie weitere interne Datenquellen dienen als Grundlage für die für 2026 geplante Antwort auf das Postulat.
Ergänzungsleistungen für Familien
Die Gemeinden haben 21 Familienschalter eingerichtet. Eine Informationskampagne sollte die betroffenen Familien dazu bewegen, sich im Hinblick auf das im Jahr 2026 in Kraft tretende Gesetz anzumelden.
Bekämpfung von häuslicher Gewalt
Das «Konzept zur Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen» wurde aktualisiert und sieht ein eigenes Gesetz vor. Infolge des Femizids in Epagny nahmen verschiedene Dienststellen und Ämter der GSD gemeinsam mit dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) an einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Generalstaatsanwalts teil. Aufgrund der steigenden Zahl von Personen, die insbesondere vom Frauenhaus betreut werden, wurden zusätzliche Mittel ausserhalb des Voranschlags bewilligt. Zudem wurden Lösungen für die Umsetzung bestimmter prioritärer Massnahmen gefunden, namentlich die Einrichtung einer Abteilung für Gewaltmedizin.
Umsetzung der Krankenpflegeinitiative
Im Rahmen der ersten Umsetzungsetappe wurde das Gesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (PAFG) dem Grossen Rat vorgelegt. Die entsprechende Ausführungsverordnung wurde für ein Inkrafttreten per 1. Januar 2026 fertiggestellt. Sie sieht vor, die praktische Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen zu fördern und die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Die Kosten für den Staat über fünf Jahre werden auf 16,2 Millionen Franken geschätzt.
Auf Anregung der GSD wurde mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern das Projekt «Integration und Pflege» für Personen mit Migrationshintergrund lanciert, das berufliche Integration und Ausbildung im Pflegebereich verbindet. Projektstart war im Sommer 2025.
Im Rahmen der Umsetzung der zweiten Etappe der Initiative hinsichtlich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen trat eine Arbeitsgruppe mit Partnerinnen und Partnern aus der Praxis zweimal zusammen. Derzeit laufen Arbeiten zur formellen Einführung der Funktion der Pflegeexpertin/des Pflegeexperten (APN) und zu Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im HFR und im FNPG. Die GSD unterstützt darüber hinaus ein Projekt, das den Einstieg in die Berufswelt erleichtern soll, auch für Pflegefachpersonen und Fachangestellte Gesundheit der Gesundheitseinrichtungen des Kantons.
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Das HFR und FNPG setzen bei der Modernisierung ihres Klinikinformationssystems auf CISTEC.
freiburger spital: Philipp Müller hat seine Tätigkeit als Generaldirektor des HFR im März 2025 aufgenommen. Das Generalsekretariat und das GesA, namentlich über die 2024 eingerichtete Taskforce, verfolgen die Finanzlage des HFR weiterhin intensiv. Im Rahmen der Umsetzung der HFR-Strategie wurde der Standort Riaz neu organisiert, wodurch die Akutgeriatrie, die geriatrische Rehabilitation und die stationäre pulmonale Rehabilitation gestärkt werden konnten. Die stationäre Innere Medizin wurde in Tafers zusammengelegt, zudem wurde das Angebot weiter ausgebaut. Das Projekt für das neue HFR-Spitalzentrum – Zénith – erhielt ein eigenes visuelles Erscheinungsbild, und der Architekturwettbewerb wurde lanciert.
Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit: Sylvain Bertschy hat seine Tätigkeit als Generaldirektor des FNPG im August 2025 aufgenommen. Dr. Franco Masdea wurde zum ärztlichen Direktor des Bereichs Alterspsychiatrie und -psychotherapie ernannt. Entsprechend seiner strategischen Vision 2023–2030 hat der Verwaltungsrat des FNPG die Arbeiten zur Entwicklung des Standorts Marsens fortgesetzt und einen Studienauftrag für das neue Gebäude des Bereichs Alterspsychiatrie lanciert. 2025 feierte der FNPG-Standort Marsens sein 150‑jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass wurden im Oktober im Rahmen des Monats der psychischen Gesundheit verschiedene Veranstaltungen organisiert; 2026 sind weitere Veranstaltungen geplant. In der Woche rund um den Tag der betreuenden Angehörigen wurden neue Videoclips veröffentlicht und Aktivitäten organisiert. Das Jahr 2025 war besonders intensiv und die Auslastung an beiden FNPG-Standorten übertraf regelmässig 100 %.
