Die Aufgaben des Kantonalen Sozialamts (KSA) sind die Gewährleistung der erforderlichen Hilfe an bedürftige Personen, an Personen aus dem Asylbereich und an Opfer von Straftaten sowie die Inkassohilfe und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Das KSA koordiniert diese Dispositive, stellt ihren guten Betrieb sicher, überprüft die Anwendung der Leistungsaufträge und kümmert sich um die finanzielle Aufteilung. Es verfolgt die allgemeine Entwicklung des kantonalen Sozialhilfedispositivs mit, fördert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, schlägt Verbesserungen sowie Massnahmen der Sozialpolitik vor und achtet auf die Koordination der Familienpolitik.
Wichtige Ereignisse
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Nach der Verabschiedung durch den Grossen Rat am 9. Oktober 2024 bereitete das KSA das Inkrafttreten des revidierten des Sozialhilfegesetzes (SHG) am 1. Januar 2026 vor. Im Jahr 2025 bezogen 7'581 Personen Sozialhilfe in Höhe von insgesamt 37'424'576 Franken. Das KSA hat ein neues Ausführungsreglement zum Gesetz ausgearbeitet. Das Reglement ging von Juli bis Oktober 2025 in die Vernehmlassung, bevor die zahlreichen Rückmeldungen ausgewertet wurden. Gleichzeitig hat es die wichtigsten SHG-Verfahren überprüft und mit der Ausarbeitung neuer Weisungen für deren Anwendung begonnen.
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Wie in der Istanbul-Konvention vorgesehen, bereitet die Schweiz die Einrichtung einer kostenlosen und täglich rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer (142) für Gewaltopfer vor. Die Westschweizer Kantone haben sich bei der Einführung dieser einheitlichen Telefonnummer koordiniert, um die Erreichbarkeit in ihrem Gebiet nachts und an Wochenenden zu gewährleisten. In einer interkantonalen Vereinbarung übertrugen sie diese Aufgabe derselben Einrichtung, nämlich dem Frauenhaus Freiburg. Der Steuerungsausschuss des Projekts wird vom Vorsteher des KSA geleitet. Die Arbeiten wurden in Zusammenarbeit mit der Conférence latine des affaires sanitaires et sociales (CLASS), dem Generalsekretariat der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und dem Bund durchgeführt. Die Fälle häuslicher Gewalt stiegen in der Schweiz von 17'024 im Jahr 2017 auf 21'127 im Jahr 2024; der Kanton Freiburg verzeichnete 768 Straftaten im Jahr 2017 und 1'024 im Jahr 2024.
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Ende 2025 zählte der Kanton insgesamt 7936 Asylsuchende und Flüchtlinge. Die Integrationsmassnahmen für die in den letzten Jahren aufgenommenen Personen, insbesondere aus der Ukraine, umfassen zunächst den Besuch eines der zahlreichen Sprachkurse. Im Jahr 2025 wurde die Integrationsstrategie insbesondere im beruflichen Bereich konsolidiert. In Zusammenarbeit mit Berufsverbänden entstanden neue Programme: Façonne ton Avenir , Techskills Academy , Integration & Pflege und Cap Saveurs . Dieser von privaten und öffentlichen Akteurinnen und Akteuren gebotene Zugang zum Arbeitsmarkt zeigt, dass eine erfolgreiche Integration nur durch Ausbildung und öffentlich-private Partnerschaften möglich ist. Parallel dazu wurde die Plattform FRIntegration.ch neu gestaltet, wodurch die Nutzung intuitiver und besser auf die Bedürfnisse von Flüchtlingen und der im Integrationsbereich tätigen Akteurinnen und Akteuren zugeschnitten ist. So wurden einfache Tools zur Kontaktaufnahme für Unternehmen eingeführt, die Personen mit Ausweis S einstellen möchten, sowie die Verwaltung von Profilen vereinfacht. Dank einer gezielten Kommunikationskampagne in den sozialen Netzwerken konnten die Sichtbarkeit der Plattform erhöht sowie wirtschaftliche und institutionelle Partnerorganisationen mobilisiert werden.
Hilfe an bedürftige Personen
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Das KSA trägt zur Umsetzung des SHG bei und stellt seine kohärente Anwendung sicher. Im Jahr 2025 lieferte es den regionalen Sozialdiensten (RSD) namentlich Informationen über den neuen Massnahmenkatalog für die soziale Eingliederung, Zahnarztkosten, BVG-Kapital und Anwaltskosten.
Die Konferenz der Leiterinnen und Leiter der RSD kam 4 Mal in 4 verschiedenen Regionen des Kantons zusammen. Dabei wurden Themen wie die Modalitäten für eine verstärkte Zusammenarbeit mit den OHG-Akteurinnen und Akteuren, der Anlaufstelle für Landwirtschaftsbetriebe in Schwierigkeiten, Caritas Freiburg, Freiburg für alle und der Rückkehrberatungsstelle diskutiert.
Zum 4. Mal in Folge organisierte das KSA die Konferenz der Sozialhilfebehörden unter dem Vorsitz des Direktors der GSD. Sie fand 1 Mal statt. Die zentralen Themen betrafen das Wohnen, junge Erwachsene sowie die notwendigen Kompetenzen für die Sozialkommissionen und die Konferenz der Sozialhilfebehörden im Rahmen der SHG-Reform.
In Zusammenarbeit mit anderen Ämtern des Staates engagiert sich das KSA für die Umsetzung des neuen Konzepts zur Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben in Schwierigkeiten. Im Jahr 2025 bearbeitete die Anlaufstelle rund 30 Fälle. Darüber hinaus koordinierte sie einen neuen Jahrgang in der Schulung zu Brückenpersonen, baute eine Zusammenarbeit mit der Hotline 143 auf und organisierte das halbjährliche Treffen mit den Mentorinnen und Mentoren und Brückenpersonen.
Auf interkantonaler Ebene trägt das KSA zur weiteren Ausarbeitung des Guide social romand (Westschweizer Sozialführer, www.guidesocial.ch) bei. Schliesslich ist das KSA auch im Groupement romand des chef-fe-s de services des affaires sociales (GRAS) und in der Association romande et tessinoise des institutions d’action sociale (ARTIAS) vertreten und beteiligt sich an den Aktivitäten der SKOS.
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Die materielle Hilfe für bedürftige Personen ist Teil einer aktiven Politik und sieht im Gegenzug vor, dass sich diese Personen im Rahmen von sozialberuflichen Eingliederungsmassnahmen engagieren. Das KSA koordinierte dieses Dispositiv und aktualisierte den Massnahmenkatalog auf der neu geschaffenen Plattform. Parallel dazu koordinierte es die Umsetzung der Strategie des Staatsrates im Bereich Langzeitarbeitslosigkeit und stellte in Zusammenarbeit mit dem Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) das Follow-up der Integrationspools+ (IP+) sicher.
Das KSA trug zur Entwicklung der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) bei und achtete auf die Koordination zwischen diesem Dispositiv und den RSD. Es beteiligte sich ferner an den Arbeiten der Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung und verfolgte die Umsetzung der Massnahme Zukunft Berufsbildung mit. Diese will die berufliche Eingliederung von jungen Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern fördern. Dank seiner Einsätze und seiner Mitarbeit in der kantonalen Kommission für die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt trug das KSA schliesslich zur Unterstützung und zum Ausbau der RSD-Tätigkeit im Bereich der sozialberuflichen Eingliederung bei.
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Auf Ersuchen der Sozialkommissionen, der RSD oder der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) prüft das KSA, ob die Bedingungen für die Bedarfsbestimmung erfüllt sind und die Sozialhilfeleistungen zweckgemäss verwendet werden. Im Jahr 2025 fanden solche Inspektionen zum 16. Mal in Folge und in 28 Fällen statt (2024: 28); 23 neue wurden im Laufe des Jahres angekündigt (2024: 23) und 21 Fälle wurden abgeschlossen (2024: 20). Am 31. Dezember 2025 befanden sich 5 Fälle in Prüfung (2024: 8).
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Das KSA besorgt gemäss Artikel 21 Abs. 4 und Artikel 21a des Sozialhilfegesetzes vom 14. November 1991 periodisch die Revision der Sozialhilfedossiers. Mit der Revision wird überprüft, ob die für die Sozialhilfe geltenden Gesetze und Richtsätze richtig angewandt und die vom Staat, den Gemeinden oder dem Bund erteilten Sozialhilfemittel zweckbestimmt verwendet werden.
Im Berichtsjahr wurde eine Revision bei 2 regionalen Sozialdiensten und 1 spezialisierten Sozialdienst durchgeführt. Überdies wurden im Jahresverlauf 5 Revisionen mit Sitzungen zur Bekanntgabe der Ergebnisse abgeschlossen.
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Ausführungsreglement zum Sozialhilfegesetz: In seiner Sitzung vom 4. Juli genehmigte der Staatsrat die Vernehmlassung zum Ausführungsreglement zum SHG, die bis zum 10. Oktober 2025 dauerte. Das KSA hat die zahlreichen Rückmeldungen ausgewertet und den Text entsprechend angepasst. Parallel dazu leitete es die Ausarbeitung der Weisung für die Anwendung des SHG.
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen SHG organisierte das KSA 6 Informationssitzungen über die wichtigsten Änderungen im neuen Gesetz. Die Sitzungen fanden in beiden Sprachen, sowohl vor Ort als auch per Videokonferenz statt und versammelten insgesamt rund 300 Teilnehmende.
Frühjahrsseminar: In Zusammenarbeit mit dem Groupement romand de prestations en matière d'aide sociale (GRP) organisierte das KSA ein Seminar für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Ämter zum Thema Dauerbezug, an dem auch betroffene Personen teilnahmen. Das Seminar fand im Juni in Grangeneuve statt.
Klausurtagung des GRP: Als Vorsitzende des GRP organisierte das KSA die Klausurtagung der Gruppe, bei der ein Besuch der Lernstube auf dem Programm stand.
Zusammenarbeit RSD-IV-Stelle: 2025 konnten Mitarbeitende der IV-Stelle im Rahmen eines Pilotprojekts ein Praktikum bei einem RSD absolvieren. Das KSA hielt die Präsentation zum Praktikumsbeginn.
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Der Aufwand für die im Jahr 2025 erteilte materielle Hilfe an Bedürftige, die im Kanton wohnen oder sich hier aufhalten, belief sich (vor der Aufteilung Kanton/Gemeinden und unter Berücksichtigung der persönlichen Rückerstattungen) auf 37'424'576 Franken (2024: 35'050'308 Franken), sprich eine Zunahme von 6,77 % für 4'678 Dossiers (2024: 4'332, sprich eine Zunahme von 5,89 %), die insgesamt 10'193 Personen betreffen (2024: 6'973, sprich eine Zunahme von 8,72 %).
Aufteilung Staat/Gemeinden 2024, Artikel 32/33 SHG:
Personenkategorie
Zu Lasten des Staates Fr. Total %
Zu Lasten der anderen Kantone Fr.
Total %
Zu Lasten der Gemeinden Fr.
Total %
Total Fr.
Total %
Schweizer/innen 9'458'436
25,27
1'239
0,01
13'280'647
35,49
22'740'322
60,76
Ausländer/innen 6'094'245
16,28
76'128
0,20
8'513'881
22,75
14'684'254
39,24
Total 15'552'681
41,56
77'367
0,21
21'794'528
58,24
37'424'576
100,00
Hilfe an Personen aus dem Asylbereich
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Das KSA ist betraut mit der Aufnahme, Beherbergung und Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, abgewiesenen Asylsuchenden sowie Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE-Personen), die dem Kanton vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zugeteilt worden sind, und mit der Entrichtung der materiellen Hilfe oder der Nothilfe an diese Personen. Dem KSA obliegt auch die Förderung der Integration Asylsuchender und vorläufig aufgenommener Personen sowie die Verantwortung für Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus (Ausweis B) und für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F).
Die ORS Service AG (ORS) kümmert sich im Auftrag des Staatsrats um die Aufnahme, Betreuung und Beherbergung von Asylsuchenden (Ausweis N), vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F), Personen mit Schutzstatus S, abgewiesenen Asylsuchenden und NEE-Personen. Daneben setzt ORS die Integration von Asylsuchenden (Ausweis N) und vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) um. Caritas Schweiz, Abteilung Migration & Intégration Suisse romande (Caritas) ist für die soziale und finanzielle Begleitung und die Integration von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) und von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Ausweis F) zuständig.
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Der Stab Ulysse wurde im März 2022 eingesetzt. Er wird vom KSA-Vorsteher geleitet und stellte wie in den Jahren davor die Koordination aller beteiligter Akteurinnen und Akteure im Bereich Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sicher. Der Stab Ulysse ist in 8 dienstübergreifende Stellen gegliedert, die den Gesamtüberblick und bereichsübergreifende Lösungen gewährleisten. Der Stabschef informiert regelmässig die Staatsratsdelegation für die Migrationskrise, die sich aus den Staatsräten Philippe Demierre (Präsident) und Romain Collaud sowie Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens zusammensetzt.
Das Aufnahmedispositiv im Zentrum Grand-Places geriet durch die zahlreichen Ankünfte sowie durch den Gesundheitszustand der ankommenden Personen stark unter Druck. Ein grosser Teil dieser Personen leidet unter (physischen und psychischen) Gesundheitsproblemen.
Das Unterbringungsdispositiv der ersten Aufnahmephase zählt 8 Unterkünfte mit rund 900 Plätzen. Das Dispositiv wurde im Februar des Berichtsjahrs um ein neue Unterkunft auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne La Poya erweitert (siehe «Einweihung des Standorts Poya» weiter unten). Gemäss den Mietbestimmungen wurde die Unterkunft in Charmey im April endgültig geschlossen. In der zweiten Phase werden die betroffenen Personen in Wohnungen untergebracht. Zu diesem Zweck wurden Mietverträge für mehr als 1230 Wohnungen abgeschlossen, während die Suche nach neuen Wohnungen weiterläuft.Zusätzlich zu den Erstaufnahmezentren gibt es zwei niedrigschwellige Unterkünfte (140 Plätze) für NEE-Personen und abgewiesene Asylsuchende sowie eine Unterkunft (58 Plätze) für vulnerable Personen.Über das Jahr hinweg machte das KSA unangemeldete Besuche in den verschiedenen Unterkünften, um den reibungslosen Betrieb zu prüfen. Darüber hinaus wurden Vorbereitungen für ein neues Gebäude getroffen, das mittelfristig benötigt wird. Neben den Unterkünften des Kantons beherbergen 68 Freiburger Familien weiterhin insgesamt 107 Personen.
Im Bereich Betreuung setzten Caritas und ORS ihre Arbeit mit Personen in der Sozialhilfe sowie in beruflicher und sozialer Integration fort. Änderungen auf Bundesebene, beispielsweise die Meldepflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (anstelle der Bewilligungspflicht) durch Personen mit Status S, hatten erhebliche Auswirkungen auf die Bearbeitung der Dossiers und erforderten Anpassungen des Dispositivs.
Schulische Vorbereitungszeit: An den Standorten Grand-Places und Les Passereaux sowie im Ausbildungs- und Integrationshaus (MFI) in Matran erlernen mehrere Dutzend Kinder die Schulregeln und Unterrichtssprache vor Einschulung.
Schule und Sprachkurse: Zu Beginn des Schuljahres 2025 nahm das Freiburger Schulsystem 745 Schülerinnen und Schüler (1H–12H) aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf: 543 davon stammen aus der Ukraine, 202 aus anderen Ländern.Für die Erwachsenen gewährleisten verschiedene Intensiv-, Halbintensiv- und integrative Deutsch- und Französischkurse den für die soziale und berufliche Integration unerlässlichen Spracherwerb. Allein im Dezember 2025 profitierten 984 Personen von diesen Kursen.
Arbeit: Nach Erreichen des Niveaus A2 in Deutsch oder Französisch werden die Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich von ORS oder Caritas bei der beruflichen Eingliederung begleitet. Zusammen mit der Privatwirtschaft werden weiterhin qualifizierende Ausbildungen angeboten.
Gesundheit: Die medizinische Betreuung aller Personen aus dem Asylbereich wird vom ORS-Gesundheitsnetzwerk in Koordination mit dem Kantonsarztamt sichergestellt. Angesichts der hohen Anzahl Personen mit psychologischen Problemen (Traumata) ist die enge Zusammenarbeit mit dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) besonders wichtig.
Sicherheit: Die enge Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und den Gemeindepolizeien gewährleisten eine ständige Überwachung des gesamten Dispositivs.
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Im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms 2024–2027 (KIP 3) unterstützte der Kanton 15 Vereine für Projekte des Zusammenlebens sowie 5 Vereine im Bereich frühe Kindheit. Am 13. November fand zudem ein Klausurhalbtag für die Mitglieder der Netzwerkgruppe statt, welche die Umsetzung des KIP begleiten und den interinstitutionellen Austausch fördern.
Programm Envole-moi: Das 2018 von der GSD lancierte Betreuungs- und Integrationsprogramm für minderjährige und unbegleitete Asylsuchende und Flüchtlinge sieht deren Betreuung und Integration bis zum Alter von 25 Jahren vor und berücksichtigt dabei alle für ihre Entwicklung wesentlichen Aspekte. Zum Jahresende besuchten 295 Jugendliche und junge Erwachsene das Programm (2024: 271), wobei 72 im Lauf des Jahres dazu stiessen.
An der Konferenz für unbegleitete Minderjährige vom 20. März 2025 nahmen mehr als 80 Teilnehmende aus staatlichen Stellen, der Privatwirtschaft und aus Vereinen teil. Ziel der Konferenz war die bessere Koordination der Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration dieser besonders schutzbedürftigen Jugendlichen. Ein Höhepunkt war die Präsentation der Hochschule für Soziale Arbeit (HSA-FR) über einen Ansatz, bei dem die betroffenen Jugendlichen direkt einbezogen werden. Dieser emotionale Moment schärfte das kollektive Bewusstsein für das Thema. Die Konferenz war ein Aufruf zum Handeln und zur Stärkung der Zusammenarbeit und der Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen.
Angesichts des Arbeitskräftemangels in mehreren Schlüsselbranchen und im Bestreben nach nachhaltiger sozialer Inklusion setzt das KSA 4 innovative Ausbildungsprogramme für Asylsuchende und Flüchtlinge um: Cap Saveurs (Gastronomie), Techskills Academy (Gebäudetechnik), Integration & Pflege (Pflege), Façonne ton avenir (Bauwesen). Die Programme wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und den Dachorganisationen entwickelt und entsprechen sowohl den Bedürfnissen der Freiburger Wirtschaft als auch den beruflichen Ambitionen von Migrantinnen und Migranten. Die Programme basieren auf einem integrierten Ansatz, der Qualifizierungsmassnahmen, die Stärkung der Sprachkompetenzen, die Begleitung bei der beruflichen Eingliederung und eine individuelle Betreuung durch Jobcoaching kombiniert. Dank diesem Ansatz wird die berufliche Integration nachhaltig gefördert und an die Realitäten des Arbeitsmarktes angepasst. Bis heute haben 45 Personen an dieser Massnahmen teilgenommen. Über 50 % der Teilnehmenden haben eine Anstellung gefunden oder absolvieren eine Grundausbildung auf Niveau EBA oder EFZ.
Die Plattform FRIntegration.ch wurde neu gestaltet, wodurch die Nutzung intuitiver und besser auf die Bedürfnisse von Flüchtlingen und der im Integrationsbereich tätigen Akteurinnen und Akteuren zugeschnitten ist. So wurden einfache Tools zur Kontaktaufnahme für Unternehmen eingeführt, die Personen mit Ausweis S einstellen möchten, sowie die Verwaltung von Profilen vereinfacht. Dank einer gezielten Kommunikationskampagne in den sozialen Netzwerken konnten die Sichtbarkeit der Plattform erhöht sowie wirtschaftliche und institutionelle Partnerorganisationen mobilisiert werden.
Es wurde eine Zusammenarbeit mit dem Verein Rock your Life ins Leben gerufen. Der Verein bietet ein Peer-Mentoring-Programm für 15- bis 18-jährige Schüler/innen der GIBS mit Migrationshintergrund. Die individuelle Betreuung im Rahmen dieses Programms trägt wesentlich zur Integration und persönlichen Entwicklung der betroffenen Jugendlichen bei.
Der Campus La Poya wurde eingeweiht: Ein zweites Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne La Poya wird für Asylzwecke genutzt. Das Gebäude beherbergt Wohnräume sowie Räumlichkeiten für den Sprachunterricht für Flüchtlinge und Asylsuchende. Die Kinder der Kursteilnehmenden können in der Kita La Libellule betreut werden. Das Gebäude wird von den Beauftragten des KSA, ORS und Caritas Schweiz gemeinsam verwaltet.
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Angesichts der verschiedenen Erkenntnisse insbesondere aus der Umfrage zum Thema Sucht von 2024 leitet das KSA die Strategie Sucht. Die Strategie ist Teil der kantonalen Planung des Kantonsarztamts im Bereich Sucht und zielt darauf ab, den Zugang zu Gesundheitsversorgung sowie Prävention, Koordination und Lebensqualität von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu verbessern. Die Laufzeit der Strategie ist 2025 bis 2027, wobei 2025 der Konzeption, 2026 der operativen Umsetzung und 2027 der Evaluation gewidmet ist. Die Strategie basiert auf 5 Schwerpunkten – Prävention, Therapien und Unterstützung, Risikominderung, Sanktionen und Steuerung – und orientiert sich an den 4 Säulen der Bundespolitik. Sie umfasst eine aktive Beobachtung der Bedürfnisse im Kanton.
Der Kanton Freiburg hat ein verletztes Kind aus dem Gazastreifen und dessen Familie aufgenommen. Der Staatsrat hatte im November beschlossen, sich an der humanitären MEDEVAC-Aktion des Bundes zu beteiligen. Das aufgenommene Kind benötigt aufgrund seiner Verletzungen besondere Pflege und wurde bei seiner Ankunft in der Schweiz in das HFR verlegt. Die übrigen Familienmitglieder, die das Kind begleiten, wurden gemäss den üblichen Verfahren im Asylbereich betreut. Die Ankunft der Familie erforderte eine intensive Koordination zwischen den zuständigen Bundesstellen, externen Partnern, der Ämter der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) sowie dem HFR.
Das Projekt A domicile + bietet betreute Wohnungen für ältere, aber mehrheitlich selbstständige Asylsuchende. Dank dieses Projekts kann der Pflegeheimeintritt hinausgezögert oder vermieden werden, ohne dabei Sicherheit, Wohlbefinden und individuelle Betreuung zu vernachlässigen. Das Projekt basiert auf einer multidisziplinären Betreuung (Pflege, soziale Begleitung, Verpflegung, Aktivitäten und Sprachkurse), die kulturelle und migrationsspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Es zielt darauf ab, die Selbstständigkeit der Begünstigten zu bewahren und gleichzeitig die Vergabe der bestehenden Pflegeheimplätze zu optimieren.
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Im Bereich frühe Kindheit wurde eine Vereinbarung zwischen dem KSA, GesA und dem gemeinnützigen Verein PanAae (Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf die Elternschaft, perinatale Betreuung) unterzeichnet. Der Leistungsauftrag an PanAae soll die Selbstständigkeit, Gesundheit und das soziale Wohlbefinden von schwangeren Frauen und/oder fremdsprachigen Paaren aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich fördern, insbesondere durch eine angemessene postnatale Betreuung, Geburtsvorbereitungs- und Elternschaftskurse sowie postnatale Sportkurse. Ein zentrales Element der Betreuung von PanAae ist der Einsatz von Dolmetschenden, wodurch die Bedürfnisse der Zielgruppe gewährleistet werden.
Das gemeinsame Pilotprojekt mit Familienberatung war ein voller Erfolg. Das Projekt führt Mütter- und Väterberatungen im Zentrum Grand-Places ein. Mit dem Leistungsauftrag wird die Beratung vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt langfristig gesichert. So sollen die frühkindliche Entwicklung gefördert und Eltern in einem oft komplexen Migrationskontext unterstützt werden, der durch häufige Veränderungen und grosse Verletzlichkeit gekennzeichnet ist. Seit Beginn des Projekts konnten alle Familien des Aufnahmezentrums das Angebot in Anspruch nehmen, was insgesamt 357 Beratungen entspricht.
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Ende 2025 betreute ORS 4863 Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens aufgenommen wurden (2024: 4'622), darunter 2961 aus der Ukraine (2024: 2'765). Caritas betreute insgesamt 3489 Personen (2024: 3'314), darunter 3'263 mit Flüchtlingsstatus (2024: 3'145). Ende 2025 zählte der Kanton insgesamt 8'126 Asylsuchende und Flüchtlinge (2024: 7'767).
Im Jahr 2025 haben sich die Ankünfte aus der Ukraine auf einem hohen Niveau stabilisiert, mit einem leichten Rückgang zwischen Februar und Mai: So sind 2025 381 Personen aus der Ukraine im Kanton angekommen (2024: 565 Personen).Die Zahl der Ankünfte aus anderen Ländern als der Ukraine blieb mit 581 Personen (2024: 719 Personen) ebenfalls auf einem hohen Niveau, wobei zwischen Februar und Juli ein Rückgang zu verzeichnen war. Gleichzeitig sind 101 Flüchtlinge in den Kanton gekommen (2024: 106 Personen). Im Jahr 2025 sind über alle Aufenthaltsstatus hinweg insgesamt 1'063 Personen in den Kanton gekommen (2024: 1'284).
Materielle Hilfe, Betreuungs- und Integrationskosten
Art der Hilfe, in Franken 2024
2025
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene
Materielle Hilfe, Kosten für Betreuungs- und Verwaltungspersonal, Betriebskosten der Beherbergungszentren
29 189 778
33 145 784
davon zulasten des Staates Fr. 11 477 248
15 148 070
Abgewiesene Asylsuchende und NEE-Personen
Materielle Hilfe, Kosten für Betreuungs-, Verwaltungs-, und Beherbergungspersonal, Betriebskosten der niederschwelligen Unterkunft
5 534 972
6 583 963
davon zulasten des Staates Fr. 3 042 678
3 968 357
Personen mit Ausweis SMaterielle Hilfe, Kosten für Betreuungs- und Verwaltungspersonal, Betriebskosten der Beherbergungszentren 54 639 628
52 927 576
davon zulasten des Staates Fr. 11 732 652
10 455 340
FlüchtlingeMaterielle Hilfe und Betreuungskosten 23 661 900
27 518 534
davon zulasten des Staates Fr 6 030 709
8 038 980
Integration von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Personen mit Ausweis S 10 341 229
16 279 900
Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen 2 486 717
3 028 678
Ergänzend zur obigen Tabelle ist anzumerken, dass die Beiträge des Bundes für Personen mit Ausweis S 42'472'236 Franken betragen (2024: 42'906'976). Nach Berücksichtigung der zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Personen aus der Ukraine (Ausweis S) weist das Sozialhilfebudget für Asylsuchende Mehrausgaben in Höhe von 14'960'148 Franken aus (2024: 11'883'489).
Hilfe an die Opfer von Straftaten
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Das KSA ist mit der Anwendung des Bundesgesetzes vom 23. März 2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz – OHG, SR 312.5) betraut. Die Opferhilfe umfasst drei Bereiche: Die Soforthilfe und längerfristige Hilfe in Form von Beratung, psychologischer, medizinischer, juristischer oder materieller Hilfe und Unterkunft durch die zwei OHG-Opferberatungsstellen des Kantons, dem Frauenhaus und der OHG-Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Verkehrsopfer; die Gewährleistung der Rechte des Opfers im Strafverfahren (insbesondere das Recht auf Respektierung der Persönlichkeit des Opfers in allen Phasen des Strafprozesses), die in der Bundesstrafprozessordnung verankert sind; die Gewährleistung einer Entschädigung und Genugtuung durch den Kanton, in dem die Straftat stattgefunden hat. Die Opferhilfe erfolgt subsidiär, also nur dann, wenn weder der Straftäter noch die Sozial- oder Privatversicherungen Leistungen entrichten.
Das KSA hat in Zusammenarbeit mit den OHG-Beratungsstellen eine Charta für Anbieter von Selbstverteidigungskursen ausgearbeitet, die alle unterzeichnet haben.
Auf Anstoss des KSA beauftragte die GSD das Institut Interface in Lausanne mit eine Analyse des kantonalen OHG-Dispositivs. Neben der Klärung, ob das Dispositiv den aktuellen Bedürfnissen der Opfer entspricht, sollten notwendige Anpassungen aufgezeigt und deren Auswirkungen abgeschätzt werden. Der vom Auftragnehmer vorzulegende Bericht wird unterschiedliche Vorschläge zur Verbesserung des Dispositivs enthalten (Status quo, Annäherung der beiden Stellen oder Fusion, optimale Lösung im Interesse der Opfer mit einer kantonalen Vision und einer Strategie zur Betreuung der Opfer und zur Bekämpfung von Gewalt). Interface hat zum Jahresende mit der Ausarbeitung des Berichts begonnen. Die Arbeiten werden von einer Gruppe aus Mitarbeitenden des KSA und der OHG-Beratungsstellen begleitet.
Die Genfer OHG-Stelle hat eine umfassende Broschüre (Mon journal de bord) erstellt, die Opfer über ihre Rechte im Strafverfahren und über die Funktionsweise der Justiz informiert. Die Erklärungen werden auf einfache und konkrete Weise dargestellt. Mit Einverständnis der Genfer OHG-Stelle wird die Freiburger Opferberatungsstelle ein ähnliches Informationsmittel herausgeben, das den Zugang zu den Leistungen nach dem Opferhilfegesetz erleichtern soll. Die Informationen werden gegenwärtig an den Freiburger Kontext angepasst.
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Projekte des Bundes mit Auswirkungen auf die kantonale Praxis und Projekte des Kantons
Der Kanton Freiburg arbeitete gemeinsam mit den anderen Westschweizer Kantonen und dem Generalsekretariat der SODK an der Einführung der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer, die am 1. Mai 2026 in Betrieb genommen werden soll. Der kantonale Koordinator nahm während des Jahres an zahlreichen Sitzungen auf Bundes- und Westschweizer Ebene teil. Die Westschweizer Kantone planen die Einführung einer einheitlichen Telefonnummer für ihr Gebiet während der Nacht und am Wochenende. Der Steuerungsausschuss des Projekts wird vom Vorsteher des KSA geleitet.
Die Vorsteher der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion und der GSD hatten Frauenhaus Freiburg mit einer Studie über den Bedarf zur Bekämpfung des Menschenhandels im Kanton Freiburg beauftragt. Die am 20. Februar 2025 vorgelegte Studie zeigt eine Bestandsaufnahme der Situation in Freiburg und den Bedarf im Bereich des Schutzes von Opfern des Menschenhandels. Sie umfasst auch drei Verbesserungsvorschläge für den Kanton: eine Minimallösung, ein Mittelweg und eine optimale Lösung. Die Minimallösung besteht im Status quo mit einer auf die Opferhilfeleistungen beschränkten Fallbetreuung durch die beiden Stellen und einer Weiterverweisung an kantonale oder ausserkantonale Unterkünfte. Beim Mittelweg sollte eine bessere Betreuung der Opfer gewährleistet werden, insbesondere durch eine angemessene Erkennung, Begleitung und sichere Unterbringung durch Fachpersonen. Zur Erfüllung dieser Kriterien bräuchten die bestehenden Stellen einen zweisprachigen Fachbereich. Die optimale Lösung umfasst schliesslich die Errichtung einer neuen, zweisprachigen Fachstelle. In Erwartung der Validierung der Studienergebnisse durch die politische Behörde hatte der kantonale Runde Tisch zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgeschlagen, bis 2026 einen kantonalen Koordinator für diesen Bereich einzustellen. Dieses Vorhaben wurde angesichts der finanziellen Lage des Kantons aufgeschoben.
Kantonale Koordination
Das KSA rief die Mitglieder der kantonalen OHG-Koordination, die aus den wichtigsten Akteurinnen und Akteuren des kantonalen OHG-Dispositivs besteht (Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Ärztinnen/Ärzte, Psychologinnen/Psychologen, mobiles Team für psychosoziale Notfälle des FNPG, Anwältinnen/Anwälte, Schulen, HFR, Vertreter/innen des Asylsektors und der Sozialdienste), zu einer Sitzung zusammen. Im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Praxis traf sich das KSA 3 Mal mit den Leiterinnen und Leitern der Opferberatungsstellen. Ausserdem nahm das KSA an den Sitzungen der folgenden Organe teil: Kooperationsmechanismus gegen Menschenhandel, kantonale Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen, Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG) und Regionalkonferenz der Opferhilfe.
Schliesslich organisierte das KSA für die OHG-Stellen eine halbtägige Weiterbildung zum neuen Sexualstrafrecht, das am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Das KSA war auch Teil der Arbeitsgruppe des Generalstaatsanwalts infolge des Femizids in Epagny, die bezweckte, das Vorgehen für die Koordination in besorgniserregenden Fällen häuslicher Gewalt zu definieren.
Zusammenarbeit mit Leistungserbringern
Der Kanton hat den Leistungsauftrag mit Frauenhaus Freiburg um 3 Jahre bis 2028 verlängert.
Das KSA hat im Süden des Kantons eine Selbsthilfegruppe für Frauen, die Opfer sexueller Gewalt sind, anerkannt. Das Pilotprojekt namens Au-fil-des-maux wird ein Jahr lang unterstützt.
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Dossiers und Entscheide 2024 2025 Vom KSA bearbeitete Dossiers (alle Leistungen zusammengenommen) 724
779
Buchungseinträge (Ein- und Ausgänge zusammengenommen) 1'632
1'686
Entscheide über längerfristige Hilfe einschliesslich Anwaltskosten 91
68
Entscheide über die Genehmigung einer ausserkantonalen Unterbringung 4
8
Entscheide über die Genehmigung alternativer Therapien 12
5
Entscheide über Entschädigungen und Genugtuung 28
50
Beschwerden beim Kantonsgericht 1
1
Ausgaben
2025 beliefen sich die OHG-Ausgaben auf insgesamt 2'443'441 Franken (2024: 2'061'515).
Dies entspricht einer Zunahme um 18,53 % im Vergleich zum Vorjahr.
Ausgaben 2024 (fr.) 2025 (fr.) Hilfe:
davon
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Unterbringung
2025: 469 250 Franken
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Anwaltskosten
2025: 227 607 Franken
(2024: 171 489)
- Psychologische Hilfe
2025: 98 709 Franken
870 205 872 796 Hilfe und Rückerstattungen an andere Kantone (Art.18 OHG) 54 519 80 175 Entschädigung (materieller Schaden) -60 196 18 350 Genugtuung 239 011 217 036 OHG-Streitfälle (Strafverfolgung) 1 221 1 362 Beiträge an das Frauenhaus und an die Partner/innen des Dispositivs 956 755 1 253 722 Total 2 061 515 2 443 441 Die vom Kanton bei den Straffälligen eingeholten Beträge (Art.7 OHG) beliefen sich auf 50'658 Franken (2024: 119'949).
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Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
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Das KSA hat den Auftrag, beim Inkasso von Unterhaltsbeiträgen zugunsten von im Kanton wohnhaften Kindern, Ehegatten oder Ex-Ehegatten, die durch ein vollstreckbares Urteil oder eine anerkannte Vereinbarung geregelt wurden, die entsprechende Hilfe zu leisten. Gleichzeitig kann das KSA eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen leisten, wenn die finanzielle Situation der Bezügerinnen und Bezüger dies rechtfertigt. Hier muss das KSA einerseits seine Aufgabe im Zusammenhang mit dem Eintreiben von Unterhaltsforderungen bewältigen und sich andererseits um Information, Beratung und Anhörung der Leistungsempfängerinnen und -empfänger, aber auch der Personen, welche die Unterhaltsbeiträge entrichten müssen, kümmern. Hinzu kommen Verwaltung und Betreuung im administrativen, finanziellen und juristischen Bereich sowie in Kostenrechnungs- und Buchungsbelangen.
Das KSA informiert die unterhaltsberechtigten Personen und empfängt sie zu einem Gespräch, befindet über ihren Anspruch, kümmert sich um die monatliche Verrechnung der Unterhaltsbeiträge und die Entrichtung der Vorschüsse, prüft alljährlich ihre Situation, verwaltet die Zahlungsausstände und bearbeitet die Beschwerden.
Parallel dazu leitet das KSA gütliche oder rechtliche Schritte zur Eintreibung der Unterhaltsbeiträge gegen die Unterhaltsschuldnerinnen und Unterhaltsschuldner (Betreibungen, Lohnpfändungen, Meldungen an Drittschuldner/innen, Anforderung von Sicherheitsleistungen, Arrest SchKG, Strafanzeigen) bei den Oberämtern, Strafverfolgungsbehörden und bei den Zivil- und Strafgerichten des Kantons ein.
Bei konkreten Hinweisen auf einen unrechtmässigen Vorschussbezug durch die unterhaltsberechtigte Person kann das KSA seit 2022 die Dienste von Sozialinspektorinnen und -inspektoren in Anspruch nehmen. Im Jahr 2025 stellte das KSA 3 Observationsaufträge aus. Im Übrigen hat es 25 Arrest- und/oder Sicherheitsleistungsverfahren eingeleitet, die in einigen Fällen zum Abschluss von Vereinbarungen führten.
Auf regionaler Ebene nahm das KSA im Berichtsjahr an 6 Sitzungen der Lateinischen Konferenz der kantonalen Ämter für Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen teil. Diese Sitzungen gewährleisten den unabdingbaren Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und die thematische Weiterbildung.
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Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Inkassoschritte 2024 2025 Erscheinen vor den Bezirkszivilgerichten des Kantons 8
2
Erscheinen vor den Strafbehörden 8
10
Betreibungsgesuche 458
423
Gesuche um Lohnpfändungen 61
55
Strafanzeigen 130
140
Arreste und Sicherheitsleistungen 21
26
Observationen (durch Sozialinspektor/innen) 3
3
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen 2024 2025 Gesamtsumme in Franken der vom Staat entrichteten Unterhaltsvorschüsse und der überwiesenen, eingetriebenen Verfahrenskosten am 31. Dezember 2025 7'534'133 7'878'265 Inkassohilfe von Unterhaltsbeiträgen 2024 2025 Nettobetrag der eingetriebenen bevorschussten Unterhaltsbeiträge
- davon wurden 143'336 Franken über die vom Staat beauftragte Inkassostelle eingebracht Inkassoanteil
- Nicht eingebrachter Betrag, zu gleichen Teilen zwischen dem Staat und den Gemeinden aufgeteilt (Art. 81 Abs. 2 EGZGB)
3'594'277 Fr.
47.71%
3'492'992 Fr.
44.34%
Wiedereinbringung der Unterhaltsbeiträge, die durch die vom Staat ausgerichteten Vorschüsse nicht gedeckt werden konnten und ausschliesslich die Unterhaltsschuldner/innen betreffen 2'305'120 Fr. 2'170'352 Fr. Vom KSA im Rahmen der Eintreibung von Unterhaltsbeiträgen eingezogener Gesamtbetrag 5'899'397 Fr. 5'663'344 Fr. Dossierbearbeitung 2024 2025 Bearbeitete Dossiers am 31. Dezember
- davon Dossiers, welche die Anwendung des «New Yorker Übereinkommens» betreffen (Gläubiger/in oder Schuldner/in der Unterhaltspflicht wohnt im Ausland, die andere Person ist im Kanton wohnhaft)
1'439
91
1'433
91
Neue Einträge 198
203
Entscheid (Eröffnung, Schliessung, usw.) 700
704
Aufgrund eines Entscheids durchgeführte und formalisierte Revisionen 658
525
Einsprachen* 32
18
- Gutgeheissen
13
9
- Abgelehnt
18
9
Beschwerden von Begünstigten 3
2
- Von der GSD gutgeheissene Beschwerden
0
0
- Von der GSD abgelehnte Beschwerden
1
1
- Vom Kantonsgericht gutgeheissene Beschwerden
0
0
- Von der GSD zurückgewiesene Beschwerden
1
0
- Laufende Verfahren
2
1
Abgeschlossene Dossiers 429
432
*Manche Beschwerden führen zu einer Wiedererwägung des angefochtenen Entscheids und werden deshalb in den drei Rubriken (Annahme, Ablehnung oder Nichteintreten) nicht erfasst.
Soziale Aktion und Familienpolitik
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Soziale Aktion
Das KSA trägt auf verschiedene Arten zur Koordination des kantonalen Sozialhilfedispositivs und zur Stärkung dessen Zusammenhalts bei. Es informiert die Öffentlichkeit (Freiburg für alle), unterstützt die Interventionen der spezialisierten Sozialdienste (Art. 14 SHG) und führt Präventionsaktionen durch (Spielsucht oder Überschuldung). Das KSA fördert die soziale Aktion, indem es diesem Thema Sichtbarkeit verleiht. Dabei verfasst es insbesondere den kantonalen Bericht über die soziale Situation und die Armut. Es hat zudem Einsitz in die kantonale Kommission für kulturelle Angelegenheiten.Das KSA:
- erneuerte die Leistungsaufträge, die es mit den spezialisierten Sozialdiensten im Rahmen von Artikel 14 SHG unterhält. Es schloss einen neuen Auftrag mit der Freiburger Lebensmittelbank ab;
- begleitete die Umsetzung der Sozialberatungen von Caritas Freiburg in den verschiedenen Hauptorten des Kantons. Es leitete die Begleitgruppe mit 3 Gemeinderätinnen/-räten und evaluierte das Projekt, dessen Pilotphase Ende 2025 abgeschlossen wurde;
- wirkte an der Ausarbeitung des Massnahmenplans 2027-2031 der Strategie Nachhaltige Entwicklung mit. Dabei schlug es 3 Massnahmen vor, deren Umsetzung es leiten wird;
- hat im Rahmen der Revision des Sozialhilfegesetzes ein Konzept zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen über die soziale Prävention ausgearbeitet;
- war für die Ausschreibung des Preises für Sozialarbeit des Staates Freiburg 2025 zuständig. Es organisierte die Beratungen der Jury und, gemeinsam mit dem Gewinner, die Preisverleihung im November 2025;
- hatte den Vorsitz im Koordinationsausschuss für die Entwicklung des Projekts Freiburger Lebensmittelbank inne, der nach der Einweihung der Räumlichkeiten der Lebensmittelbank am Standort Poya aufgelöst wurde.
