Im Juni 2024 sprach sich die Freiburger Bevölkerung für die Einführung von Familien-EL aus. Damit reagierte sie auf ein echtes Bedürfnis, das mit der Entwicklung der sozialen Risiken zusammenhängt, denen gewisse Familien ausgesetzt sind, wie beispielweise Langzeitarbeitslosigkeit, das Phänomen der Working Poor oder Scheidung. Der Kanton schätzt, dass rund 1 500 Familien Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung und soziale Begleitung haben. Das Ausführungsreglement zum Gesetz über die Familien-EL enthält unter anderem detaillierte Angaben zu den Voraussetzungen für die Gewährung und zur Bemessung der Leistungen und erläutert den Begriff des gemeinsamen Haushalts.
Um möglichst viele Menschen zu erreichen, lanciert der Staat eine Informationskampagne in den sozialen Netzwerken. Zudem sind bei Ärztinnen und Ärzten, Gesundheitseinrichtungen, Apotheken, Sozialdiensten, beim RAV usw. entsprechende Informationen erhältlich.
Familienschalter stehen den betroffenen Familien zur Seite
Die Familien-EL sollen zum einen die Situation von besonders armutsbetroffenen Familien verbessern und zum anderen den Erscheinungsformen sozialer Ausgrenzung vorbeugen, indem sie den Kindern menschenwürdige Lebensbedingungen gewährleisten.
Die 21 von den Gemeinden eingerichteten Familienschalter entsprechen dem Bedarf an Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration der betroffenen Familien. Diese Begleitung ermöglicht es, zu informieren, zu beraten und die verschiedenen Familienmitglieder auf entsprechende Hilfs- und Unterstützungsangebote hinzuweisen. Es können Massnahmen ergriffen werden, um die Beschäftigungs- und Einkommensaussichten zu verbessern. Die im Rahmen der Familien-EL gewährten Beträge sollen es den begünstigten Familien ermöglichen, eine Beanspruchung der Sozialhilfe zu vermeiden oder nicht mehr auf diese angewiesen zu sein.