Spitalplanung: Die Prüfung der eingereichten Bewerbungen und der daraus resultierende Bericht mit der neuen Spitalliste standen zum Jahresende kurz vor dem Abschluss und werden Anfang 2026 in die Vernehmlassung gehen.
Ausserkantonale Spitalaufenthalte: Die Ausgaben für ausserkantonale Spitalaufenthalte belaufen sich im Jahr 2025 auf 107 Millionen Franken (2024: rund 99 Millionen Franken), was 13 699 Fällen entspricht (2024: 13 074 Fälle).
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Gesundheitsförderung und Prävention
Die verschiedenen Präventions- und Gesundheitsförderungsaktivitäten der kantonalen Programme wurden fortgesetzt.
In Zusammenarbeit mit REPER, der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) und mit Unterstützung der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» wurde 2025 ein Schwerpunkt auf die Bildschirmprävention gelegt (Umsetzung von DigiHarmo – Informations- und Unterstützungsplattform für Familien und Fachpersonen).
Nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG) am 1. Oktober 2024 hat das GesA eine Gruppe aus Vertretenden der Partnerinstitutionen und betroffenen staatlichen Stellen koordiniert, mit dem Ziel, die kantonale Umsetzung dieses Gesetzes festzulegen.
Weitere Informationen: Tätigkeitsbericht GesA
Sexuelle Gesundheit
Die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (FFSG) nahm 4129 Anrufe entgegen (2024: 4117), führte 463 ärztliche Konsultationen (2024: 493) sowie 1024 Einzel- und Paargespräche (2024: 1066) durch. Ebenfalls durchgeführt wurden 1414 Tests auf sexuell übertragbare Infektionen (2024: 1780).
16 Gruppen (2024: 27) mit spezifischen Bedürfnissen (z. B. Migrantinnen und Migranten, Jugendliche in Einrichtungen) besuchten Präventionsworkshops oder Präsentationen einer Sexualpädagogin über die Leistungen der FFSG. 7 Gruppen mit (künftigen) Fachpersonen (2024: 7) wurden für verschiedene Themen im Zusammenhang mit sexueller Gesundheit sensibilisiert.
128 Fälle (2024: 133) im Zusammenhang mit sexuellem Verhalten, Verdacht auf oder erwiesenem sexuellen Missbrauch oder Misshandlung bedurften einer Einschätzung, Betreuung und bereichsübergreifenden Begleitung. In bestimmten Fällen waren eine spezifische Intervention für eine Gruppe oder Einzelgespräche nötig.
Weitere Informationen: Tätigkeitsbericht Kantonsarztamt (KAA)
Zahnprophylaxie
Der Schulzahnpflegedienst (SZPD) sammelt in Zusammenarbeit mit der Kantonszahnärztin Daten über die Entwicklung von Karies bei den von ihm untersuchten Kindern. Die Daten belegen die sehr positive Wirkung der Präventionsmassnahmen des SZPD bei Kindern, sowohl die regelmässigen Zahnkontrollen als auch der Prophylaxe-Unterricht in den Klassen der obligatorischen Schule.
Weitere Informationen: Tätigkeitsbericht Schulzahnpflegedienst (SZPD)
Übertragbare Krankheiten
Im Jahr 2025 registrierte und bearbeitete das KAA 4772 Meldungen zu übertragbaren Krankheiten. Die Zahl der Legionellose-Fälle (durch Wasser übertragene bakterielle Erkrankung) bleiben im Kanton Freiburg wie auch in der Schweiz hoch: Im Jahr 2025 wurden auf Kantonsebene 23 Fälle gemeldet, schweizweit 593 Fälle.
Suchterkrankungen
Der sichere Konsumraum, zählt 176 registrierte Personen. Pro Tag finden 40 Besuche und pro Monat 682 Konsumvorgänge statt.
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Der Direktor für Gesundheit und Soziales präsidiert seit dem 1. Juli 2024 den Verband CARA.
CARA hat seine Ressourcen mit den Vereinen emedo und eSANITA gebündelt und bietet das elektronische Patientendossier (EPD) schweizweit an. Der Verband bereitet den Übergang zum Schweizer Gesundheitsdatenraum sowie zum elektronischen Gesundheitsdossier vor. Letzteres hat der Bund im Jahr 2025 angekündigt.
Ende 2025 hatten fast 4000 Freiburgerinnen und Freiburger ihr EPD über CARA eröffnet.
