Das Amt für Gesundheit (GesA) ist ein Kompetenzzentrum für Fragen zu den grossen Public-Health-Themen. Es hat folgende Vision:
- Die Freiburger Bevölkerung ist Akteurin ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens, mit der Unterstützung und Zusammenarbeit aller Beteiligten.
- Das GesA berücksichtigt alle Gesundheitsdeterminanten und arbeitet interdisziplinär und sektorübergreifend.
- Das GesA trägt zur Gestaltung eines integrierten Gesundheitssystems bei, in dem alle Glieder der Kette – Community Health, präklinische Versorgung, Spitäler und Kliniken sowie Langzeitpflege – koordiniert zusammenarbeiten, damit den Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung zu erschwinglichen Preisen geboten werden kann.
Wichtige Ereignisse
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Mit dem Ziel, die Langzeitpflege in einem einzigen Amt zusammenzufassen, wurde der Bereich Hilfe und Pflege zu Hause im März 2025 in das Sozialvorsorgeamt (SVA) verlegt.
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Im Bereich der Spitalplanung wurden die eingegangenen Bewerbungen geprüft und der Berichtsentwurf samt Entwurf einer neuen Spitalliste verfasst.
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Das GesA führte wichtige Arbeiten für die operative Umsetzung der 7 Massnahmen für eine bürgernahe Versorgung von lebensbedrohlichen und nicht lebensbedrohlichen Notfällen aus (Gegenvorschlag zur Initiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24»).
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Es war auch an den Arbeiten zur Umsetzung der Initiative «Für eine starke Pflege» beteiligt. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Grosse Rat im Jahr 2025 das Gesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und der Staatsrat die entsprechende Verordnung. Das GesA arbeitete überdies an der operativen Umsetzung dieses ersten Teils der Initiative mit. Im Hinblick auf das kommende Bundesgesetz setzt das GesA in Zusammenarbeit mit anderen Einheiten Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals um.
Zur Verbesserung der ärztlichen Grundversorgung für die Freiburger Bevölkerung begleitete das GesA die Schaffung eines Freiburger Bildungsgangs in Hausarztmedizin.
Das GesA war zudem in die Koordination der Aktion des Staatssekretariats für Migration (SEM) zur Aufnahme eines verletzten Kindes aus Gaza und seiner Angehörigen involviert.
Spitäler und Gesundheitsdienstleister
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HFR freiburger spital: Die Bürgschaft für ein Darlehen über 105 Millionen Franken zugunsten des HFR für die Finanzierung seiner notwendigen Investitionen 2024–2026, über die die Freiburger Bevölkerung 2024 abgestimmt hat, wird derzeit von der Bank geprüft.
Parallel dazu arbeitet das HFR weiterhin an der Verbesserung seiner besorgniserregenden Finanzlage hin zu einem finanziellen Gleichgewicht, wie es der Staatsrat in seinem Auftrag vom 9. Mai 2023 sowie in den Beschlüssen vom 7. November 2023, 30. April 2024 und 28. Januar 2025 forderte.
Wie vom Staatsrat verlangt, wurden Effizienzmassnahmen ergriffen, die von einer Taskforce aus Mitgliedern des HFR und GesA begleitet werden. Die Auswirkungen der 15 Massnahmen lassen sich noch nicht bemessen, zumal die wichtigsten erst per 1. November 2025 eingeführt wurden.
Der Finanzplan und der dazugehörige Liquiditätsplan wurden eingereicht und werden derzeit geprüft.
HIB Interkantonales Spital der Broye: Die Diskussionen über das Projekt zur Erweiterung, Umgestaltung und Sanierung des Interkantonalen Spitals der Broye (HIB) wurden fortgesetzt. 2024 hatte das HIB eine umfassende Anpassung seiner Immobilieninfrastruktur geplant; im Jahr 2025 wurde das Projekt Horizon präzisiert. Es zielt darauf ab, die stationäre Versorgung am Standort Payerne zu modernisieren und zu zentralisieren und gleichzeitig den Standort Estavayer-le-Lac zu einem starken ambulanten Zentrum umzugestalten. Das Projekt ist ein wichtiger Schritt, um den Fortbestand des HIB und seine Anpassung an die künftigen Bedürfnisse der Bevölkerung der Broye zu gewährleisten.
