Das Kantonsarztamt (KAA) ist die Anlaufstelle für Fragen und Beratung im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit für die Gesundheitsfachleute, verschiedene Institutionen und die Freiburger Bevölkerung. Es ist federführend bei der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, wirkt bei der Überwachung von Gesundheitsfachleuten und Institutionen mit und kümmert sich um die Organisation der schulärztlichen Betreuung.
Die ihm angegliederte Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (FFSG) trägt aktiv zur Prävention und Förderung der sexuellen Gesundheit der Freiburger Bevölkerung bei und fördert eine positive und umfassende Sichtweise der sexuellen Gesundheit.
Wichtige Ereignisse
Übertragbare Krankheiten
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Das KAA verwaltet und überwacht die meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten und beantwortet regelmässig Fragen von Betreuungseinrichtungen für Kinder (Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen) zu Infektionskrankheiten (Bindehautentzündung, Windpocken, Hand-Fuss-Mund-Krankheit usw.) und parasitären Krankheiten, wie Krätze und Läuse, aber auch Fragen der Allgemeinbevölkerung, der Medien und spezifische Fragen der Gesundheitsfachpersonen des Kantons. Das KAA arbeitet auf nationaler Ebene mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) an verschiedenen Projekten im Bereich der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zusammen. Es ist auch in Zusammenarbeit mit den Westschweizer Kantonen an der Entwicklung und Harmonisierung von Verfahren zur Behandlung neu auftretender Krankheiten beteiligt.
2025 erhielt und bearbeitete das KAA 4772 Meldungen von übertragbaren Krankheiten.
Die Zahl der Legionellose-Fälle, einer durch Bakterien im Wasser übertragenen Krankheit (Legionärskrankheit), ist in der Schweiz und auch im Kanton Freiburg immer noch hoch. Im Jahr 2025 wurden im Kanton Freiburg 23 Fälle (2024: 22) gemeldet, schweizweit waren es 593 (2024: 580). Anders als in den Jahren 2023 und 2024, in denen die meisten Fälle am Jahresende aufgetreten waren, war die Verteilung der Fälle relativ gleichmässig über das Jahr verteilt, mit Monaten mit höherer Inzidenz wie März, April oder auch September. Trotz systematischer epidemiologischer Untersuchungen und einer Zusammenarbeit mit dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW), das an möglichen Ansteckungsorten, einschliesslich der Wohnungen der Betroffenen, Proben entnahm, konnte keine Ansteckungsquelle identifiziert werden. Die Identifizierung der Ansteckungsquelle von Legionellose-Fällen ist auf nationaler Ebene ebenfalls schwierig, und es werden derzeit Überlegungen zu einer Verbesserung und Feinabstimmung des Ansatzes im Umgang mit dieser Krankheit angestellt.
Das BAG führt detaillierte Statistiken zu dieser Thematik, die auf seiner Website aufgeschaltet sind: Zahlen zu Infektionskrankheiten (admin.ch).
Nach einem Anstieg der Keuchhustenfälle (Pertussis) im Jahr 2024 (29 gemeldete Fälle) waren im Jahr 2025 nur noch 2 Fälle zu verzeichnen.
Ende August 2025 wurden 2 Tigermücken in der Region Chénens nachgewiesen. Die Pflegefachkräfte des Kantonsarztamts führen Umgebungsuntersuchungen bei Personen durch, bei denen Chikungunya (1 Fall im Jahr 2025), Zika (0 Fälle im Jahr 2025) oder Dengue-Fieber (13 Fälle im Jahr 2025) diagnostiziert wurde. In allen im Jahr 2025 gemeldeten Fällen haben sich die Betroffenen im Ausland angesteckt, und es gibt derzeit keine in der Schweiz übertragenen Fälle. Das KAA ist Mitglied der Arbeitsgruppe Tigermücke, die vom Amt für Umwelt und vom Amt für Wald und Natur eingesetzt wurde, um sich auf die künftigen Herausforderungen vorzubereiten, die mit dem Vorkommen dieses Krankheitsüberträgers im Kanton verbunden sind. Es informiert auch über die Prävention von Mückenstichen und über Massnahmen, welche die Verbreitung der Mücken einschränken sollen.
Im Bundesasylzentrum (BAZ) in Giffers kam es zu Diphtherie-Ausbrüchen. Die interkantonale Zusammenarbeit zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM), ORS, den Teams vor Ort und dem KAA verlief gut.
Sexuelle Gesundheit
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Die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (FFSG) fördert eine positive und umfassende Sichtweise der sexuellen Gesundheit und bietet hauptsächlich folgende Leistungen an:
- Beratungsgespräche (für Einzelpersonen oder Paare) über Sexualität, Gefühls- und Beziehungsleben, Verhütung, Notfallverhütung, (un-)geplante Schwangerschaft, sexuell übertragbare Infektionen (inklusive Tests) nach Vereinbarung in Freiburg (Grand-Fontaine 50) und in Bulle (Rue de la Condémine 60);
- Frauenärztliche Untersuchungen nach Vereinbarung in Freiburg, vor allem für Jugendliche und Personen mit spezifischen Bedürfnissen, in Zusammenarbeit mit 2 Gynäkolog/innen des medizinischen Zentrums Givimed;
- Sexualaufklärung und Kurse zur Prävention von sexuellem Missbrauch auf Anmeldung der Schulkreise, Orientierungsschulen und sonder- und sozialpädagogischen Institutionen für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen des Kantons. Vor der Durchführung dieses Unterrichts und dieser Kurse werden die Eltern zu einem Informationsabend eingeladen.
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2025 nahm FFSG 4129 Anrufe entgegen (2024: 4117) und führte 463 ärztliche Konsultationen (2024: 493) sowie 1024 Einzel- und Paargespräche (2024: 1066) durch.Diese Gespräche drehten sich um verschiedene Themen – zuweilen auch mehrere pro Gespräch –, die sich wie folgt verteilen:
- Empfängnisverhütung: 35 %
- Schwangerschaft: 34 %
- Notfallverhütung: 33 %
- Schwangerschaftsabbruch: 7 %
- Sexuell übertragbare Infektionen (STI) inkl. HIV: 74 %
- Sexualerziehung und sexuelle Schwierigkeiten: 12 %
- Psychosoziale Unterstützung oder Sexualität und Behinderung: 22 %
- Konsultationen zu Verdachtsfällen oder Bekanntwerden von sexuellem Missbrauch und/oder sexueller Gewalt: 8 %
Von den Personen, welche die Beratungsgespräche in Anspruch nahmen, sind 36,82 % unter 20 Jahre alt (2024: 32,65 %) und von ihnen wiederum 32,1 % unter 16 Jahre alt (2024: 36,8 %). Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Herkunft der Teilnehmenden der Beratungsgespräche:
Einzel- und Paargespräche 1024 Schweiz 74,5 %
Ausland 24,5 %
unbekannt 1 %
Freiburg-Stadt 30 %
Saane-Land 27 %
Sense 4 %
Greyerz 22 %
See 2 %
Glane 4 %
Broye 3 %
Vivisbach 1 %
Andere Kantone und nicht angegebener Wohnort 7 %
Die FFSG bietet auch Tests auf sexuell übertragbare Infektionen an: 2025 waren es insgesamt 1414 (1780 im Jahr 2024): es wurden bei 236 Männern und 136 Frauen 388 anonyme HIV-Tests (2024: 424) durchgeführt sowie 465 Tests auf Chlamydien (2024: 566), 393 auf Gonorrhö (2024: 489) und 168 auf Syphilis (Schnelltest oder Serologie; 2024: 301).
Zudem besuchten 16 (2024: 27) Gruppen mit spezifischen Bedürfnissen (wie Migrantinnen und Migranten, Jugendliche in Einrichtungen) Präventionsworkshops oder Präsentationen der FFSG-Leistungen einer Sexualpädagogin, und 7 (2024: 7) Gruppen von (angehenden) Fachpersonen wurden für verschiedene Themen im Zusammenhang mit der sexuellen Gesundheit sensibilisiert.
Die FFSG arbeitete 2025 auch bei der Beantwortung von 6 parlamentarischen Vorstössen zum Thema sexuelle Gesundheit mit.
Weiter mussten 128 Fälle (2024: 133) in Zusammenhang mit problematischem sexuellem Verhalten, Fällen von Verdacht auf oder erwiesenem sexuellen Missbrauch oder Misshandlung betreut werden und erforderten eine Einschätzung, Betreuung und bereichsübergreifende Begleitung. In einigen Fällen brauchte es eine spezifische Intervention für eine Gruppe oder ein oder mehrere Einzelgespräche.
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Die FFSG-Sexualpädagoginnen erteilten 2821 Sexualaufklärungslektionen (2024: 3129) in 948 Klassen der obligatorischen Schule. Es wurden auch 41 Informationsabende für Eltern durchgeführt (2024: 50). Die FFSG antwortete auf 12 schriftliche Anfragen von Eltern bezüglich der Inhalte des Sexualaufklärungsunterrichts. Im Schuljahr 2024/2025 wurden 90 Anträge auf Befreiung vom Sexualerziehungs- und Missbrauchspräventionsunterricht gestellt, was im Vergleich zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die diesen Unterricht jedes Jahr besuchen (etwa 13 000), immer noch wenig ist.
Sexualerziehungslektionen
Schulstufe Französisch Deutsch Total Kindergarten und Primarschule (Prävention von sexuellem Missbrauch in der 2H, danach Sexualaufklärung ab 6H/8H) 568
62
630
Orientierungsschulen (10H) 167
35
202
Lehramt und sonder- und sozialpädagogische Institutionen 104
12
116
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Mit der vom Staatsrat im Juli 2023 genehmigten kantonalen Strategie «Sexuelle Gesundheit» konnte die Suche nach Synergien (z. B. mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung) aufgenommen oder fortgesetzt werden und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerkpartnern ausgebaut werden. Es wurden insbesondere die folgenden konkreten Massnahmen umgesetzt:
- Bereitstellung von Lehrmaterial für die verschiedenen Einsätze der FFSG und die Produktion eines Erklärvideos über die Erziehung zur sexuellen Gesundheit, das sich an die Eltern der Schülerinnen und Schüler richtet;
- Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungszentrum Pflege des HFR im Rahmen der Ausbildung zum Thema Umgang mit der Intimpflege für die FaGe-Lernenden des HFR;
- Lancierung eines Konzeptprojekts bezüglich Intimsphäre, Gefühls- und Sexualleben in Pflegeheimen;
- Organisation einer halbtägigen Schulung im Februar 2025 für Pflegefachpersonen im Kanton Freiburg zum Thema Gesundheit und Pflege von LGBTIQ+-Personen;
- Umsetzung des Projekts zur Eröffnung einer neuen FFSG-Zweigstelle in Düdingen, die ab März 2026 in Betrieb sein wird.
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Auf kantonaler Ebene arbeitete die FFSG auch im Berichtsjahr mit zahlreichen Fachpersonen und Institutionen der Bereiche Medizin, Soziales, Erziehung, Prävention und Justiz zusammen. Zu erwähnen ist auch die Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Stiftung PROFA für Leistungen für Freiburgerinnen und Freiburger aus der Broyeregion.
Suchterkrankungen
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Im Jahr 2025 erhielten 494 Personen (2024: 511) eine bewilligte Substitutionsbehandlung, davon 400 Männer (80,97 %) und 94 Frauen (19,038 %). Die Betroffenen sind zwischen 19 und 83 Jahre alt. 174 Personen wurden mit Methadon (2024: 203), 62 mit Buprenorphin (2024: 65), 200 mit Sevre-Long/Morphin retard (2024: 181), 55 mit Levomethadon (2024 :62) und 3 mit Oxycodon und sonstigen Opioiden behandelt.