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Sonder- und sozialpädagogische Institutionen und Pflegeheime
Sonder- und sozialpädagogische Institutionen
Im Jahr 2025 beliefen sich die Subventionen an die Freiburger Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung auf 128 795 523 Franken (2024: 125 522 133 Franken), während die Subventionen an die sozialpädagogischen Institutionen und medizinisch-therapeutischen Einrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene 30 737 386 Franken betrugen (2024: 29 802 147 Franken).
Die Lage im Zusammenhang mit den benötigten Platzierungsplätzen bleibt angespannt. Der Staatsrat hat erhebliche Mittel für die Schaffung von Plätzen freigegeben, deren Bereitstellung jedoch dauert; so wurden andere Lösungen gefunden. Im Jahr 2025 war eine davon die Konsolidierung der externen Betreuung nach intensiver Unterbringung. Das Ziel dieser Leistung, die von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von INFRI, des SVA, JA und der Friedensgerichte definiert wurde, besteht darin, die Entlassung aus der Einrichtung zu beschleunigen und gleichzeitig die Bedingungen für die Rückkehr nach Hause zu verbessern. Das SVA schätzt, dass mit Einführung dieser Leistung im Jahr 2025 15 stationäre Plätze in Einrichtungen frei geworden sind. Die Kosten dafür sind geringer als die einer Unterbringung in einer Einrichtung.
Der «Bericht über die Planung des institutionellen Leistungsangebots für Minderjährige und junge Erwachsene, die aus Schutzgründen untergebracht sind (2026–2030)» wurde verfasst und wird Anfang 2026 dem Staatsrat vorgelegt, ebenso wie der «Bericht über die Planung des Angebots der institutionellen Leistungen für Erwachsene mit Behinderung 2026–2030».
Als Verbindungsstelle des Kantons Freiburg bearbeitet das SVA Kostengutsprachegesuche für Aufenthalte in ausserkantonalen Institutionen. Der Gesamtbetrag für Erwachsene mit Behinderung, die in einer ausserkantonalen Institution untergebracht waren bzw. gearbeitet haben, beläuft sich auf 16 085 584 Franken (2024: 14 026 884 Franken). Dieser Betrag entspricht 261 Personen (2024: 246 Personen). Der Betrag zulasten des Freiburger Gemeinwesens für in ausserkantonalen sozialpädagogischen Institutionen platzierte Minderjährige belief sich auf 7 845 409 Franken (2024: 6 681 506 Franken) und entspricht 149 Platzierungen von 125 Minderjährigen und jungen Erwachsenen (2024: 121 Platzierungen für 100 Personen).
Pflegeheime und ambulantes Betreuungssetting
Die Pflegerestkosten und die Beiträge an die Betreuungskosten, die 2025 von der öffentlichen Hand finanziert wurden, beliefen sich auf 106 052 146 Franken (2024: 104 821 600 Franken), davon waren 2 123 453 Franken für Tagesstätten (2024: 2 062 513 Franken). Zu diesem Betrag kommt die Zahlung der Pflegerestkosten und der Pauschale für die Betreuungskosten von Personen in Pflegeheimbetten in Spitälern (HFR, HIB und HFR-Hospiz). Der für diese Personen entrichtete Betrag belief sich auf 3 890 478 Franken (2024: 1 186 450 Franken). Der für die Pflegerestkosten und die Beiträge an die Betreuungskosten ausbezahlte Betrag für ausserkantonale Platzierungen betrug 2 322 315 Franken (2024: 1 888 275 Franken).
Verbleib Zuhause
Im März 2025 wurde der Sektor «Hilfe und Pflege zu Hause» vom Amt für Gesundheit (GesA) in das Sozialvorsorgeamt (SVA) verlegt, mit dem Ziel, die Langzeitpflege in einem einzigen Amt zusammenzufassen.
Der Verbleib Zuhause ist weiterhin auf dem Vormarsch. Im Jahr 2025 beliefen sich die Nettoausgaben des Staates auf 13,8 Millionen Franken (2024: 13,3 Millionen Franken), davon rund 12,2 Millionen Franken für Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex-Organisationen) mit Leistungsauftrag. Für private Anbieter (Selbstständige und private, inner- und ausserkantonale Spitex-Organisationen) wurden 3,6 Millionen Franken (+ 0,3 Millionen Franken) aufgewendet.
Weitere Informationen: Tätigkeitsbericht Sozialvorsorgeamt (SVA)
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Asylwesen und Integration
Ende 2025 betreute ORS 4622 Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens aufgenommen wurden (2024: 4622 Personen), darunter 2961 aus der Ukraine (2024: 2765 Personen). Caritas betreute insgesamt 3849 Personen, darunter 3263 mit Flüchtlingsstatus (2024: 3314 betreute Personen, darunter 3145 Flüchtlinge).
Im Jahr 2025 sind über alle Aufenthaltsstatus hinweg insgesamt 1063 Personen in den Kanton gekommen (2024: 1284 Personen). Ende 2025 zählte der Kanton 8126 Asylsuchende und Flüchtlinge (2024: 7767 Personen). Im Jahr 2025 haben sich die Ankünfte aus der Ukraine auf einem hohen Niveau stabilisiert, mit einem leichten Rückgang zwischen Februar und Mai: So sind 2025 381 Personen aus der Ukraine im Kanton angekommen (2024: 565 Personen).
Angesichts des Arbeitskräftemangels in mehreren Schlüsselbranchen und im Bestreben nach nachhaltiger sozialer Inklusion setzt das KSA 4 innovative Ausbildungsprogramme für Asylsuchende und Flüchtlinge um: Cap Saveurs (Gastronomie), Techskills Academy (Gebäudetechnik), Integration & Pflege (Pflege), Façonne ton avenir (Bauwesen). Die Programme wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und den Dachorganisationen entwickelt und entsprechen sowohl den Bedürfnissen der Freiburger Wirtschaft als auch den beruflichen Ambitionen von Migrantinnen und Migranten.
Das 2018 von der GSD lancierte Betreuungs- und Integrationsprogramm für minderjährige und unbegleitete Asylsuchende und Flüchtlinge sieht deren Betreuung und Integration bis zum Alter von 25 Jahren vor und berücksichtigt dabei alle für ihre Entwicklung wesentlichen Aspekte. Das Programm verzeichnete mit 295 jungen Teilnehmenden zum Jahresende (2024: 271) einen Rekord seit seiner Gründung im Jahr 2018.
Soziale Aktion
Im Jahr 2025 bezogen 7581 Personen Sozialhilfe in Höhe von insgesamt 37 424 576 Franken.
Opferhilfe
Der Kanton arbeitet zusammen mit den anderen Westschweizer Kantonen und dem Generalsekretariat der SODK an der Einrichtung einer zentralen Opferhilfe-Telefonnummer, die am 1. November 2025 in Betrieb genommen werden soll. Der kantonale Koordinator nahm das ganze Jahr über an zahlreichen Sitzungen in der ganzen Schweiz und in der Romandie teil. Die französischsprachigen Kantone wollen für ihr Gebiet eine einheitliche Telefonleitung für die Nacht und das Wochenende einrichten. Der Lenkungsausschuss dieses Projekts wird vom Leiter des Kantonalen Sozialamtes präsidiert.
Weitere Informationen: Tätigkeitsbericht Kantonales Sozialamt (KSA)
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Direkte Sozialarbeit (SDS)
Die Umstrukturierung des SDS steht kurz vor dem Abschluss. Die Neuorganisation mit drei Bereichen ermöglicht eine bessere Synergie zwischen den Teams und somit mehr Flexibilität. Überdies führt die Umstrukturierung zu einer Optimierung der Personalressourcen, sowohl auf Ebene der Fachpersonen für Kinderschutz als auch auf Ebene der Sektorchefin/des Sektorchefs.
Stand 31. Dezember 2025 wurden 2814 Kinder vom JA betreut, was 4,2 % der Bevölkerung im Alter von 0 bis 17 Jahren entspricht. Pro VZÄ wurden 79 Fälle betreut; im Jahr davor lag die Zahl bei 76 (73 Fälle gegenüber 71 mit unbegleitete minderjährige Asylsuchende und soziale Abklärungen). Es herrscht weiterhin eine Überlastung und die Fluktuation sowie die Abwesenheitsquote bleiben ebenfalls hoch.
Auch 2025 war der Mangel an Einrichtungsplätzen besorgniserregend. Dies führte zu einer Verschlechterung der Situation von Kindern und Jugendlichen und erforderte häufig Notunterbringungen. Ambulante Leistungen sind ebenfalls überlastet, sodass ein frühzeitiges Eingreifen nicht immer möglich ist.