FNPG Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit: Für das FNPG ist der Bau eines neuen Gebäudes vorgesehen als Ersatz des derzeitigen Standorts für die Behandlung älterer Menschen. Die neue Infrastruktur soll es ermöglichen, den wachsenden Bedürfnissen und den grossen demografischen Herausforderungen des Kantons Freiburg gerecht zu werden. Das Gebäude soll 60 stationäre Betten umfassen, verteilt auf zwei Einheiten mit jeweils 30 Betten; dies entspricht einer Erhöhung um 20 Betten gegenüber der aktuellen Situation. Weiter sollen 45 Pflegeheimbetten in 3 Einheiten mit jeweils 15 Betten das Angebot vervollständigen. Die Vorbereitungen für die Tagesklinik für Jugendliche wurden abgeschlossen und die Eröffnung ist für Juli 2026 geplant.
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Der Staat gab 412 Millionen Franken für die Finanzierung der inner- und ausserkantonalen Spitalaufenthalte seiner Kantonsbevölkerung sowie für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) und anderen Leistungen der öffentlichen Freiburger Spitäler aus.
Beträge an Spitäler in 2025
Finanzflüsse 2025 zwischen dem Staat und den Spitälern HFR
FNPG
HIB
Kliniken und Geburts-häuser1
Ausser-kantonal
Total Finanzierung Spitäler
Stationäre Leistungen zulasten des Staates 130 536 000
29 456 000
11 241 567
35 840 417
107 396 283
314 470 267
Rückerstattung Schadenservice Schweiz - 257 458
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- 59 981
- 327 638
- 368 539
- 1 013 616
Finanzierung des Staates ausserhalb des Einkaufs von Leistungen 72 556 000
14 280 000
1 562 800
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88 398 800
Total Finanzierung des Staates 202 834 542
43 736 000
12 744 386
35 512 780
107 027 744
401 855 451
Korrektur der Finanzierung 2024 gemäss Schlussabrechnung2 6 953 777
2 881 255 - 77 064 9 757 968
Total Auszahlung des Staates 2025 411 613 419
1 gemäss bis 31. Dezember 2025 erhaltenen Rechnungen.2 Die definitiven Abrechnungen 2025 für die Spitäler erfolgen im Laufe des Jahres 2026 und berücksichtigen die definitive Tätigkeit.
Allgemeine Betriebsstatistik 2025 der Spitäler des Kantons für somatische und psychiatrische Pflege
EINRICHTUNGEN Betten im Jahres-durchschnitt Anzahl Austritte (an jedem Standort)3 Anzahl Spitaltage (an jedem Standort)4 Mittlere Aufenthaltsdauer (an jedem Standort) Mittlere Aufenthaltsdauer (an jedem Standort) Provisorischer Stand von 2025 bis 20.01.2026 Akutsomatik Rehabilitation HFR Freiburg 337 17 687 94 765 5,4 HFR Tafers 58 1 442 16 119 8,0 20,5 HFR Riaz 94 2 267 28 932 10,3 17,1 HFR Meyriez-Murten 62 931 18 595 5,6 27,7 HFR total 551 22 327 158 411 5,9 21,4 HIB, Standort Estavayer-le-Lac1 47 626 14 474 0,0 21,6 HIB, Standort Payerne1 105 5 471 28 682 5,1 0,0 HIB total 152 6 097 43 156 5,1 21,6 RFSM, Standort Marsens 153 2 014 56 627 24,3 RFSM, Standort Villars-sur-Glâne 61 712 22 259 27,4 RFSM total2 214 2 726 78 886 25,1 Swiss Medical network - Clinique Générale 57 3 149 9 253 2,9 Daler Spital 60 6 602 18 485 Geburtshaus Le Petit Prince 4 489 1 397 2,9 Privatkliniken Freiburg 121 10 240 29 135 EINRICHTUNGEN Betten im Jahres-durchschnitt Anzahl Austritte (an jedem Standort)3 Anzahl Spitaltage (an jedem Standort)4 Mittlere Aufenthaltsdauer (an jedem Standort) Mittlere Aufenthaltsdauer (an jedem Standort) Endgültiger Stand in 2024 Akutsomatik Rehabilitation HFR Freiburg 358 17 182 94 393 5,5 HFR Tafers 54 1 186 15 323 9,3 20,6 HFR Riaz 112 2 771 33 725 9,8 16,8 HFR Meyriez-Murten 73 1 384 21 854 6,3 26,3 HFR total 597 22 523 165 295 6,1 20,7 HIB, Standort Estavayer-le-Lac1 47 666 15 575 0,0 21,5 HIB, Standort Payerne1 105 5 604 28 760 4,9 0,0 HIB total 152 6 270 44 335 4,9 21,5 RFSM, Standort Marsens 138 1 855 50 594 25,2 RFSM, Standort Villars-sur-Glâne 61 739 22 162 26,5 RFSM total2 199 2 594 72 756 25,6 Swiss Medical network - Clinique Générale 57 3 118 9 666 3,10 Daler Spital 60 6 514 18 327 Geburtshaus Le Petit Prince 4 439 1 204 2,7 Privatkliniken Freiburg 121 10 071 29 197 1 Die Angaben beziehen sich auf das HIB als Ganzes (inkl. Waadtländer Patientinnen und Patienten) und ohne Wartetage 2 Anzahl der fakturierten Tage vom 01.01. - 31.12. ohne Wartetage 3 Diese Zahlen umfassen auch die Neugeborenen und berücksichtigen die Fallzusammenführungen gemäss SwissDRG-Regeln.4 Gemäss Definition der Aufenthaltsdauer durch SwissDRG und TARPSY.
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Die kantonale Beteiligung beläuft sich auf 55 % der Kosten des Spitalaufenthalts, die restlichen 45 % gehen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Bei einem medizinisch bedingten ausserkantonalen Spitalaufenthalt (Leistung im Kanton nicht erhältlich oder medizinischer Notfall ausserhalb des Wohnkantons), gilt der Tarif des Spitals, in dem die Behandlung der Freiburger Patientin bzw. des Freiburger Patienten durchgeführt wird. Findet die ausserkantonale Behandlung aus rein persönlichen Gründen statt, gilt der Freiburger Referenztarif und ein allfälliger Kostenunterschied geht zulasten der Patientin bzw. des Patienten oder der Zusatzversicherung. Für Erfassung, Kontrolle und Freigabe der Zahlung der Spitalrechnungen ist das GesA zuständig.
Die Ausgaben für ausserkantonale Spitalaufenthalte belaufen sich im Jahr 2025 auf 107 Millionen Franken (2024: rund 99 Millionen Franken), was 13 699 Fällen entspricht (2024: 13 074 Fälle).
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Die Zuständigkeit des Sektors Hilfe und Pflege zu Hause ging im März 2025 vom GesA zum SVA über. Die Rechnungen wurden ab Juli 2025 vom SVA bearbeitet; die Konten für 2025 blieben hingegen dem GesA zugeordnet. Die endgültige Übergabe erfolgt zum 1. Januar 2026. Das GesA bleibt für die Erteilung der Betriebs- und Berufsausübungsbewilligungen im Bereich der Hilfe und Pflege zu Hause zuständig – und für ein weiteres Übergangsjahr auch für die Erhebung der Bundesstatistik.
Der Verbleib zu Hause ist weiterhin auf dem Vormarsch: Im Jahr 2025 beliefen sich die Nettoausgaben des Staates auf 13.8 Millionen Franken (2024: 13.3 Millionen Franken), davon rund 12.2 Millionen Franken für Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause mit Leistungsauftrag. Für private Anbieter (Selbstständige und private inner- und ausserkantonale Spitex-Organisationen) wurden 3.6 Millionen Franken (+ 0.3 Millionen Franken) aufgewendet. Dies entspricht 26 % der Nettokosten zulasten des Staates. So wurden im Berichtsjahr 922 Rechnungen für 270 300 Pflegestunden geprüft und bezahlt.
Das GesA hat die Daten der eidgenössischen Statistik zur Hilfe und Pflege zu Hause von 223 betroffenen Personen und Institutionen gesammelt und validiert (+7 % gegenüber 2024).
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Die neue kantonale Strategie Palliative Care 2024–2028 wurde am 18. März 2025 vom Staatsrat verabschiedet. Sie wurde gemeinsam mit den betroffenen Partnern erarbeitet und setzt den Schwerpunkt auf die Ausbildung, die Bedürfnisse der vulnerablen Personen und betreuenden Angehörigen sowie die berufsübergreifende Zusammenarbeit.
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Im Jahr 2025 verschickte die Krebsliga Freiburg 22 905 Aufgebote und 13 972 Frauen nahmen am Brustkrebs-Screening teil (2024: 22 017 Aufgebote und 12 606 Teilnehmerinnen). Für die Darmkrebsvorsorge wurden 25 045 Aufgebote verschickt und 8111 Männer und Frauen nahmen teil (2024: 28 912 Aufgebote und 6802 Teilnehmer/innen). Rund 84 Brustkrebserkrankungen (2024: 70) sowie 28 Darmkrebserkrankungen und hochgradige Dysplasien (2024: 40) wurden im Rahmen der Screening-Programme entdeckt (die endgültigen Zahlen für 2025 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor, da einige der Ende 2025 entdeckten Fälle noch bestätigt werden müssen).
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Im Jahr 2025 setzte das GesA die Arbeiten zur Erneuerung der Spitalplanung fort. Dieses Grossprojekt fordert aufgrund seiner Komplexität und der vielfältigen Herausforderungen einen methodischen und abgestimmten Ansatz. Der ursprüngliche Zeitplan musste im Hinblick auf die jüngsten Gesetzesänderungen auf Bundesebene und die Rechtsprechung angepasst werden. Das GesA beschloss deshalb zu Jahresbeginn die Prognosen zum Bedarf der Freiburger Bevölkerung auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2023 zu aktualisieren und die Ausschreibung zu wiederholen. Die Prüfung der eingereichten Bewerbungen und der daraus resultierende Berichtsentwurf samt Entwurf einer neuen Spitalliste standen zum Jahresende kurz vor Abschluss. Der Entwurf wird noch bei den Nachbarkantonen, den Versicherern und den betroffenen Einrichtungen sowie bei der Kommission für Gesundheitsplanung in die Vernehmlassung gegeben. Sodann wird sich auch der Grosse Rat konsultativ dazu äussern. Der Staatsrat wird die neue Spitalliste im Jahresverlauf 2026 verabschieden.
Gesundheitsförderung und Prävention
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Das GesA sorgt auf der Grundlage der kantonalen Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention – Perspektiven 2030, die im März 2017 vom Staatsrat verabschiedet wurde, für die Relevanz der Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention auf kantonaler Ebene. Es ist auch für die Überwachung und Koordination der verschiedenen Leistungsaufträge, Projekte und Programme im Zusammenhang mit den kantonalen Prioritäten zuständig, insbesondere: Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit, Alkohol und Tabak, Nikotin- und gleichartige Produkte.
Darüber hinaus ist der 2025 vom Obsan veröffentlichte Bericht über die Gesundheit im Kanton Freiburg ein wertvolles Instrument für die Ausrichtung künftiger Massnahmen. Er hebt hervor, wie wichtig ein ganzheitlicher Ansatz im Gesundheitswesen ist, der die körperliche, psychische und soziale Dimension einbezieht und gleichzeitig die Besonderheiten unseres Freiburger Wirtschafts- und Sozialgefüges berücksichtigt.
In Zusammenarbeit mit REPER, der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) und mit Unterstützung der Strategie Nachhaltige Entwicklung wurde 2025 ein Schwerpunkt auf die Bildschirmprävention gelegt (Umsetzung von DigiHarmo – Informations- und Unterstützungsplattform für Familien und Fachpersonen). Über die Plattform DigiHarmo steht auch das Brettspiel Ecotopia zur Verfügung, das Kinder und Jugendliche für gute digitale Praktiken sensibilisieren und die ökologische Belastung der Zielgruppe, insbesondere auf das Klima, reduzieren soll.
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Kantonaler Alkoholaktionsplan 2024–2028
Im Jahr 2025 fanden weiterhin Präventionsmassnahmen namentlich im Partybereich und bei Jugendlichen statt. Die Partnermobilisierung konnte dank koordinierter Massnahmen gestärkt werden, so ist beispielsweise die Nationale Aktionswoche für Kinder von Eltern mit einer Suchterkrankung im März 2025 hervorzuheben. Überdies fanden weitere Überlegungen zur Pilotphase von smart event für öffentliche Gaststätten statt. Schliesslich wurden Sensibilisierungs- und Informationsmassnahmen für Fachpersonen und die Allgemeinbevölkerung zu den Risiken des problematischen Alkoholkonsums und zum Jugendschutz durchgeführt.