235 Patientinnen und Patienten (2024: 250) wurden im Freiburger Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen (FZA) betreut, 11 im Zentrum für forensische Psychiatrie (2024: 14) und 248 Betroffene (2024: 249) wurden von 54 Privatärztinnen und Privatärzten (2024: 60) behandelt.
74 Patientinnen und Patienten erhalten ihre Medikamente in der Praxis der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, 16 in einer Einrichtung, 376 in der Apotheke und 15 im Gefängnis. Für 13 Personen sind keine Informationen verfügbar. 368 dieser Personen (2024: 377) sind über 40 Jahre alt, was darauf schliessen lässt, dass die Betroffenen heute viel älter werden (siehe Tabelle weiter unten: «Altersentwicklung der Personen mit einer Substitutionsbehandlung nach Altersklasse»).
Der Rückgang der Zahl der Substitutionsbehandlungen um 6 % ist auch auf 6 Todesfälle zurückzuführen und darauf, dass das Schnupfen von Kokain, für das es kein Ersatzprodukt gibt, bei den Konsumentinnen und Konsumenten immer beliebter wird.
Das Einkommen eines Drittels der Personen in Substitutionsbehandlung stammt übrigens aus einer Vollzeitbeschäftigung (151 Personen). 158 Personen beziehen eine IV-Rente, 108 Personen Sozialhilfe und 12 Personen sind arbeitslos. Für 65 Personen gibt es keine Daten.
Weiter wurden 71 Personen positiv und 264 negativ auf Hepatitis C getestet. Für 159 Personen gibt es keine Daten.
In Zusammenarbeit mit dem FZA und der Kantonsapothekerin organisierte das KAA die zwölfte jährliche Weiterbildung zur Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) für Ärztinnen und Ärzte, Psychiaterinnen und Psychiater sowie Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Freiburg .
Vergrössern Altersentwicklung der Personen mit einer Substitutionsbehandlung nach Altersklassen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Die Bedarfsabklärungsstelle für Suchtkranke wurde im November 2014 eingerichtet. Diese Stelle ermöglicht eine bessere interdisziplinäre Einschätzung von komplexen Fällen, der Platzierung – sowohl in kantonalen als auch in ausserkantonalen Einrichtungen –, der Betreuung Suchtkranker sowie der Leistungskoordination. Die bereichsübergreifende medizinische und soziale Beurteilung erfolgt über das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit und das Netzwerk der Freiburger Einrichtungen für Suchtkranke. 2025 erhielten 105 Personen eine Indikation. Darin enthalten sind auch die Erneuerungen von abgelaufenen Kostengutsprachen für ausserkantonale Aufenthalte und die Eintritte in Equip'apparts.
Des Weiteren wurden auch die Freiburger Strafanstalt (FRSA) und das Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe in dieses Abklärungsdispositiv für Erwachsene einbezogen. Um die suchtkranken Personen in Haft rasch identifizieren und die notwendigen Abklärungen vornehmen zu können, wurden 2018 die systematischen Vorabklärungen für alle Personen in Untersuchungshaft, die ein Suchtproblem haben, eingeführt. So können insbesondere die Massnahmen vor der Verurteilung fundierter festgelegt werden. 2025 wurden 4 Gerichtsfälle beim Dispositiv gemeldet, und in allen 4 Fällen wurde eine Bedarfsabklärung vorgenommen.
Im April 2018 wurde eine kantonale Bedarfsabklärungsstelle für Jugendliche und Minderjährige eingerichtet. Die Situationsabklärungen werden gemeinsam vom Verein REPER und dem Jugendamt durchgeführt. Seit 2022 wird Colibri, die neue Leistung des FNPG im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Fachkompetenzen im Suchtbereich, schrittweise in den Prozess der Beurteilung und Betreuung der Jugendlichen integriert, insbesondere derjenigen mit psychotischen Störungen. 2023 wurden die Zusammenarbeitsprozesse finalisiert und von den Partnern validiert. 2025 wurden 38 Jugendliche beim Dispositiv gemeldet, und zwar 25 Jungen, 11 Mädchen und 2 non-binäre Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren (Durchschnittsalter: 16,6 Jahre).