Elternkonsens
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Justiz wurde 2025 in den Bezirken Glane, Greyerz und Vivisbach das Pilotprojekt Elternkonsens lanciert. Es soll getrennte Eltern dabei unterstützen, einvernehmliche Lösungen für ihre Kinder zu finden, indem es spezielle Formulare, ein angepasstes Gerichtsverfahren und kostenlose Informationsveranstaltungen (Familienberatung) bietet.
Besuchsrecht
Maison des enfants d’Avenches (MEA) stellt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Justiz Ort und Begleitung für die Ausübung des von einer Kindesschutzbehörde eingeschränkten Besuchsrechts bereit. MEA ergänzt das Angebot von «Begleitete Besuchstage Freiburg».
Strategie für die frühe Kindheit im Kanton Freiburg
Nach der Vernehmlassung hat der Staatsrat des Kantons Freiburg im September 2025 die erste «Kantonale Strategie für die frühe Kindheit 2026–2030» sowie den zugehörigen Massnahmenplan verabschiedet. Dies entspricht dem anerkannten Bedürfnis, die Ausbildung, Betreuung und Erziehung im Bereich der frühen Kindheit in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Standards nachhaltig in der kantonalen Landschaft zu verankern.
Die Ausarbeitung des Aktionsplans 2027–2031, der dritten Ausgabe der Kantonalen Strategie zugunsten der Kinder und Jugendlichen «I mache mit! – Perspektiven 2030» des Kantons Freiburg hat begonnen.
Betreuungseinrichtungen
Eine grosse Anzahl familienergänzender Tagesbetreuungseinrichtungen wurde beraten und unterstützt. Es fanden 64 Aufsichtsbesuche in unterschiedlichen Einrichtungsarten statt, und insgesamt 115 Projekte wurden begleitet. Dies hat massgeblich zur Verbesserung der Betreuungsqualität in den Freiburger vor- und ausserschulischen Betreuungseinrichtungen beigetragen. Der Kanton zählt 125 zugelassene ausserschulische Betreuungseinrichtungen (+ 70 Einrichtungen seit Inkrafttreten des FBG im Juni 2012) sowie 88 Kindertagesstätten mit insgesamt 2909 Plätzen, wobei 203 Plätze im Jahr 2025 geschaffen wurden.
Sexuelle Gesundheit
128 Fälle (2024: 133) im Zusammenhang mit sexuellem Verhalten, Verdacht auf oder erwiesenem sexuellen Missbrauch oder Misshandlung bedurften einer Einschätzung, Betreuung und bereichsübergreifenden Begleitung. In bestimmten Fällen waren eine spezifische Intervention für eine Gruppe oder Einzelgespräche nötig. Die FFSG-Sexualpädagoginnen erteilten 2821 Sexualaufklärungslektionen (2024: 3129) in 948 Klassen der obligatorischen Schule.
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Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) führte 2025 mit Unterstützung der Fachstelle UND als Kompetenzzentrum für die Umsetzung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eine Umfrage zu diesem Thema in der Zentralverwaltung des Staates Freiburg durch. Die hervorgegangenen Empfehlungen werden im Rahmen der laufenden Überarbeitung des PGKV-Aktionsplans berücksichtigt.
Das «Konzept zur Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen» wurde aktualisiert und einige Bereiche der kantonalen Versorgung wurden optimiert. Das Konzept II zielt darauf ab, künftige Herausforderungen anzugehen, wie die Berücksichtigung der psychischen Gewalt, Gewalt nach einer Trennung oder auch die Erziehung zur Gleichberechtigung als Grundlage für einen nachhaltigen und konsequenten Gesellschaftswandel. Zur Konsolidierung und Verankerung dieser Thematik bedarf es eines kantonalen Gesetzes.
Kennzahlen
über 90-Jährige werden 2030 im Kanton Freiburg leben.
in einer Einrichtung oder Pflegefamilie. Davon 66 ausserhalb des Kantons.
Weitere Informationen
- Medienmitteilungen
- Chronologie - Ukraine
- Personalbestand der GSD (siehe 4.5.2.8 des Tätisgkeitsberichts des Staatsrates)
Wichtige Ereignisse und Kennzahlen der Ämtern
- Amt für Gesundheit (GesA)
- Kantonsarztamt (KAA)
- Schulzahnpflegedienst (SZPD)
- Sozialvorsorgeamt (SVA)
- Kantonales Sozialamt (KSA)
- Jugendamt (JA)
- Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB)