Opfer einer Straftat?
Als Opfer im Sinne des OHG (Opferhilfegesetz ) gilt jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferberatungsstellen stellen den Opfern jederzeit und wenn nötig unter Beizug Dritter medizinische, psychologische, soziale, materielle und rechtliche Hilfe zur Verfügung.
Im Notfall
Medizinische Versorgung
Für die medizinische Versorgung nach einer Gewalterfahrung wenden Sie sich an die Notaufnahme des HFR oder wählen Sie 144 .
142 : eine kostenlose 24-Stunden-Helpline
Ab dem 1. Mai 2026 erhalten alle Opfer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt unter der Nummer 142 Hilfe und Beratung. Das Angebot ist kostenlos, vertraulich und rund um die Uhr verfügbar.
Die 142 ist keine Notrufnummer für lebensbedrohliche Notfälle.
Bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie bitte sofort:
Polizei: 117
Sanitätsnotruf (Ambulanz): 144
Feuerwehr: 118
Ärztlicher Befund
Ein ärztlicher Befund dokumentiert die Folgen der Gewalttat, ohne dass dies automatisch rechtliche Schritte einleitet.
- Bei körperlicher Gewalt: Die Abteilung für Gewaltmedizin des HFR empfängt nach Terminvereinbarung alle Personen ab 16 Jahren zur Feststellung und Dokumentation der erlittenen Verletzungen.
Telefonnummer: 026 306 13 10
- Bei sexueller Gewalt: Die Notaufnahme des HFR steht volljährigen Personen rund um die Uhr zur Verfügung und leitet sie weiter an die zuständige Stelle zur Feststellung des Übergriffs.
- Für Kinder: Die pädiatrische Notaufnahme versorgt Opfer von Gewalt unter 16 Jahren und erstellt einen ärztlichen Befund.
Welche Rechte haben Sie?
Das OHG bekräftigt die Stellung des Opfers im Strafverfahren. Die Rechte des Opfers im Strafverfahren:
- Strafantrags- und Anzeigeerstattungsrecht.
- Recht, dem Verfahren als Strafkläger oder Zivilkläger beizutreten.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen über die Hilfe an Opfer von Straftaten finden Sie hier.
Formulare und Informationsprospekt
- Gesuch um Entschädigung und/oder Genugtuung
- Gesuch um Übernahme von Kosten - längerfristige Hilfe
- Informationsprospekt OHG