Ein sicherer Konsumraum
Am 19. August 2024 wurde der neue sichere Konsumraum für Drogenkonsumierende der Stiftung Le Tremplin an der Route des Arsenaux 16d in Freiburg eröffnet. Mit einem Injektions-/Sniffraum und einem Inhalationsraum steht den Konsumierenden ein Ort mit einer gesundheitlichen Betreuung durch Fachpersonen zur Verfügung mit dem Ziel, das Infektionsrisiko und andere mit dem Konsum oder der Konsumart verbundene Probleme zu verringern. Neben der Verbesserung der Sicherheit der Drogenkonsumierenden, insbesondere durch die Verringerung des Risikos von Überdosierungen, trägt der Konsumraum auch zur Verhinderung des Drogenkonsums im öffentlichen Raum bei und wirkt sich somit positiv auf die öffentliche Sicherheit aus. Seit seiner Eröffnung wurden keine grösseren Probleme festgestellt, und die heutige Situation ist besser als am alten Standort des Tremplin an der Avenue de l'Europe 6. Insbesondere ging die Zahl der Polizeieinsätze um das Zwölffache zurück. Im Jahr 2025 waren 176 Personen registriert, pro Tag wurden 40 Besuche und pro Monat durchschnittlich 682 Konsumhandlungen verzeichnet.
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Der Auftrag der Kommission folgte aus dem Bericht des Staatsrats aus dem Jahr 2012 über das «Projekt für die Koordination der Betreuung Suchtkranker (illegale Drogen und Alkohol)» und die einschlägige Verordnung vom 23. Juni 2014. Die Kommission tagte im Jahr 2025 dreimal. Sie war in folgenden Tätigkeitsfeldern aktiv:
- Weiterentwicklung der «Transdisziplinarität», des gemeinsamen Handelns, des Dialogs, der verstärkten Öffnung und Koordination im Suchtbereich in Freiburg (Gesundheit, Polizei, Justiz, Sozialwesen, Verwaltung);
- Nachverfolgung der Arbeit der beiden Arbeitsgruppen der Kommission;
- Weiterverfolgung von kantonalen Projekten und Inputs;
- Informationsaustausch zur kantonalen, interkantonalen und internationalen Praxis.
Die Arbeitsgruppe, welche die Entwicklung des Crack-Konsums in Freiburg verfolgt, tagte im Jahr 2025 einmal. In dieser Arbeitsgruppe vertreten sind das KAA, das JA, das KSA, die Kantonsapothekerin, die Betäubungsmittelbrigade (Kantonspolizei), die Staatsanwaltschaft, die Behörden und lokale Polizei der Gemeinde Freiburg, Le Tremplin, REPER, La Tuile, das Freiburger Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen des FNPG und ORS.
Schulärztliche Betreuung
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Die erste vorschulische Untersuchung gemäss Verordnung über die schulärztliche Betreuung ist im ganzen Kanton eingeführt und wird von den Kinderärztinnen und Kinderärzten oder von den Hausärztinnen und Hausärzten durchgeführt.
Der zweite obligatorische Gesundheitscheck in der 7H oder 8H wird bis auf Weiteres im ganzen Kanton weiter durchgeführt (ausser an den OS, um die sich die Stadt Freiburg kümmert und die diesen Gesundheitscheck in der 9H durchführen).
Im Rahmen der schulärztlichen Betreuung werden jeweils auch Kontrollen des Impfstatus durchgeführt und Nachholimpfungen organisiert. Die Schulärztinnen und Schulärzte impften 89 Schülerinnen und Schüler (2024: 75) gegen Masern, Mumps und Röteln, 112 (2024: 217) gegen Diphterie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung und 720 (2024: 769) gegen Diphterie-Tetanus-Keuchhusten, eine Zunahme wohl aufgrund der vermehrt aufgetretenen Keuchhustenfälle. Ausserdem wurden 2025 an den Orientierungsschulen 796 Jugendliche (2024: 755) gegen Hepatitis B geimpft.
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Rund 1500 Mädchen wurden gegen Humane Papillomaviren (HPV) geimpft, davon rund 830 im Rahmen der schulärztlichen Betreuung und 670 in privaten Arztpraxen. Weiter wurden 1260 Knaben und junge Männer geimpft, davon 825 im Rahmen der schulärztlichen Betreuung und 435 in Privatpraxen. Die Durchimpfungsrate im Kanton Freiburg beträgt im Berichtsjahr 67 % bei den Jungen und 77 % bei den Mädchen.
Tätigkeit der Kantonszahnärztin
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Die Kantonszahnärztin wird mit allen medizinischen Fragen der Mund- und Zahngesundheit betraut. Sie übt die Aufsicht über die Behandlungsqualität und die Einhaltung der Berufspflichten durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte aus. In Zusammenarbeit mit den Vertrauenszahnärztinnen und Vertrauenszahnärzten der Sozialdienste und der Ausgleichskasse garantiert sie ferner eine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf die Sozialleistungen.
Im vergangenen Jahr befasste sich die Kantonszahnärztin mit rund einem Dutzend Beschwerden im Zusammenhang mit der Zahnpflege.
Ausserdem erarbeitete sie in Zusammenarbeit mit den Vertrauenszahnärztinnen und Vertrauenszahnärzten des Kantonalen Sozialamts (KSA) ein kantonales Regelwerk für die Sozialzahnmedizin, in dem festgelegt ist, welche Zahnbehandlungen vom zuständigen Sozialdienst, Caritas oder ORS, übernommen werden. Ziel dieses Dokuments sind eine Praxisharmonisierung und eine einheitliche Anwendung der Kriterien für die Kostenübernahme auf kantonaler Ebene. Schliesslich wurde in Zusammenarbeit mit dem Schulzahnpflegedienst (SZPD) ein Projekt zur Untersuchung der Häufigkeit von Zahnkaries bei den im Schuljahr 2024–2025 vom SZPD betreuten Kindern durchgeführt. Dadurch sollen objektive Daten für die Ausrichtung der Präventionsmassnahmen und eine Anpassung der Massnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Mundgesundheit gewonnen werden.
Hygiene, Prävention und Infektionskontrolle (IPK)
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Das KAA setzt das kantonale IPK-Programm weiter um.
Von Bedeutung war im Jahr 2025 Folgendes:
- Anstieg der Zahl von in Freiburger Pflegeheimen und Spitex geschulten Link Nurses Infektionsprävention auf 42 bzw. 5 Fachpersonen.
- Fortführung der Schulung in Hygiene und Infektionsprävention von 1249 interdisziplinären Fachkräften in Pflegeheimen und in der Spitex mit 105 Schulungseinheiten, die von den Link Nurses Infektionsprävention der Freiburger Pflegeheime und der Spitex durchgeführt werden, sowie 29 Schulungseinheiten, die von der Expertin für die Prävention von healthcare-assoziierten Infektionen beim KAA geleitet werden.
Vergrössern Teilnehmer-innen der IPK-Schulungen 2025 nach Funktion © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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- Ausbau der IPK-Website des Staats Freiburg mit einer Rubrik für die Spitex, mit Unterstützung des KAA-Sekretariats.
- Organisation von 3 Freiburger IPK-Plattformen für Pflegeheime und 3 weitere für die Spitex zu den Themen Prävention von Harnwegsinfektionen, neueste Entwicklungen in der Praxis bei subkutanen, intramuskulären und Insulininjektionen sowie Prävention von Magen-Darm-Viren (Noroviren).
- Veröffentlichung des Handbuchs «Blasenkatheter bei Erwachsenen» aus der akademischen und klinischen Partnerschaft zwischen der HfG-FR, dem HFR, der ESSG, ORTra und dem KAA.
- Partnerschaft mit der Kommunikationsabteilung und der Abteilung Spitalhygiene des HFR für die Impfkampagne gegen die saisonale Grippe und Aufbau einer weiteren Partnerschaft mit der IPK-Einheit des Kantons Waadt im Hinblick auf den Welttag der Handhygiene.
- Konstant gebliebene Anfragen von Pflegeheimen oder sonstigen Spitexorganisationen per Mail oder Telefon an die Expertin für die Prävention von healthcare-assoziierten Infektionen oder auch für Einsätze vor Ort.
Tätigkeit der Kantonsapothekerin
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Im Rahmen der Aufsichtsaufgaben gemäss Pflichtenheft der Kantonsapothekerin wurden im Jahr 2025 21 Inspektionen durchgeführt (2024: 38).
Diese Inspektionen betrafen:
- Erneuerungen von Betriebsbewilligungen (Apotheken, Drogerien, Apotheken in Institutionen, ärztliche Privatapotheken);
- Kontrollen im Zusammenhang mit der Anwendung der Rechtsvorschriften über Medizinprodukte, insbesondere in Schönheitszentren.
Grund dafür, dass weniger Betriebsstätten inspiziert wurden, ist die zunehmende Komplexität der Inspektionen, die zum Teil eine spezielle Ausbildung sowie eine Anpassung der Inspektionspraxis erfordert. Bei den Schönheitszentren wurden die Inspektionen zwischen mehreren Kantonen koordiniert und nach einem unter der Leitung von Swissmedic erarbeiteten harmonisierten Verfahrensmodus durchgeführt.
Vergrössern Anzahl der Inspektionen in den Jahren 2024 und 2025, nach inspiziertem Objekt © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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2025 begutachtete die Kantonsapothekerin 12 Dossiers von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Bewilligung zur Berufsausübung unter Aufsicht, gleich viele wie 2024.Jedes Verfahren war Gegenstand einer eingehenden Analyse und eines Gesprächs mit der betroffenen Person, um den rechtlichen Rahmen ihrer Berufsausübung im Kanton Freiburg zu klären, was sehr wichtig für Apothekerinnen und Apotheker mit einer Bewilligung zur Berufsausübung unter Aufsicht ist, d. h. entweder junge Absolventinnen und Absolventen oder ausländische Personen, die neu im Schweizer Gesundheitssystem arbeiten.
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Die Kantonsapothekerin leistete einen aktiven Beitrag zur Weiterbildung von Gesundheitsfachkräften zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit Heilmitteln, insbesondere:
- Gesetzgebung über Betäubungsmittel und kontrollpflichtige Substanzen;
- Substitutionsbehandlungen für Suchtkranke;
- Absetzen von Medikamenten und Medikamentenprüfung in Pflegeheimen;
- Grundsätze für die Abgabe von Medikamenten im Strafvollzug.
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Die Kantonsapothekerin nahm als Vertreterin der Kantone an den 7 jährlichen Sitzungen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission in Bern teil.Sie ist auch als Delegierte der Westschweizer Kantone bei Swissmedic in die Arbeiten zur Umsetzung der Vorschriften zur Marktüberwachung von Medizinprodukten eingebunden.
Gesundheitliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschutz
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Der kantonale Stab Bevölkerungsschutz (KSBS) – vormals kantonales Führungsorgan – koordiniert in ausserordentlichen Lagen den Einsatz aller Partnerinnen und Partner des Bevölkerungsschutzes (Kantonspolizei, Feuerwehr, Gesundheitsdienste, Zivilschutz, technische Dienste). Der KSBS, dem auch der Kantonsarzt und der stellvertretende Kantonsarzt angehören, ist ausserdem für die Organisation für den Katastrophenfall in Freiburg zuständig. Die Koordination der Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens läuft über das Sanitätsdienstliche Führungsorgan (SFO), das dem KAA unterstellt ist. Ausserdem wird über diese Organisation die Bevölkerung bei besonderen Gefahren wie Hitzewellen, Trockenperioden, Hochwasser oder Waldbrände informiert.
