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Wichtige Ereignisse und Kennzahlen (KSA)

  • Tätigkeitsbericht
Lead

Aktivitäten des Kantonalen Sozialamts (KSA) 2024: wichtige Ereignisse und Kennzahlen, Tätigkeitsbericht.

Die Aufgabe des Kantonalen Sozialamtes (KSA) ist die Gewährleistung der erforderlichen Hilfe an bedürftige Personen, an Personen aus dem Asylbereich und an Opfer von Straftaten sowie die Inkassohilfe und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Es koordiniert diese Dispositive, gewährleistet ihren guten Betrieb, überprüft die Anwendung der Mandate und kümmert sich um die finanzielle Aufteilung. Es verfolgt die allgemeine Entwicklung des kantonalen Sozialhilfedispositivs, fördert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, schlägt Verbesserungen sowie Massnahmen der Sozialpolitik vor und sorgt für die Koordination der Familienpolitik.

Wichtige Ereignisse und Kennzahlen

  • Das KSA ist stark in die Bewältigung der Migrationskrise involviert, die sich seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine aufgrund der vermehrten Ankunft von Asylsuchenden aus anderen Ländern immer weiter verschärft. Ende Dezember 2024 lebten 4'622 Personen mit Asylstatus im Kanton, von denen 2'765 aus der Ukraine stammen. Gleichzeitig beherbergte der Kanton auch 3'298 Personen mit Flüchtlingsstatus. So zählte der Kanton Ende 2024 insgesamt 7'882 Asylsuchende und Flüchtlinge. Seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges im Februar 2022 wird die Leitung und Koordination der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge vom Stab Ulysse wahrgenommen, der vom Staatsrat beauftragt wurde und vom Vorsteher des Sozialamtes geleitet wird. Angesichts des Ausmasses der Ankünfte aus verschiedenen Ländern sowie der Entwicklung der Migrationskrise wurde beschlossen, die Koordinationsarbeit des Stabs Ulysse auf den gesamten Asylbereich auszuweiten.

  • Parallel dazu begleitete das KSA die parlamentarischen Arbeiten für die Übermittlung des Gesetzesentwurfs über die Ergänzungsleistungen für Familien an den Grossen Rat, der zusammen mit der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt KSVA erarbeitet wurde, ebenso wie die Arbeiten am Entwurf des Sozialhilfegesetzes. Die beiden Projekte wurden mit der Annahme des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG) bei der Volksabstimmung vom 22. September 2024 und mit der Verabschiedung durch den Grossen Rat des Sozialhilfegesetzes (SHG) am 9. Oktober 2024 erfolgreich abgeschlossen. Mit der Übermittlung von sieben Vorstössen trieb das KSA auch die parlamentarische Tätigkeit voran.

  • Über das ganze Jahr hinweg führte das KSA die Verlängerung der Leistungsaufträge für die Integration und die Sozialhilfe weiter, die mit 35 Vereinen in Höhe von 5'312'000 Franken laufen. Die intensive Zusammenarbeit des Staats mit den Vereinen lässt durchblicken, wie stark das Vereinswesen in die Anstrengungen eingebunden wird, die unternommen werden, um die soziale und berufliche Eingliederung, die Ausbildung, die Elternschaft, die Notunterkunft, die Prävention sowie die sozialen Beratungen für verschiedene Zielgruppen im Asyl- und Flüchtlingsbereich oder der allgemeinen Sozialhilfe zu unterstützen. Die Zahl der Personen, die Unterstützung benötigen und Freiburg für alle (FfA) in Anspruch genommen haben, um an geeignete Leistungen verwiesen zu werden, steigt weiter stetig an. 2024 waren es 2'186 Personen (+69 % seit 2019).

Hilfe an bedürftige Personen

  • Das KSA trägt zur Umsetzung des SHG bei und sorgt für seine kohärente Anwendung. 2024 lieferte es den regionalen Sozialdiensten (RSD) namentlich Informationen in Zusammenhang mit Zahnarztkosten, dem Zugang zu geschützten Werkstätten für Personen, die über längere Zeit Sozialhilfe beziehen, mit der Änderung der Verordnung über die Verbilligung der Krankenkassenprämien, dem BVG-Kapital, den Quellensteuern, den Drittauszahlungen von Leistungen der AHV/IV, inhaftierten Personen und jungen Erwachsenen.

    Im Rahmen der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der RSD, die viermal in vier Regionen des Kantons zusammenkam, lud das KSA mehrere externe Referentinnen und Referenten ein, zu denen der Leiter der Schulmediations- und Schulsozialarbeitsmassnahmen, Vertrauenszahnärztinnen und -zahnärzte, die Stellenleiterin des Dolmetschdienstes «Verständigung für alle» und der FamEL-Projektleiter der Ausgleichskasse gehörten.

    Das dritte Jahr in Folge organisierte das KSA die Konferenz der Sozialhilfebehörden unter dem Vorsitz des GSD-Vorstehers. Sie wurde zweimal abgehalten, einmal im französischsprachigen und einmal im deutschsprachigen Kantonsteil. Die zentralen behandelten Themen betrafen die sozialen Eingliederungsmassnahmen, die Gesetzesänderungen und die Mietrichtsätze.

    In Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Dienststellen engagiert sich das KSA für die Umsetzung des Konzepts zur Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben in Schwierigkeiten. 2024 behandelte die operative Koordinationsgruppe um die dreissig Situationen.

    Auf kantonsübergreifender Ebene beteiligt sich das KSA an der Entwicklung des Westschweizer Sozialführers (www.guidesocialch). Es ist im Groupement romand des chef-fe-s de services des affaires sociales (GRAS) und in der Association romande et tessinoise des institutions d’action sociale (ARTIAS) vertreten und beteiligt sich auf nationaler Ebene an den Aktivitäten der SKOS, namentlich in der Kommission zur Ausgestaltung der Sozialhilferichtsätze.

  • Die materielle Hilfe für bedürftige Personen ist Teil einer aktiven Politik und sieht im Gegenzug vor, dass sich diese Personen im Rahmen von sozialberuflichen Eingliederungsmassnahmen engagieren. Das KSA koordiniert dieses Dispositiv und aktualisiert den Massnahmenkatalog. Parallel dazu koordiniert das KSA die Umsetzung der Strategie des Staatsrats im Bereich Langzeitarbeitslosigkeit und stellt in Zusammenarbeit mit dem Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) das Follow-up der Integrationspools+ (IP+) sicher.

    Das KSA trägt zur Entwicklung der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) bei und achtet auf die Koordination zwischen diesem Dispositiv und den RSD. Es arbeitet mit der Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung und verfolgt die Umsetzung der Massnahme «Zukunft Berufsbildung» mit. Diese will die berufliche Eingliederung von jungen Sozialhilfeempfangenden fördern. Dank seiner Einsätze und seiner Mitarbeit in der kantonalen Kommission für die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt trägt das KSA schliesslich zur Unterstützung und zum Ausbau der RSD-Tätigkeit im Bereich der sozialberuflichen Eingliederung bei.

  • Auf Ersuchen der Sozialkommissionen, der RSD oder der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) prüft das KSA, ob die Bedingungen für die Bedarfsbestimmung erfüllt sind und die Sozialhilfeleistungen zweckgemäss verwendet werden. 2024 fanden diese Inspektionen in 28 Fällen statt (2023: 23); 23 neue wurden im Laufe des Jahres angekündigt (2023: 18) und 20 Fälle wurden abgeschlossen (2023: 14). Am 31. Dezember 2024 befanden sich acht Fälle in Prüfung (2023: 4).

  • Das KSA besorgt gemäss Artikel 21 Abs. 4 und Artikel 21a Sozialhilfegesetz vom 14. November 1991 periodisch die Revision der Sozialhilfedossiers. Mit der Revision wird überprüft, ob die für die Sozialhilfe geltenden Gesetze und Richtsätze richtig angewandt und die vom Staat, den Gemeinden oder dem Bund erteilten Sozialhilfemittel zweckbestimmt verwendet werden.

    Im Berichtsjahr wurde eine Revision bei vier regionalen Sozialdiensten durchgeführt und zwei weitere wurden mit Sitzungen zur Bekanntgabe der Revisionsergebnisse im Lauf des Jahres abgeschlossen.

    • SHG-Reform: Am 9. Oktober 2024 verabschiedete der Grosse Rat das neue Sozialhilfegesetz, das die Frucht aufwändiger Arbeiten ist, die das KSA während mehreren Jahren beschäftigten. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Verordnung wurde entworfen und die Vernehmlassung ist für Anfang 2025 geplant.
    • SHG-Ausbildung: Das KSA hat eine Ausbildung über den Rahmen und die Umsetzung der SHG-Richtsätze konzipiert, die im Frühling 2024 in zwei Teilen von der HSA-FR durchgeführt wurde: Der erste Teil richtete sich an neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen und spezialisierten Sozialdienste; der zweite Teil richtete sich an die Mitglieder der Sozialkommissionen. Die beiden Bereiche trafen sich zum ersten Mal zu Workshops, während denen sie sich zur Praxis austauschen konnten. Mit über hundert Teilnehmenden war die Ausbildung ein voller Erfolg und wurde von den teilnehmenden Personen sehr positiv beurteilt.
    • Frühlingsseminar: In Zusammenarbeit mit dem Groupement romand de prestations en matière d'aide sociale (GRP) organisierte das KSA ein Seminar für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Ämter zum Thema Autonomie der Begünstigten. Das Seminar fand im Juni in Grangeneuve statt.
    • Vereinbarung RSD–IVS: Das KSA führte die Arbeiten weiter, die im September zur Unterzeichnung einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der IV-Stelle und den RSD führte. Diese hat zum Ziel, den Austausch zwischen den Parteien auszubauen und die Modalitäten der Zusammenarbeit festzulegen, um die soziale und berufliche Wiedereingliederung zu fördern. Das KSA und die IV-Stelle stellten den interessierten Kreisen die konkreten Auswirkungen der Vereinbarung vor.
  • Der Aufwand für die im Jahr 2024 erteilte materielle Hilfe an Bedürftige, die im Kanton wohnen oder sich hier aufhalten, belief sich (vor der Aufteilung Staat/Gemeinden und unter Berücksichtigung der persönlichen Rückerstattungen) auf 35 050 308 Franken (2023: 33 099 151 Franken), sprich eine Zunahme von 5,89 % für 4307 Dossiers (2023: 4356, sprich ein Rückgang von 1,13 %), die 6922 Personen betreffen (2023: 7016, sprich ein Rückgang von 1,34 %).

    Aufteilung Staat/Gemeinden 2024, Artikel 32/33 SHG:
    Personenkategorie
    Zu Lasten des 
    Staates Fr.
    Total%
    Zu Lasten der 
    anderen Kantone Fr.
    Total%
    Zu Lasten der 
    Gemeinden Fr.
    Total%
    Total Fr.
    Total%
    Schweizer/in
    nen

    9'150'236

    26,11

    1'974

    0,01

    12'763'010

    36,41

    21'915'219

    62,53

    Ausländer/in
    nen

    5'438'576

    15,52

    102'167

    0,29

    7'594'346

    21,67

    13'135'089

    37,47

    Total

    14'588'812

    41,63

    104'141

    0,30

    20'357'356

    58,08

    35'050'308

    100,00

Hilfe an Personen aus dem Asylbereich

  • Das KSA ist mit der Aufnahme, Beherbergung und Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, abgewiesenen Asylsuchenden sowie Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE-Personen), die dem Kanton vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zugeteilt worden sind, und mit der Entrichtung der materiellen Hilfe oder der Nothilfe an diese Personen betraut. Dem KSA obliegt auch die Förderung der Integration Asylsuchender und vorläufig aufgenommener Personen sowie die Verantwortung für Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus (Ausweis B) für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F).

    Die ORS Service AG (ORS) kümmert sich im Auftrag des Staatsrats um die Aufnahme, Betreuung und Beherbergung von Asylsuchenden (Ausweis N), vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F), abgewiesenen Asylsuchenden und NEE-Personen. Daneben setzt ORS die Integration von Asylsuchenden (Ausweis N) und vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) um. Caritas Schweiz, Abteilung Migration & Intégration Suisse romande (nachfolgend: Caritas) ist für die soziale und finanzielle Begleitung und die Integration von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) und von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Ausweis F) zuständig.

  • Die Migration aus der Ukraine pendelte sich im Laufe des Jahres 2024 auf einem sehr hohen Niveau ein, wobei in den Monaten Juni und Oktober ein leichter Rückgang zu verzeichnen war. So kamen 565 Personen aus der Ukraine in den Kanton.

    Die Ankunft von Personen aus andern Ländern als der Ukraine bewegte sich ebenfalls auf einem hohen Niveau (719 Personen), wobei in den Monaten Mai und August ein Rückgang verzeichnet wurde. So kamen insgesamt 1'284 Personen im Kanton an (2023: 1'293). Dadurch stieg die Zahl der Personen aus dem Asylbereich im Kanton auf 4622.

    Der Stab Ulysse wurde im März 2022 eingesetzt. Er wird vom KSA-Vorsteher geleitet und stellte wie im Jahr zuvor die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge sowie die Koordination aller beteiligten Akteure sicher. Die vom Stab erbrachte Koordinationsleistung betrifft den gesamten Asylbereich des Kantons mit dem Ziel, den Überblick zu behalten und bereichsübergreifende Lösungen zu verfolgen. Der Stab Ulysse ist in acht dienst- und akteursübergreifende Stellen gegliedert, die alle kritischen Bereiche abdecken. Der Stabschef informiert regelmässig die Staatsratsdelegation für die Ukraine, die sich aus den Staatsräten Philippe Demierre (Präsident) und Romain Collaud sowie Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens zusammensetzt, über den Stand der Lage.

    Das Aufnahmedispositiv im Zentrum Grand-Places geriet durch die zahlreichen Ankünfte, aber auch durch die zahlreichen Abreisen stark unter Druck. Laut den Statistiken des Staatssekretariats für Migration (SEM) verliessen 524 Personen aus der Ukraine das Kantonsgebiet.

    Das Unterbringungsdispositiv der ersten Aufnahmephase zählt acht Unterkünfte mit ungefähr 900 Plätzen. Nach einem mehrwöchigen Aufenthalt in einer dieser Unterkünfte werden die Personen in einer Wohnung untergebracht. Zu diesem Zweck wurden Mietverträge für mehr als 1'100 Wohnungen abgeschlossen, während die Suche nach neuen Wohnungen weiterläuft.
    Zusätzlich zu den Erstaufnahmezentren gibt es zwei niederschwellige Unterkünfte (140 Plätze) für NEE-Personen und abgewiesene Asylsuchende und eine Unterkunft (58 Plätze) für vulnerable Personen (siehe unten Foyer des Coquelicots).
    Das ganze Jahr über machte das KSA Überraschungsbesuche in den verschiedenen Unterkünften, um ihre gute Funktionsweise zu kontrollieren. Ausserdem wurden Erkundungen über neue Gebäude eingezogen. Im Kanton gibt es noch 85 Familien, die 131 Personen beherbergen.

    Betreuung: Die Fachpersonen der Praxis wurden für das Problem häusliche Gewalt sensibilisiert. 

    Schule und Sprachkurse: Zu Beginn des Schuljahres 2024 waren 730 Schülerinnen und Schüler (1H–12H) ins Freiburger Schulsystem integriert. 515 davon stammten aus der Ukraine, 215 aus anderen Ländern.
    Parallel dazu gewährleisten verschiedene Intensiv-, Halbintensiv- und integrative Deutsch- und Französischkurse den für die soziale und berufliche Integration unerlässlichen Spracherwerb. Die ORS-Französischkurse wurden mit dem fide-Label ausgezeichnet, das für die Qualität der Sprachkurse steht. Im letzten November nutzten über 1100 Personen dieses Angebot.

    Vorschule: Mehrere Dutzend Kinder besuchen die Vorschule an den Standorten Grand-Places, Passereaux, Charmey und im Haus der Bildung und Integration in Matran. In der Vorschule werden die Kinder mit den schulischen Verhaltensregeln und der Schulsprache vertraut gemacht.

    Gesundheit: Alle Personen werden vom ORS-Gesundheitsnetzwerk, das kürzlich neu organisiert wurde, in Koordination mit dem Kantonsarztamt (KAA) medizinisch betreut. Angesichts der hohen Anzahl Personen, die psychologische Probleme im Zusammenhang mit Kriegstraumata zeigen, ist die enge Zusammenarbeit mit dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) hervorzuheben.
    Auf die Schliessung der Pflegestation in Billens im Mai folgte einige Wochen später die Eröffnung eines neuen Zentrums in Givisiez für die Aufnahme älterer und vulnerabler Personen. Der Krieg in der Ukraine führte in der Schweiz zu einer deutlichen Zunahme asylsuchender Menschen fortgeschrittenen Alters. Das Foyer des Coquelicots wurde eröffnet, um ihren besonderen Bedürfnissen zu entsprechen und den Mangel an Pflegeheimplätzen zu überbrücken. Seit Mitte Juli sind in diesem Heim knapp zwanzig Asylbewerbende fortgeschrittenen Alters untergebracht, die unter gesundheitlichen Problemen leiden.

    Mehrere Vorkommnisse haben in letzter Zeit auf die Suchtprobleme bei fragilisierten Flüchtlingsgruppen aufmerksam gemacht. Es wurde mit der Ausarbeitung einer Suchtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich begonnen. Es gilt, dieses Problem in den Griff zu bekommen und Präventionsmassnahmen festzulegen. 2025 wird ein Plan vorgelegt.

    Arbeit: Nach Erreichen des Niveaus A2 der deutschen oder französischen Sprache werden die Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich von der ORS- oder Caritas-Eingliederungsabteilung auf die berufliche Eingliederung vorbereitet. Zusammen mit der Privatwirtschaft werden weiter qualifizierende Ausbildungen eingeführt (siehe unten Façonne ton avenir).

    Kommunikation: Verschiedene Zielgruppen wurden laufend mit spezifischen Dokumenten, Internetseiten und gezielten Schreiben informiert. Es werden regelmässige Medienupdates durchgeführt und das KSA beantwortet das ganze Jahr über zahlreiche Medienanfragen.

    Integrationsmassnahmen: In Zusammenhang mit den zahlreichen Ankünften unterstützt der Kanton verschiedene Projekte von Gemeinden und Vereinen zur Förderung des Zusammenlebens. Ein Teil der mit Vereinen (siehe unten KIP 3) abgeschlossenen Leistungsaufträge betrifft die Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.

  • Programm « Envole-moi »

    Das 2018 von der GSD gestartete Programm zur Betreuung und Integration von unbegleiteten minderjährigen und jungen Asylsuchenden und Flüchtlingen (UMA und ex-UMA) zielt auf die Begleitung und Integration der UMA und ex-UMA bis 25 Jahre ab und berücksichtigt die für ihre Entwicklung wichtigen Dimensionen. Ende 2024 wurden mit diesem Programm 271 Jugendliche und junge Erwachsene betreut (2023: 237); diese Zahl war seit der Einführung im Jahr 2018 noch nie so hoch.

    Weitere Projekte im Asylbereich

    • Das kantonale Integrationsprogramm KIP 3 trat in Kraft. Es wurde weitgehend in Absprache mit den beteiligten Parteien erarbeitet und stützt sich auf sechs strategische Schwerpunkte: Regelstrukturen mobilisieren, Partizipation der Zielgruppen verstärken, Kooperations- und Finanzierungsformen überdenken, Qualität der Leistungen sicherstellen, Diskriminierung verhindern und Nachhaltigkeit fördern. In diesem Zusammenhang wurden mit Vereinen 22 Leistungsaufträge für einen Gesamtbetrag von 1'328'200 Franken unterzeichnet.
    • Auf Bundesebene wurde beschlossen, dass Afghaninnen den Ausweis B erhalten. Dies wirkte sich stark auf die Aktenführung aus und die Sozialarbeitenden bei Caritas und ORS mussten sich entsprechend anpassen.
    • Projekt Perspective: Seit mehreren Jahren wird bei den dem Kanton zugewiesenen Asylbewerbenden eine Zunahme der medizinischen Fälle festgestellt, wobei es sich meist um psychische Erkrankungen handelt. Das Projekt Perspective arbeitet mit dem biopsychosozialen Modell, das die Behandelten befähigt, ihr Leben und ihre Gesundheit wieder selbst in die Hand zu nehmen, die Chronifizierung der einzelnen Situationen verhindert und zur Beherrschung der anfallenden Gesundheitskosten beiträgt. Langfristig zielt es auf eine ausreichende soziale und berufliche Integration ab, damit die Personen nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig sind.
    • Im Berichtsjahr wurde der französischsprachige [AN1] Portulan-Prospekt aktualisiert. Dieser erfüllt den Informationsbedarf der Partner für den Umgang mit komplexen oder scheinbar blockierten Situationen in Zusammenhang mit Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die kreditkartengrossen Prospekte sind ein praktisches und niederschwelliges Hilfsmittel für Fachpersonen, die im Kanton mit Flüchtlingen arbeiten. Sie sind inspiriert von den historischen Seekarten (Portolankarten) und informieren über die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen, die Abläufe, die Betreuung der UMA und die Beurteilung der somatischen und psychischen Gesundheit.
    • Das Pilotprojekt Façonne ton Avenir zielt auf die Integration der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in die Baubranche ab. Während sechs Monaten erwerben sie Grundkompetenzen und absolvieren eine praktische Ausbildung und ein Praktikum in einem Unternehmen. Das Programm ist eine Antwort auf den Fachkräftemangel und fördert die berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten. Zwölf junge Menschen wurden nach Abschluss des ersten Jahrgangs diplomiert.
    • Der Besuch der griechischen und zypriotischen Delegationen im Kanton Freiburg wurde genutzt, um die beruflichen Integrationsmassnahmen für unbegleitete Minderjährige vorzustellen und sich mit Fachpersonen auszutauschen.
    • Das KSA hat den Verein Corridor Citoyen Suisse bei der Organisation der Ausstellung Skizze von Resilienz unterstützt. In der Ausstellung wurden Porträts und Zeichnungen von Kindern und Frauen mit Behinderungen gezeigt, die in der Ukraine leben. Diese oft unsichtbar gemachten Personen erhielten so eine Plattform für ihren künstlerischen Ausdruck und ihre Erzählungen, welche die Essenz ihrer Resilienz aufzeigt, die sie trotz aller Herausforderungen an den Tag legen.
    • Die Zusammenarbeit mit der Plattform Altissia wurde mit der Unterzeichnung eines einjährigen Vertrags vertieft. Mit dieser elektronischen Sprachenlernplattform erhalten die Sprachlehrpersonen ein zusätzliches Hilfsmittel und die Sprachenlernenden können sich ausserhalb des Unterrichts in der Sprache üben.
    • Die Schulzimmer für die Sprachkurse und die Kita La Libellule zogen im Dezember an den Standort der alten Poya-Kaserne um, wo ein neues Asylgebäude eröffnet wird.

    • [AN1]Je n'ai pas trouvé cette carte sur le net, à part sur le site Créambule, qui ne mentionne pas de version allemande. Pour cette raison, j'ai ajouté "francophone" ici. Si ce dépliant est désormais disponible en allemand, vous pouvez effacer ce mot.
  • Ende Dezember 2024 lag die Zahl der aus der Ukraine stammenden und in der Schweiz aufgenommenen Personen bei 67'710. Zur gleichen Zeit waren 2'765 Personen aus der Ukraine (2023: 2590) in unserem Kanton untergebracht.

    Die Zahl der Personen im ordentlichen Asylverfahren in der Schweiz lag Ende November bei 65'396 Personen (2023: 67'782). Ende November 2024 lag die Zahl der Asylsuchenden, der vorläufig Aufgenommen, der abgewiesenen Asylsuchenden und der NEE-Personen im Kanton Freiburg bei 1'834 Personen (31.12.2023: 1'928). Folglich wurden im Asylbereich insgesamt 4'622 Personen aufgenommen, worunter sich 111 unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) sowie 163 unbegleitete junge Erwachsene befanden.

    Am 30. November 2024 wohnten 3'298 Personen mit Flüchtlingsstatus im Kanton (31.12.2023: 2'950).

    In Sachen berufliche Eingliederung gingen am 30. November 2024 insgesamt 341 Personen von 1'537 potenziell erwerbsfähigen Personen (18 bis 64 Jahre) aus der Ukraine einer Erwerbstätigkeit nach. Am gleichen Datum betrug die Erwerbsquote der vorläufig Aufgenommenen (inkl. Flüchtlinge Ausweis F) 44,6 %, die der Flüchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) 26,9 %.

    Die materielle Hilfe an Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen, die Kosten für das Betreuungs- und Verwaltungspersonal sowie die Betriebskosten der Beherbergungszentren beliefen sich 2024 auf 29 189 778 Franken (hiervon 11'477'248 Franken zu Lasten des Staates); 2023 waren es 24'737'064 Franken (davon 9'472'820 Franken zu Lasten des Staates).

    Die materielle Hilfe für abgewiesene Asylsuchende und NEE-Personen, die Kosten für das Betreuungs- und Verwaltungspersonal sowie die Betriebskosten der niederschwelligen Einrichtung beliefen sich 2024 auf 5'534'972 Franken (hiervon 3'042'678 Franken zu Lasten des Staates), gegenüber 6'737'185 Franken im Jahr 2023 (davon 5'381'189 Franken zu Lasten des Staates).

    Die materielle Hilfe für Personen mit vorläufigem Schutzstatus (Ausweis S), die Kosten für das Betreuungs- und Verwaltungspersonal sowie die Betriebskosten der Beherbergungszentren beliefen sich 2024 auf 54'639'628 Franken (2023: 48'817 714 Franken). Die vom Bund für diese Personen ausgerichteten Pauschalen beliefen sich auf 52'906'976 Franken (2023: 40'475'056 Franken). Nach Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten zur Bewältigung der Ukraine-Krise ergibt sich somit ein Saldo zulasten des Staates in Höhe von 11'732'652 Franken (2023: 8'342'658 Franken).

    Die Ausgaben für materielle Hilfe und Betreuung zugunsten von Flüchtlingen beliefen sich 2024 auf 23'661'900 Franken (hiervon 6'030'709 Franken zu Lasten des Staates); 2023 waren es 19'214'182 Franken (davon 3'189'262 Franken zu Lasten des Staates).

    Die Ausgaben für die Integration von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Personen mit vorläufigem Schutz (Ausweis S) betrugen im Berichtsjahr 10'341'229 Franken (2023: 11'393'202 Franken für ORS sowie 1'917'161 Franken, die vom KSA bezahlt wurden). Für die Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen fielen Kosten von 2'486'717 Franken an (2023: 2'166'171 Franken).

Hilfe an die Opfer von Straftaten

  • Das KSA ist mit der Anwendung des Bundesgesetzes vom 23. März 2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG, SR 312.5) betraut. Die Opferhilfe umfasst drei Bereiche: Erstens eine Soforthilfe und eine längerfristige Hilfe in Form von Beratung, psychologischer, medizinischer, juristischer, materieller und sozialer Hilfe und Unterkunft durch die zwei OHG-Opferberatungsstellen des Kantons, dem Frauenhaus und der OHG-Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Verkehrsopfer. Zweitens die Gewährleistung der Rechte des Opfers im Strafverfahren (insbesondere das Recht auf Respektierung der Persönlichkeit des Opfers in allen Phasen des Strafprozesses), die in der Bundesstrafprozessordnung verankert sind. Drittens die Gewährleistung einer Entschädigung und Genugtuung durch den Kanton, in dem die Straftat stattgefunden hat. Die Opferhilfe erfolgt subsidiär, also nur dann, wenn weder der Straftäter bzw. die Straftäterin noch die Sozial- oder Privatversicherungen Leistungen entrichten.

    Im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Empfehlungen der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG) in Bezug auf alternative Therapien hat das KSA der Direktion die Änderung der kantonalen Richtlinien für Soforthilfe und längerfristige Hilfe vorgelegt. Die Direktion hat diese Änderung am 25. November 2024 gutgeheissen.

  • Projekte des Bundes mit Auswirkungen auf die kantonale Praxis und Projekte des Kantons

    Der Kanton arbeitet gemeinsam mit den anderen Westschweizer Kantonen und dem Generalsekretariat der GSD an der Einführung einer zentralen Opferhilfe-Telefonnummer, die am 1. November 2025 aufgeschaltet werden soll. Der kantonale Koordinator beteiligte sich das ganze Jahr über an zahlreichen Sitzungen auf Bundes- und Westschweizer Ebene. Die Westschweizer Kantone planen die Einführung einer einzigen Telefonnummer für ihr Gebiet während der Nacht und am Wochenende. Der Steuerungsausschuss des Projekts wird vom Vorsteher des kantonalen Sozialamtes geleitet.

