Die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Wallis und Waadt, die sich im Verband CARA zusammengeschlossen haben, begrüssen, dass der Bundesrat die Vorschläge aus der Konsultation zur Revision des Gesetzes über das elektronische Patientendossier (EPD) aufgreift. Der Bund übernimmt eine Strategie, die CARA schon lange fordert: Schaffung einer einzigen nationalen technischen Infrastruktur, Beteiligung aller Leistungserbringer, auch im ambulanten Bereich, oder die Verpflichtung zu technischen Standards.
Die Kantone bedauern jedoch eine sehr unglückliche Ankündigung des Bundes, der in ihrem Bestreben, dem System neuen Schwung zu verleihen, das bisherige System über den Haufen wirft und die engagierten Akteure in den Hintergrund stellt und das EPD ablehnt. Die Ankündigung der Eidgenossenschaft blendet die öffentlichen Investitionen und die Arbeit der Stammgemeinschaften aus, die seit Jahren daran arbeiten, ein funktionierendes EPD im Rahmen des geltenden Gesetzes, das bis mindestens 2030 in Kraft bleibt, zu entwickeln.
Die Kantone haben nicht auf die Mitteilungen des Bundes gewartet, um an der Erstellung eines funktionalen Dossiers zu arbeiten. Entsprechend der Feststellungen des Bundesrates, dass eine Zentralisierung der technischen Infrastrukturen die Komplexität des Systems reduziert und die Einführung des EPD beschleunigt, kündigte CARA im Mai bereits die landesweite Einführung des EPD an. Eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit den Stammgemeinschaften emedo und eSANITA wird ab 2026 die Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen ermöglichen, um eine gemeinsame EPD-Plattform einzuführen.
Kontinuität des EPD: Der Dienst bleibt nützlich und wird genutzt
Mit der Aussage, dass das heutige EPD nicht mehr notwendig sei, wirft der Bundesrat Zweifel an den Daten auf, die heute in den bestehenden Dossiers und bei den Patientinnen und Patienten, die diese Dossiers eröffnet haben, gesammelt werden. Die CARA-Kantone bekräftigen ihren Willen, ein EPD den Leistungserbringern und der Bevölkerung der Schweiz anzubieten, mit dem Ziel, die Versorgungspartnerschaft und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu stärken. Sie betonen, dass das EPD bis zur Einführung des zukünftigen EGD weiterhin nützlich und von den Personen genutzt wird, die auf ihre medizinischen Unterlagen (z.B. Austrittsbericht, Operationsbericht, Laborergebnisse usw.) einfach zugreifen möchten. Ebenso haben Personen, die von mehreren Leistungserbringern betreut werden und bei denen die Koordination der Versorgung wichtig ist, weiterhin die Möglichkeit, ein EPD zu nutzen oder zu eröffnen, sei es in den Schaltern oder online auf cara.ch, im Gegensatz zu dem, was der Bund behauptet.
Die Kantone möchten darauf hinweisen, dass es sich bei der Ankündigung des Bundesrates um einen Gesetzesentwurf handelt, der noch die Zustimmung des Parlaments benötigt. Zwar garantiert der Bund, dass die Daten, die sich heute im EPD befinden, automatisch in das zukünftige elektronische Gesundheitsdossier übernommen werden. Dennoch bleiben viele Fragen offen, die von der Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen abhängen. Es wird frühestens in fünf Jahren verfügbar sein. In der Zwischenzeit setzen die Kantone ihre Bemühungen für die Patientinnen und Patienten fort und stellen eHealth-Werkzeuge zur Verfügung.
Verband CARA
Der Verband CARA ist ein interkantonaler Verband, der aus den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Wallis und Waadt besteht und von diesen fünf Kantonen finanziert wird. Er fördert die digitale Gesundheit und stellt der Bevölkerung und den Leistungserbringern das elektronische Patientendossier sowie weitere Dienstleistungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit wie den gemeinsamen Versorgungsplan zur Verfügung, der der interprofessionellen Zusammenarbeit bei der Betreuung chronischer oder komplexer Patientinnen und Patienten dient.
CARA verfolgt ehrgeizige Ziele im Bereich der Entwicklung der digitalen Gesundheit, mit dem Ziel, zugängliche Instrumente für die öffentliche Gesundheit bereitzustellen. Diese Ziele wurden von den Kantonsmitgliedern in einer interkantonalen Vereinbarung zur digitalen Gesundheit formell festgelegt, die 2024 in Kraft getreten ist und die Zusammenarbeit der Kantone bei der Bereitstellung und dem Einsatz von Instrumenten zur Erleichterung der Koordination der Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten sowie für Gesundheitsfachkräfte fördern und langfristig sichern soll.