- vertrat die Direktion im Vorstand des Vereins zur Erstellung einer dauerhaften Struktur zur Beobachtung und Dokumentation der sozialen Realitäten im Kanton. Ein Bericht zur Bewertung der Relevanz und Durchführbarkeit einer solchen Struktur wurde der Generalversammlung im Dezember 2025 vorgelegt;
- beteiligte sich an der Gründung einer interkantonalen Gruppe für den Austausch zwischen den Westschweizer Kantonen zum Thema Prävention und Bekämpfung von Überschuldung, dessen Vorsitz es 2025 inne hatte;
- war Mitglied der Arbeitsgruppe zur Organisation der ARTIAS-Herbsttagung;
- arbeitete im Rahmen der Ausschreibung für die Leitung der neuen Lernstube des BEA mit dem BEA zusammen.
Familienpolitik
Zur Förderung einer umfassenden Sichtweise der Bedürfnisse der Familien des Kantons sowie der Interventionen und Herausforderungen punkto Familienpolitik stellt das KSA die Koordination sicher, sodass in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB), dem Jugendamt (JA) oder noch der Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention (IMR) eine kantonale Strategie entstehen kann. Das KSA hat Einsitz in der kantonalen Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen.
- In Zusammenarbeit mit der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt (KSVA) bereitete das KSA das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Ergänzungsleistungen für Familien vor. So war es Teil einer Arbeitsgruppe mit der KSVA (Ausarbeitung von Richtlinien, konkrete Fragen zur Umsetzung der Leistungen) sowie Mitglied einer Diskussionsgruppe der KSVA und der regionalen Sozialdienste zur Schaffung der Familienschalter.
- Am 24. Juni 2025 fand ein thematischer Workshop des KSA statt, an dem verschiedene Fachpersonen der Familienpolitik teilnahmen. Ziel war die Gründung eines Familiennetzwerks, das die Koordination verbessern und die für Familien bestimmten Leistungen sichtbarer machen soll. Zum Ausbau dieses Netzwerks ging das KSA im Herbst eine verstärkte Partnerschaft mit dem Verein Pro Familia Freiburg ein.
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Der Sozialfonds entrichtet Beiträge an private, als gemeinnützig anerkannte, nicht gewinnorientierte Sozialeinrichtungen, die Sozialprojekte zugunsten von Personen in prekären Verhältnissen oder in Armut entwickeln oder führen. Dank dieses Fonds wurden im Berichtsjahr 18 Stiftungen oder Vereine mit insgesamt 519'226 Franken unterstützt (2024: 306'775). Ein unterstützter Verein wurde mit dem Preis für Sozialarbeit 2025 ausgezeichnet.
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Das KSA führt das Präsidium und das Sekretariat der kantonalen Kommission für die Prävention und Bekämpfung von Spielsucht und Überschuldung und verwaltet den Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht. 2025 hat der Fonds Subventionen in Höhe von insgesamt 272 534 Franken (2024: 273'114) gesprochen.
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Die Kommission für die Verwendung des Entschuldungsfonds setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Tätigkeitsbereiche zusammen. Die Kommission trat zu 4 Sitzungen zusammen und entschied über 11 Entschuldungsanträge. Sie fällte 11 positive Entscheide über einen Gesamtbetrag von 253'159 Franken (2024: 28'242).
Fonds Variation Fr. Für Darlehen verfügbare Summe am 1. Januar 2025 1'305'009.45
Vom Fonds geliehene Summe ./. 253'159.70
Dem Fonds rückerstattete Summe + 83'922.00
Für Darlehen verfügbare Summe am 31. Dezember 2025 1'135'771.75
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Freiburg für alle (FfA)
Anhaltender Zustrom und Intensivierung der Arbeit
Freiburg für alle (FfA) hat zum Auftrag, den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons Freiburg einen einfachen, gerechten, neutralen und benutzerfreundlichen Zugang zu individuell zugeschnittenen Informationen zu ermöglichen. Mit den eingeholten Informationen können sich die Personen innerhalb des Sozialhilfedispositivs besser zurechtfinden und sich an die professionellen Hilfsdienste wenden, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen. All dies geschieht in absoluter Vertraulichkeit und vollkommen unverbindlich und soll einer Verschlechterung der sozialen Lage vorbeugen.
2025 beantwortete FfA 2'163 Anfragen (2024: 2'186). Die am häufigsten betroffenen Bereiche sind administrative Aufgaben (32%), Fragen zu Sozialversicherungen (28%), Konflikte und Streitfälle (14%) sowie Gesundheitsprobleme, Wohnen und materielle Hilfe (12%). Die meisten Personen, die sich für materielle Hilfe an FfA wenden, befinden sich knapp über den Richtsätzen der Sozialhilfe. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Einelternfamilien, in der Regel Frauen mit Kleinkindern. Auch alleinstehende Männer, die alleine leben, sind betroffen.
FfA sieht sich mit einem anhaltenden und stetigen Zustrom von Anfragen und einer Zunahme der Arbeitsbelastung konfrontiert. Angesichts der nahezu ausgeschöpften Ressourcen und Mittel sind Überlegungen hinsichtlich einer Umstrukturierung und Neugestaltung fällig, damit Leistungsqualität und zufriedenstellende Arbeitsbedingungen weiterhin gewährleistet sind.
Es wurden interinstitutionelle Treffen mit Organisationen des sozialgesundheitlichen Netzwerks organisiert, bei denen alle ihre Leistungen vorstellen und sich über die Zusammenarbeit austauschen konnten.
2025 nahm FfA zudem eine Praktikantin auf, die an der Hochschule für Soziale Arbeit eine Ausbildung zur Sozialarbeiterin absolviert. Ihre praktische Ausbildung dauerte von Februar bis Juli 2025. In diesen 6 Monaten beteiligte sie sich aktiv an den Überlegungen und Umstrukturierungen und arbeitete an der Digitalisierung von Dokumenten mit.
Kennzahlen
von Freiburg für alle auf Anfragen aus der Bevölkerung.
sind in den Kanton Freiburg gekommen.
OHG-Dossiers wurden bearbeitet.