An·gehör·ige: Der Beratungsdienst für pflegende Angehörige des Kantons Freiburg
NEUE NUMMER! : T +41 26 420 20 10
Zeiten
- Montag: 14 bis 16 Uhr
- Dienstag: 9 bis 12 Uhr
- Donnerstag: 13 bis 16 Uhr
Im Kanton Freiburg gibt es verschiedene Vereine und Einrichtungen, die betreuende Angehörige auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen können. Ausserdem ist Freiburg einer der einzigen Kantone, der eine Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige entrichtet.
Die Pauschalentschädigung ist ein finanzieller Beitrag an Eltern und Nahestehende, die der hilflosen Person regelmässig erhebliche und dauernde Hilfe leisten, damit sie zu Hause leben kann.Mit dieser Entschädigung soll der Einsatz pflegender Angehöriger unterstützt werden, damit Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können.
Die Kriterien für die Gewährung dieser Entschädigung (max. 35 CHF pro Tag ab 2024) sind in einer für jede Region spezifischen Regelung festgelegt. Die Beurteilung erfolgt durch eine Pflegefachperson des Gesundheitsnetzwerks. Gesuche sind an die Kommission für Pauschalvergütungen des Bezirks zu richten, in dem Sie wohnhaft sind:
Beratung und Information Pflege Eine Gruppe, um sich besser zu fühlen, um besser helfen zu können (AEMMA) ; Kurs über den Umgang mit Stress und neue Kommunikationsmöglichkeiten für betreuende Angehörige.Andere Kurse Hilfe im Haushalt Transport Mahlzeiten Entlastung zu Hause Tagesstätten und Ferienaufenthalte Hilfsmittel Erfahrungsaustausch Spirituelle und religiöse Unterstützung Angehörigenvereinigungen Alternativen zur Betreuung zu Hause Finanzielle Unterstützung
Der Kanton Freiburg nimmt seit einigen Jahren am Interkantonalen Tag der betreuenden Angehörigen teil.
Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung: 10.02.2026