    Die 2023 von den SJSD- und GSD-Vorstehenden beauftragte Person führte die Studie für den Betreuungsbedarf der Opfer von Menschenhandel im Kanton durch. Der Bericht wurde im Herbst eingereicht. Die Schlussfolgerungen der Studie werden den beiden Staatsräten 2025 vorgestellt.

    Kantonale Koordination

    Das KSA traf sich zweimal mit den Mitgliedern der kantonalen Koordination, die aus den wichtigsten Akteurinnen und Akteuren des kantonalen OHG-Dispositivs besteht (Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Ärzt/innen, Psycholog/innen, mobiles Team für psychosoziale Notfälle des FNPG, Anwält/innen, Schulen und Sozialdienste). Es lud zudem die Leiterinnen und Leiter der Opferberatungsstellen zu drei Sitzungen ein, um die Praxis zu vereinheitlichen. Das KSA nahm an den Sitzungen folgender Organe teil: kantonaler Kooperationsmechanismus gegen Menschenhandel, kantonale Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Auswirkungen auf die Familie, Regionalkonferenz der Opferhilfe und Schweizerische Opferhilfekonferenz.

    Schliesslich hat das KSA für die Opferberatungsstellen einen Kurshalbtag zum neuen Sexualstrafrecht organisiert, das am 1. Juli 2024 in Kraft trat.

    Zusammenarbeit mit Drittanbietern

    Das KSA hat mit dem Verein Frauenhaus Freiburg (Zielgruppe: weibliche Opfer von häuslicher Gewalt) und dem Verein Espas mit Sitz in Lausanne (Zielgruppe: voll- und minderjährige Opfer von Verstössen gegen die sexuelle Integrität) eine Zusammenarbeitsvereinbarung für Gesprächsgruppen abgeschlossen.

    Ausserdem hat es den Auftrag für die Verwaltung des Beratungszentrums für weibliche Opfer und die sie begleitenden Kinder sowie für ihre Beherbergung, der dem Verein Frauenhaus Freiburg anvertraut ist, um ein Jahr verlängert.

  • Dossiers und Entscheide 2023 2024
    Vom KSA bearbeitete Dossiers (alle Leistungen zusammengenommen)

    687

    724

    Buchungseinträge (Ein- und Ausgänge zusammengenommen)

    1'618

    1'632

    Entscheide über längerfristige Hilfe einschliesslich Anwaltskosten

    83

    91

    Entscheide über die Genehmigung einer ausserkantonalen Unterbringung

    3

    4

    Entscheide über die Genehmigung alternativer Therapien

    12

    12

    Entscheide über Entschädigungen und Genugtuung

    36

    28

    Beschwerden beim Kantonsgericht

    2

    1

    Ausgaben

    2024 beliefen sich die OHG-Ausgaben auf insgesamt 2 061 515 Franken (2023: 1 728 467 Franken).

    Dies entspricht einer Zunahme um 19 % im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Ausgaben gegenüber 2022 um 14 % rückläufig waren. Die Ausgaben für Soforthilfe und längerfristige Hilfe erreichten so das hohe Niveau von 2022 erneut und übersteigen es sogar. 

    Ausgaben   2023   2024

    Kosten für Soforthilfe

    davon Anwaltskosten

    Fr.

    Fr.

    463'139

    124'079

    Fr.

    Fr.

    572'306
    156'796

    Kosten für längerfristige Hilfe

    davon Anwaltskosten

    Fr.

    Fr.

    113'770

    27'954

    Fr.

    Fr.

    126'410
    14'693 

    Hilfe und Rückerstattungen an andere Kantone (Art.18 OHG) Fr.

    25'656

    Fr.

    54'519

    Entschädigung (materieller Schaden) Fr.

    15'586

    Fr.

    -60'196

    Genugtuung Fr.

    39'838

    Fr.

    239'011

    OHG-Streitfälle (Strafverfolgung) Fr.

    750

    Fr.

    1 221

    Beiträge an das Frauenhaus und an die Partner/innen des Dispositivs Fr.

    917'695

    Fr.

    956'755

    Total Fr.

    1'728'467  

    Fr.

    2'061'515  

    Die vom Kanton bei den Straftäterinnen und Straftätern eingeholten Beträge (Art. 7 OHG) beliefen sich auf 119'949 Franken (2023: 85'911 Franken).

Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

  • Das KSA hat den Auftrag, beim Inkasso von Unterhaltsbeiträgen zugunsten von im Kanton wohnhaften Kindern, Ehegatt/innen oder Ex-Ehegatt/innen, die durch ein vollstreckbares Urteil oder eine anerkannte Vereinbarung geregelt wurden, die entsprechende Hilfe zu leisten. Gleichzeitig kann das KSA eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen leisten, wenn die finanzielle Situation der Bezügerinnen und Bezüger dies rechtfertigt. Hier muss das KSA einerseits seine Aufgabe im Zusammenhang mit dem Eintreiben von Unterhaltsforderungen bewältigen und sich andererseits um Information, Beratung und Anhörung der Leistungsempfängerinnen und -empfänger, aber auch der Personen, welche die Unterhaltsbeiträge entrichten müssen, kümmern. Hinzu kommen Verwaltung und Betreuung im administrativen, finanziellen und juristischen Bereich sowie in Kostenrechnungs- und Buchungsbelangen.

    Das KSA informiert die unterhaltsberechtigten Personen und empfängt sie zu einem Gespräch, befindet über ihren Anspruch, kümmert sich um die monatliche Verrechnung der Unterhaltsbeiträge und die Entrichtung der Vorschüsse, prüft alljährlich ihre Situation, verwaltet die Zahlungsausstände und bearbeitet die Beschwerden.

    Parallel dazu leitet das KSA gütliche oder rechtliche Schritte zur Eintreibung der Unterhaltsbeiträge gegen die Unterhaltsschuldnerinnen und Unterhaltsschuldner (Betreibungen, Lohnpfändungen, Meldungen an Drittschuldner/innen, Anforderung von Sicherheitsleistungen, Arrest SchKG, Strafanzeigen) bei den Oberämtern, Strafverfolgungsbehörden und bei den Zivil- und Strafgerichten des Kantons ein.

    Bei konkreten Hinweisen auf einen unrechtmässigen Vorschussbezug durch die unterhaltsberechtigte Person kann das KSA seit 2022 die Dienste von Sozialinspektor/innen in Anspruch nehmen. Im Jahr 2024 stellte das KSA drei Observationsaufträge aus. Im Übrigen hat es 21 Arrest- und/oder Sicherheitsleistungsverfahren eingeleitet.

    Auf regionaler Ebene nahm das KSA im Berichtsjahr an sieben Sitzungen der Lateinischen Konferenz der kantonalen Ämter für Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen teil. Diese Sitzungen gewährleisten den unabdingbaren Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und die thematische Weiterbildung.


  • Inkassoschritte  2023 2024
    Erscheinen vor den Bezirkszivilgerichten des Kantons

    6

    8

    Erscheinen vor den Strafbehörden

    13

    8

    Betreibungsgesuche

    519

    458

    Gesuche um Lohnpfändungen

    44

    61

    Strafanzeigen

    110

    130

    Arreste und Sicherheitsleistungen

    29

    21

    Observationen (durch Sozialinspektor/innen)

    3

    3


    Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen   2023   2024
    Gesamtsumme der vom Staat entrichteten Unterhaltsvorschüsse und der überwiesenen, eingetriebenen Verfahrenskosten am 31. Dezember 2024 Fr.

    7'611'349

    Fr.

    7'534'133


    Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen   2023   2024

    Nettobetrag der eingetriebenen bevorschussten Unterhaltsbeiträge

    • davon wurden 124 737 Franken über die vom Staat beauftragte Inkassostelle eingebracht
    • Inkassoanteil
    • Nicht eingebrachter Betrag, zu gleichen Teilen zwischen dem Staat und den Gemeinden aufgeteilt (Art. 81 Abs. 2 EGZGB)

    Fr.

    3'161'553


    41.54%

     

    3'594'277


    47.71%

    Wiedereinbringung der Unterhaltsbeiträge, die durch die vom Staat ausgerichteten Vorschüsse nicht gedeckt werden konnten und ausschliesslich die Unterhaltsschuldner/innen  betreffen Fr.

    1'967'800

    Fr.

    2'305'120

    Vom KSA im Rahmen der Eintreibung von Unterhaltsbeiträgen eingezogener Gesamtbetrag

    Fr.

    5'129'353

    Fr.

    5'899'397


    Dossierbearbeitung 2023 2024

    Bearbeitete Dossiers am 31. Dezember 2024

    • davon Dossiers, welche die Anwendung des «New Yorker Übereinkommens» betreffen (Gläubiger/in oder Schuldner/in der Unterhaltspflicht wohnt im Ausland, die andere Person ist im Kanton wohnhaft)

    1'436

    89

    1'439

    91

    Neue Einträge

    219

    198

    Entscheid (Eröffnung, Schliessung, usw.)

    818

    700

    Aufgrund eines Entscheids durchgeführte und formalisierte Revisionen

    726

    658

    Einsprachen*

    50

    32

    • Gutgeheissen

    8

    13

    • Abgelehnt

    32

    18

    Beschwerden von Begünstigten

    3

    3

    • Von der GSD gutgeheissene Beschwerden

    1

    0

    • Von der GSD abgelehnte Beschwerden

    1

    1

    • Vom Kantonsgericht gutgeheissene Beschwerden

    0

    0

    • Von der GSD abgelehnte Beschwerden

    1

    1

    • Von der GSD zurückgewiesene Beschwerden

    0

    1

    • Laufende Verfahren

    0

    2

    Abgeschlossene Dossiers

    441

    429

    *  Manche Beschwerden führen zu einer Wiedererwägung des angefochtenen Entscheids und werden deshalb in keiner der drei Rubriken (Annahme, Ablehnung oder Nichteintreten) erfasst.

Sozialwesen und Familienpolitik

  • Sozialwesen

    Das KSA trägt auf verschiedene Arten zur Koordination des kantonalen Sozialhilfedispositivs und zur Stärkung dessen Zusammenhalts bei. Es informiert die Öffentlichkeit (Freiburg für alle), unterstützt die Interventionen der spezialisierten Sozialdienste (Art. 14 SHG) und führt Präventionsaktionen durch (Spielsucht oder Überschuldung). Das KSA unterstützt das Sozialwesen, indem es diesem Thema Sichtbarkeit verleiht. Dabei verfasst es insbesondere den kantonalen Bericht über die soziale Situation und die Armut. Es hat zudem einen Sitz in der kantonalen Kommission für kulturelle Angelegenheiten.

    • Das KSA führte die Verlängerung der mit den spezialisierten Sozialdiensten im Rahmen von Artikel 14 SHG abgeschlossenen Vereinbarungen weiter. Diese wurden durch Leistungsaufträge ersetzt.
    • Das KSA hat die Einführung der Sozialberatungsdienste von Caritas Freiburg in den verschiedenen Bezirkshauptorten weiter vorangetrieben. Es leitet die Begleitgruppe mit drei Gemeinderät/innen und stellt die Beurteilung des Projekts sicher, dessen Pilotphase bis März 2025 dauert.
    • Das KSA organisierte am 25. April 2024 in Zusammenarbeit mit den anderen Direktionen und der Universität Freiburg die Konferenz für Sozialfragen 2024.
    • Am 4. Mai 2024 organisierte das KSA die Übergabe des Preises für Sozialarbeit des Staats Freiburg 2023.
    • Das KSA führte den Steuerungsausschuss für die Entwicklung des Projekts Freiburger Lebensmittelbank.
    • Das KSA vertrat die Direktion im Vorstand des Trägervereins des Projekts zur Erstellung einer dauerhaften Struktur zur Beobachtung und Dokumentation der sozialen Realitäten im Kanton Freiburg.
    • Das KSA hat sich an der Bildung der kantonsübergreifenden Gruppe für den Austausch zwischen den Westschweizer Kantonen zum Thema Prävention [AN1] und Bekämpfung der Überschuldung beteiligt.
    • Am 3. Oktober 2024 organisierte das KSA den thematischen Nachmittag «Surendettement: état des lieux et enjeux».

