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  • Institutionen für Menschen mit Behinderungen
  • Institutionen für Menschen mit Behinderungen

Vorgehen im Hinblick auf die Inanspruchnahme einer institutionellen Leistung

Lead

Bevor Erwachsene mit Behinderungen eine stationäre oder ambulante Betreuungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie ihre Erwartungen und Wünsche im Rahmen eines Bedarfsabklärungsverfahrens äussern. Bei diesem Verfahren wird geprüft, welche Leistung ihren Kompetenzen und Bedürfnissen am besten entspricht. Bei einem Bedarfsabklärungsverfahren werden ebenfalls die sonderpädagogischen Massnahmen definiert.

Leistungen für Erwachsene

Alle Freiburgerinnen und Freiburger, die eine staatlich finanzierte stationäre oder ambulante Leistung in Anspruch nehmen möchten, können sich einem Bedarfsabklärungsverfahren unterziehen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Betroffenen und/oder ihre gesetzliche Vertretung einen oder mehrere Leistungsvorschläge. Danach können sie sich mit dem jeweiligen Leistungsanbietenden in Verbindung setzen.



Die Bedarfsabklärung kann bei allen sonderpädagogischen Institutionen des Freiburger Netzwerks für Erwachsene mit Behinderungen, bei Pro Infirmis, bei den Spitalnetzen (HFR oder FNPG) oder beim Sozialvorsorgeamt beantragt werden. Nachfolgend finden Sie die Liste mit den Bedarfsabklärungspartnerinnen und -partnern.



Um die Finanzierung der öffentlichen Hand auszulösen, muss das Sozialvorsorgeamt den Leistungsvorschlag vor dem Bezug genehmigen. Der Genehmigungsantrag ist von der Autorin/vom Autor der Bedarfsabklärung einzureichen. Die Person mit Behinderungen muss IV-Rente beziehen oder über eine Bewilligung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Institutionen verfügen.



Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte ans Sozialvorsorgeamt.

Verfügbare Dokumente

  • Liste der sonderpädagogischen Institutionen für Erwachsene (PDF, 107.05k)
  • Bedarfsabklärungsverfahren Kenndatenblatt (PDF, 170.75k)
  • Bedarfsabklärungsverfahren Einverständniserklärung Datennutzung (PDF, 112.52k)
  • Bedarfsabklärungsverfahren Bedarfsabklärung (PDF, 281.71k)
  • Leistungskatalog der sonder- und sozialpädagogischen Institutionen für Erwachsene 01 2024 (PDF, 1008.25k)

Sonderpädagogische Leistungen

Der Zugang zu sonderpädagogischen Leistungen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wird durch das Gesetz vom 11. Oktober 2017 über die Sonderpädagogik (SPG), geregelt. Weitere Informationen sind der Website des Amtes für Sonderpädagogik zu entnehmen.

Kontakt

Sozialvorsorgeamt

Sozialvorsorgeamt

Route des Cliniques 17
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1701 Freiburg

T +41 26 305 29 68 +41 26 305 29 68

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Herausgegeben von Sozialvorsorgeamt

Letzte Änderung: 25.03.2024

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