Prävention des Konsums von Tabak, Nikotin- und gleichartigen Produkten
Die Massnahmen des Tabakpräventionsprogramms 2022–2025 ermöglichten eine intensive Sensibilisierung der Jugendlichen und ihres Umfelds – namentlich der Fachpersonen aus Bildung und Freizeit sowie der Eltern – zu den Gesundheitsrisiken des Konsums von Tabak, Nikotin- und gleichartigen Produkten. Ergänzend zu den anderen kantonalen Raucherentwöhnungsangeboten nahmen im November 2025 259 Freiburgerinnen und Freiburger an der 4. Ausgabe von Rauchfreier Monat teil, um gemeinsam mit dem Rauchen aufzuhören. Das Jahr 2025 war geprägt von der Überarbeitung des 5. Tabak- und Nikotinpräventionsprogramms. Das neue Programm wurde von der GSD und dem nationalen Tabakpräventionsfonds genehmigt. Es tritt im Januar 2026 in Kraft und gilt bis 2029, wobei der Schwerpunkt auf der Denormalisierung des Konsums von Tabakprodukten, E-Zigaretten und gleichartigen Produkten durch Veränderung der sozialen Wahrnehmung liegt. Die Reduktion der Anzahl Konsumentinnen und Konsumenten von Tabakprodukten, E-Zigaretten und gleichartigen Produkten, insbesondere bei den Jugendlichen, sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein Leben ohne Tabak und Nikotin stehen ebenfalls im Fokus des überarbeiteten Programms.
Nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG) am 1. Oktober 2024 koordinierte das GesA eine Gruppe aus Vertretenden der Partnerinstitutionen und betroffenen staatlichen Stellen. Die Gruppe hatte zur Aufgabe, einen Entwurf für die Umsetzung des TabPG auf kantonaler Ebene auszuarbeiten, die korrekte Aufteilung der Aufgaben auf die verschiedenen Ämter und Dienststellen entsprechend ihren Zuständigkeitsbereichen sicherzustellen und die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen zu ermitteln. Die Arbeiten werden 2026 weitergeführt.
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2025 war das letzte Umsetzungsjahr des Kantonalen Programms – Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit 2022–2025. Das GesA begann deshalb mit der Ausarbeitung des neuen Programms für den Zeitraum 2026–2029, das Ende November 2025 von Gesundheitsförderung Schweiz genehmigt wurde. Auf Anraten bzw. im Auftrag des GesA haben Partnerorganisationen Weiterbildungen für Fachpersonen im Umfeld von Kindern, Jugendlichen oder Seniorinnen und Senioren angeboten. Damit sollten die Kompetenzen der Fachkräfte in den Bereichen psychische Gesundheit, körperliche Aktivität und Ernährung gestärkt werden. Parallel dazu wurden Sensibilisierungsmassnahmen zur Förderung dieser Themen bei den Zielgruppen unterstützt. Das GesA organisierte mehrere Anlässe, welche die Vernetzung, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Fachpersonen ausbauen sollen.
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Im Rahmen des direktionsübergreifenden Konzepts Gesundheit in der Schule 2023–2027 wurden im Jahr 2025 verschiedene Massnahmen ergriffen. So wurden mehrere Schulen durch REPER beim Beitritt zum Freiburger Schulnetzwerk21 begleitet, das von der Kantonalen Strategie Nachhaltige Entwicklung unterstützt wird. Das Schulnetzwerk21 umfasst mittlerweile 56 Schulen (8 Beitritte im Jahr 2025). Das GesA setzte zudem verschiedene (Pilot-)Projekte um, bearbeitete Zulassungsanträge und organisierte Schulungen und Austauschveranstaltungen für Lehrpersonen, Schulleitungen und Partnerorganisationen. Schliesslich gehörten auch die Überarbeitung von Artikel 8 des Reglements über die Gesundheitsförderung und Prävention zu den Tätigkeiten des GesA sowie Überlegungen zum Zusammenhang zwischen Gesundheit, Klima und Nachhaltigkeit, mit dem Ziel, diese Aspekte bei der Umsetzung zu konkretisieren.
Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
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In Übereinstimmung mit dem Gesundheitsgesetz (GesG) hat die GSD im Jahr 2025 die folgenden Berufsausübungsbewilligungen erteilt:
Funktion Anzahl Hörsystemakustiker/in 2
Chiropraktor/in 2
Ernährungsberater/in 6
Ergotherapeut/in 8
Dentalhygieniker/in 5
Pflegefachfrau/-mann 40
Medizinische Masseurin/medizinischer Masseur 3
Ärztin/Arzt 112
Zahnärztin/Zahnarzt: 36
Augenoptiker/in EFZ 2
Diplomierte Augenoptikerin/diplomierter Augenoptiker 3
Optometrist/in 3
Osteopath/in 15
Apotheker/in 39
Physiotherapeut/in 61
Podologin/Podologe 3
Psychologin-Psychotherapeutin/Psychologe-Psychotherapeut 16
Hebammen 11
Zahntechniker/in 2
Tierärztin/Tierarzt 23
Bewilligung für die Berufsausübung unter Aufsicht 70
Die GSD erteilte ausserdem die folgenden Betriebsbewilligungen (einschl. Erneuerungen):
Betriebsbewilligung Anzahl Einrichtungen für ältere Menschen 16
Organisation für Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) 14
Ambulanzdienste 3
Medizinaltechnische Einrichtungen 4
Ambulante Einrichtungen 105
Labors für medizinische Analysen 2
Einrichtung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung 1
Öffentliche Apotheken 18
Institutionsapotheken 11
Apotheke in Arztpraxis oder Tierarztzentrum 15
Drogerien 1
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Im Jahr 2025 erteilte die GSD 307 Zulassungen für Gesundheitsfachpersonen, 21 ausserordentliche Zulassungen für Ärztinnen/Ärzte und 51 Zulassungen für Organisationen.
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2025 befasste sich die Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte mit 22 neuen Klagen und/oder Anzeigen. Gleichzeitig konnte die Kommission 18 Fälle abschliessen.
In 9 Fällen hat sie Entscheide erlassen und in 1 Fall der GSD eine Stellungnahme vorgelegt, damit diese ihren Entscheid erlässt: In 8 Fällen wurde eine Sanktion verhängt – Geldstrafen gegen einen Arzt wegen Zurückbehalten des Patientendossiers in 2 Fällen; 8 unrechtmässige Klagen oder Strafanzeigen gegen 4 Ärztinnen/Ärzte (davon 1 Psychiater) und 4 Institutionen des Gesundheitswesens (Pflegeheime, Spitäler) konnten zu den Akten gelegt werden.
8 weitere Fälle wurden abgeschlossen: Schlichtung (2 Fälle gegen ein Spital), Rückzug der Klage (gegen einen Arzt), fehlende Kompetenz der Kommission (1 Fall), Nichteintretensentscheid der Kommission aufgrund offensichtlich unbegründeter Klagen (4 Fälle) oder Klagen, die ohne Aufhebung des Berufsgeheimnisses nicht prüfbar sind.
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Für die Bearbeitung der Gesuche im Zusammenhang mit der Befreiung von der Versicherungspflicht (ausgenommen Ausweis G) sind die Gemeinden zuständig. Sie können bei besonderen Fällen auf die technische und juristische Unterstützung des GesA zählen. Das GesA bearbeitete 208 Anfragen von Gemeinden: 45 % betrafen Personen in Aus- oder Weiterbildung oder einer Bildungseinrichtung zugehörige Assistentinnen und Assistenten, Doktorandinnen und Doktoranden oder Praktikantinnen und Praktikanten, wohingegen 43 % Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 12 % Rentnerinnen und Rentner betrafen.
Das Amt für Bevölkerung und Migration übermittelt dem GesA Informationen über die Erteilung von Grenzgängerbewilligungen an Ausländer, das wiederum die gewählte Option (KVG-Versicherer oder Krankenversicherung des Nachbarlandes) kontrolliert. 2025 wurden 487 Grenzgängerinnen und Grenzgänger kontaktiert.
eHealth
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Nach dem Zusammenschluss mit emedo und eSANITA hat sich der Verband CARA als zentraler Akteur des elektronischen Patientendossiers in der gesamten Schweiz etabliert. Dank der Konsolidierung zur Stammgemeinschaft CARA können Kräfte in mehreren Regionen gebündelt, Infrastrukturen gemeinsam genutzt und eine einheitliche, stabile und skalierbare Plattform auf nationaler Ebene angeboten werden.
Ende 2025 umfasst die Stammgemeinschaft CARA mehr als 50 000 EPD, was die klare und anhaltende Wachstumsdynamik zeigt. Dank des gemeinsamen Engagements und der strategischen Vision der Partnerkantone, darunter Freiburg, hat sich CARA als führende klinische Plattform für digitale Gesundheit in der Schweiz etabliert, die nachhaltig auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten, des Pflegepersonals und der Institutionen eingehen kann.
Der Kanton Freiburg engagiert sich besonders für das EPD. Die Nähe zu den Patientinnen und Patienten und die kontinuierliche Mobilisierung der Gesundheitseinrichtungen führten so zu mehr als 4000 eröffneten EPD.
Das GesA war dabei eine treibende Kraft mit der Einrichtung der Schalter zur Eröffnung der EPD am HFR – zunächst am Standort Freiburg, dann in Riaz – sowie im Interkantonalen Spital der Broye (HIB) an den Standorten Estavayer-le-Lac und Payerne. An den Schaltern erhalten Privat- und Fachpersonen Unterstützung bei der Eröffnung des EPD bzw. bei der Einführung des Tools; die Schalter stärken zudem das Vertrauen der Öffentlichkeit.
Die diesbezügliche Gesetzesgrundlage befindet sich übrigens im Umbruch: Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wird durch das Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) ersetzt. Diese Entwicklung wird den bestehenden Rahmen stärken und erweitern, ohne dessen Grundlagen zu verändern.
Antrag um Anschluss an CARA für Institutionen und Gesundheitsfachpersonen
Schülerunfallversicherung
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Das GesA beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit der Schülerunfallversicherung (SUV). Es ist mit der Abwicklung der hängigen Fälle betraut (diese betreffen Unfälle, die vor dem 1. September 2006 eingetreten sind) und verwaltet das Archiv. 2025 erhielt das GesA oftmals Informationsanfragen zu alten Dossiers.
Der Fonds aus der Auflösung der SUV leistet subsidiär einen finanziellen Beitrag für Familien, die durch unfallbedingte Kosten eines Kindes in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Im Jahr 2025 wurden 2 Fälle gemeldet.
Die Konten der SUV werden separat in einer eigenen Buchhaltung verwaltet. Betriebsrechnung und Rechnungsergebnis des Staates sind nicht von diesen Transaktionen betroffen. Bei der Schaffung des Fonds wurde vorgesehen, dass dieser zinsfrei ist. Am 31. Dezember 2025 enthielt der Fonds aus der Auflösung der Schülerunfallversicherung Fr. 5 547 530.30.
Notfallversorgung
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Das GesA arbeitete an der Umsetzung der 7 Massnahmen für eine bürgernahe Versorgung von lebensbedrohlichen und nicht lebensbedrohlichen Notfällen (Gegenvorschlag zur Initiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24»). Es erhielt dabei Unterstützung von Arbeitsgruppen aus einschlägigen Partnerinnen und Partnern. Das Jahr 2025 war dementsprechend der Durchführung und Erarbeitung verschiedener Studien und Konzepte gewidmet, die für die operative Umsetzung der Massnahmen erforderlich sind. Eine strategische Arbeitsgruppe aus einschlägigen Partnerinnen und Partnern hat die Arbeiten begleitet. Der Arbeitsfortschritt wurde Mitgliedern des Grossen Rats präsentiert.
Zum Jahresende befindet sich auch das Konzept zur Einrichtung einer Gesundheitsnummer für nicht lebensbedrohliche Notfälle (Massnahme 1) in der Endphase.
Ein Bericht über das Projekt mit Rapid Responder (Massnahme 4a) wird derzeit fertiggestellt.
Ein Verordnungsentwurf mit einem erläuternden Bericht zur Verbesserung der Kostengerechtigkeit (Massnahme 5) ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich 2027 in Kraft treten. Die Massnahme bezweckt eine gerechte und transparente Verteilung der Kosten bei Ambulanzeinsätzen, indem die Koordination zwischen öffentlichen und privaten Akteuren verbessert wird. Es wurde ein Pilotprojekt unter Einbeziehung von Rettungsdiensten durchgeführt.
Das Projekt zur Verbesserung des Zugangs und des Angebots für die deutschsprachige Bevölkerung (Massnahme 6) befindet sich ebenfalls in der Endphase.
Die Arbeiten werden 2026 fortgesetzt, damit alle Massnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden können – einige davon bereits im Jahr 2026.
Kennzahlen
nahmen am Brustkrebs-Screening teil (2024: 12 606). Rund 84 Brustkrebserkrankungen wurden im Rahmen der Screening-Programme entdeckt.
von Gemeinden im Zusammenhang mit der Krankenversicherungspflicht wurden vom GesA beantwortet.
Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen wurden vom GesA erteilt.