     [AN1]à adapter en français: prévention et lutte contre le surendettement (ça ne fait pas de sense de prévenir la lutte)

    Familienpolitik

    Das KSA stellt die Koordination zur Förderung einer umfassenden Sichtweise der Bedürfnisse der Familien des Kantons sowie der Interventionen und Herausforderungen punkto Familienpolitik sicher. So kann in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB), dem Jugendamt (JA) und der Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention (IMR) eine kantonale Strategie entstehen. Das KSA hat zudem Einsitz in der kantonalen Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen.

    • In Zusammenarbeit mit der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt (KSVA) hat das KSA die Arbeit am Ausführungsreglement zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien abgeschlossen.
    • Infolge des Berichts über die kantonale Familienpolitik in Antwort auf das Postulat 2019-GC-41 hat das KSA ein Netzwerkprojekt vorbereitet, um die Koordination zwischen den verschiedenen Fachpersonen der Familienpolitik zu verbessern. Die Überlegungen wurden zusammen mit dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen und dem Jugendamt geführt.
  • Der Sozialfonds entrichtet Beiträge an private, als gemeinnützig anerkannte, nicht gewinnorientierte Sozialeinrichtungen, die Sozialprojekte für Personen entwickeln oder führen, die in prekären Verhältnissen oder in Armut leben. Mit diesem Fonds wurden im Berichtsjahr 19 Vereine und Stiftungen mit insgesamt 306'775 Franken unterstützt (2023: 445'539 Franken). Drei davon haben den Preis für Sozialarbeit 2023 erhalten.

  • Das KSA führt das Sekretariat und das Präsidium der kantonalen Kommission für die Prävention und Bekämpfung von Spielsucht und Überschuldung und verwaltet den Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht. Im Jahr 2024 hat der Fonds Subventionen in Höhe von insgesamt 273'114 Franken (2023: 268'719 Franken) gesprochen.

  • Die Kommission für die Verwendung des Entschuldungsfonds besteht aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Tätigkeitsbereiche. Sie trat für zwei Sitzungen zusammen und entschied über zwei Entschuldungsanträge. Sie fällte zwei positive Entscheide über einen Gesamtbetrag von 28'242 Franken (2023: 39'889 Franken).

        Fr.
    Für Darlehen verfügbare Summe am 1. Januar 2024  

    1'280'434.35

    Vom Fonds geliehene Summe ./.

    28'242.55

    Dem Fonds rückerstattete Summe +

    52'767.65

    Für Darlehen verfügbare Summe am 31. Dezember 2024  

    1'305'009.45 

  • Freiburg für alle (FfA)

    Stetige Zunahme

    Der Auftrag von Freiburg für alle (FfA) ist es, der Bevölkerung des Kantons Freiburg einen einfachen, neutralen und benutzerfreundlichen Zugang zu individuell zugeschnittenen Informationen zu ermöglichen. Mit den eingeholten Informationen können sich die Personen innerhalb des Sozialhilfedispositivs besser zurechtfinden und sich an die professionellen Hilfsdienste wenden, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen. All dies geschieht kostenlos, in absoluter Vertraulichkeit und vollkommen unverbindlich, und soll einer Verschlechterung der sozialen Lage vorbeugen.

    2024 beantwortete FfA 2'186 Anfragen (2023: 1'883), was einer Zunahme von 16 % entspricht. Die am häufigsten betroffenen Bereiche sind die administrative Verwaltung (27 %), Fragen zu Sozialversicherungen (26 %), die materielle Hilfe (finanzielle und/oder Lebensmittelhilfe, 13 %), Streitfälle, Gesundheitsprobleme, Wohnung und Arbeit. Die meisten Personen, die sich für materielle Hilfe an FfA wenden, befinden sich leicht über den Richtsätzen der Sozialhilfe. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Einelternfamilien, in der Regel Frauen mit kleinen Kindern. Auch alleinstehende Männer, die alleine leben, sind von diesen Situationen betroffen.

    FfA hat über hundert Situationen erfasst, in denen keine Sozialleistungen bezogen werden, wobei die meisten die Sozialhilfe betreffen.

    Es wurden interinstitutionelle Treffen mit Organisationen des sozialgesundheitlichen Netzwerks organisiert, bei denen alle ihre Leistungen vorstellen und sich zur Zusammenarbeit austauschen konnten.

    2024 hat sich FfA weiter bemüht, die Anfragemenge zeitnah und hochwertig zu bewältigen.

Kennzahlen

1883 Antworten

von Freiburg für alle auf Anfragen aus der Bevölkerung (+30 %).

2590

ukrainische Staatsangehörige sind in den Kanton Freiburg gekommen.

687 Dossiers

OHG-Dossiers wurden bearbeitet.

Weitere Informationen

  • Medienmitteilungen 2023
  • Dossier Ukraine
  • Asylwesen im Kanton Freiburg.
  • Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
  • Opferhilfe OHG
  • Soziale Aktion
  • Sozialhilfe
  • kantonale Familienpolitik

Nützliche Links

  • Hauptseite des Tätigkeitsberichts
  • Wichtige Ereignisse und Kennzahlen (GSD)
Direktionen / zugehörige Ämter

Kantonales Sozialamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Kantonales Sozialamt

Letzte Änderung: 27.03.2025

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