• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Alltag
  • Bei Schwierigkeiten
  • Opferhilfe OHG

Opferhilfe OHG

Lead

Als Opfer im Sinne des OHG (Opferhilfegesetz) gilt jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Das OHG garantiert die Rechte der Personen, die Straftaten zum Opfer fallen, und ihrer Angehörigen (Ehegatte, Kinder, Vater und Mutter oder andere gleichgestellte Personen). Auf dieser Seite finden Sie aktualisierte, hilfreiche Informationen.

Opfer einer Straftat?

Als Opfer im Sinne des OHG (Opferhilfegesetz) gilt jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferberatungsstellen stellen den Opfern jederzeit und wenn nötig unter Beizug Dritter medizinische, psychologische, soziale, materielle und rechtliche Hilfe zur Verfügung. 

Welche Rechte haben Sie?

Das OHG bekräftigt die Stellung des Opfers im Strafverfahren. Die Rechte des Opfers im Strafverfahren: 

  • Strafantrags- und Anzeigeerstattungsrecht.
  • Recht, dem Verfahren als Strafkläger oder Zivilkläger beizutreten.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen über die Hilfe an Opfer von Straftaten finden Sie hier.

Formulare und Informationsprospekt

  • Gesuch um Entschädigung und/oder Genugtuung
  • Gesuch um Übernahme von Kosten - längerfristige Hilfe
  • Informationsprospekt OHG

Link

Opferhilfe Schweiz
Hauptbild
opferhilfe-schweiz.ch: Opferhilfe in der Schweiz
opferhilfe-schweiz.ch: Opferhilfe in der Schweiz © Alle Rechte vorbehalten
  • Alles über Sozialversicherungen
  • Antragsformular
  • Entschuldungsfonds
  • Meldung an die Kindesschutzbehörde
  • Opfer von Gewalt: was tun?
  • Sein Kind zur Adoption freigeben
  • Soziale Notfälle und Sozialberatung
  • Sucht : für Betroffene und deren Umfeld
  • Was bietet die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten an?
Direktionen / zugehörige Ämter

Kantonales Sozialamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Kantonales Sozialamt

Letzte Änderung: 27.02.2024

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: