Bis 2040 werden doppelt so viele Menschen 65 Jahre oder älter sein, was den Bedarf an Betreuung und Pflege deutlich steigern wird. In diesem Zusammenhang wird die Rolle der betreuenden Angehörigen noch wichtiger werden. Heute unterstützt in der Schweiz jede vierte Person mindestens einmal pro Woche eine nahestehende Person. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, dieses Engagement anzuerkennen und betreuende Angehörige zu unterstützen, damit sie ihre Aufgabe ohne Überlastung wahrnehmen und so gut wie möglich mit ihren anderen Verpflichtungen vereinbaren können.
Auf kantonaler und Bundesebene bestehen verschiedene Unterstützungsangebote. Diese sind jedoch noch zu wenig bekannt oder werden zu selten in Anspruch genommen. Dabei können sie den Alltag konkret erleichtern, Entlastungsangebote finanzieren und dem Engagement betreuender Angehöriger besser Rechnung tragen. Gewisse Regelungen erleichtern zudem die Vereinbarkeit der Betreuung einer nahestehenden Person mit einer Erwerbstätigkeit. Wir ermutigen die Betroffenen, sich aktiv zu informieren und ihre Rechte geltend zu machen. Gleichzeitig spielen ihr Umfeld, die Arbeitgeber und die begleitenden Fachpersonen eine entscheidende Rolle dabei, diese Möglichkeiten bekannt und zugänglich zu machen.
Anlässlich des Tages der betreuenden Angehörigen am 30. Oktober richten die Kantone Wallis, Genf, Freiburg, Jura, Bern, Graubünden, Tessin, Neuenburg und Waadt einen gemeinsamen Appell an die Bevölkerung: Setzen wir uns für betreuende Angehörige ein, anerkennen wir ihr Engagement und ermutigen wir sie, ihre Rechte geltend zu machen.
Regierungsrät:innen : Thierry Apothéloz (GE), Roger Nordmann (VD), Philippe Demierre (FR), Valentin Zuber (JU), Frédéric Mairy (NE), Mathias Reynard (VS), Raffaele De Rosa (TI), Pierre Alain Schnegg (BE), Peter Peyer (GR).