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Aussergewöhnliche Situationen verlangen eine perfekte Koordination der Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens. Um den Gesundheitsbetrieb bei einem Schadenereignis zu optimieren, haben die Ambulanzdienste der Bezirke mit verschiedenen Partnern, einschliesslich Kantonspolizei und Feuerwehr, ein Konzept erarbeitet. Das Konzept umfasst die Schaffung eines kantonalen Pools von Einsatzleiterinnen und -leitern Sanität (EL San) und die Nutzung eines mobilen sanitätsdienstlichen Kommandopostens (KP SAN). Die EL San, die rund um die Uhr Bereitschaft haben, organisieren und leiten das Gesundheitsdispositiv mit Unterstützung von leitenden Notärztinnen und Notärzten (LNA), die für die Triage der Patientinnen und Patienten zuständig sind. Der Pool von EL San/LNA wird je nach Schwere und Komplexität bei jedem Ereignis mobilisiert, sie werden jedoch bei Ereignissen mit mehr als 5 Verletzten automatisch aufgeboten. Instrumente wie eine Checkliste und ein Kommunikationssystem gehören zur Grundausstattung. Der KP San gewährleistet eine effiziente sanitätsdienstliche Führung am Ereignisort und sorgt für eine reibungslose Kommunikation und Koordination in Echtzeit mit der Polizei und der Feuerwehr.
Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 wurden die EL San 38 Mal (2024: 22 Mal) alarmiert: 9 Mal für einen Einsatz am Einsatzort, 2 Mal für ein geplantes Ereignis und 29 Mal für eine Führungsunterstützung per Telefon mit der leitenden Rettungssanitäterin/dem leitenden Rettungssanitäter. Brände und/oder das Austreten von giftigen Substanzen sind der Hauptgrund für den Einsatz der EL San. Dies erklärt sich aus der Dynamik dieser Art von Ereignissen und ihrem Gefahrenpotenzial, das vor allem mit der Anzahl der Beteiligten und den möglichen Verletzten zusammenhängt.
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Die Berufliche sanitäre Einsatzgruppe (GISP) besteht aus 50 Pflegefachpersonen und 8 Ärztinnen und Ärzten, zu deren Aufgaben die Leitung der Sanitätshilfsstelle (San Hist) bei Grossereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten und Unterstützung der medizinischen Versorgung an vorderster Front bei komplexen Opferbergungen gehört.
2025 spielte die GISP eine wesentliche Rolle im Sanitätsdispositiv des 91. Murtenlaufs und stellte die medizinische Versorgung der Läuferinnen und Läufer und des Publikums sicher. Darüber hinaus mobilisierte die Gruppe mehr als 700 Stunden Präsenzzeit für das Eidgenössische Turnfest in Lausanne. Zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Fachkenntnisse der Einsatzgruppenmitglieder organisierte der GISP-Vorstand 6 interne Fortbildungen und nahm aktiv am interkantonalen Fortbildungstag teil, an dem die verschiedenen Sanitätshilfsstellen der Westschweiz zusammenkamen.
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3 Organisationen (Mobiles Team für psychosoziale Notfälle, Care-Team, psychologische Betreuungsstelle der Kantonspolizei), die voneinander unabhängig sind, können unter der Federführung der GPB in ausserordentlichen Situationen mobilisiert werden. Die Gruppe Psychologische Betreuung besteht aus rund 50 Freiwilligen, deren Aufgabe es ist, Opfer, Beteiligte und Retter/innen vor Ort zu unterstützen und psychologisch zu betreuen. Im Jahr 2025 organisierte eine Koordinationsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der GPB eine eintägige Fortbildung für alle Mitglieder der Partnerorganisationen.
Überwachung und Planung des Gesundheitssystems
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Im Rahmen der Überwachung und der Planung des Gesundheitssystems arbeitet das KAA eng mit dem Amt für Gesundheit (GesA) und dem Sozialvorsorgeamt (SVA) zusammen. Es bringt dabei seine medizinischen Kompetenzen sowie sein Fachwissen in Sachen Pflege ein, namentlich in den Bereichen der Aufsicht über die Gesundheitsfachpersonen und einrichtungen, der Spitalplanung und der präklinischen Versorgung sowie der medizinischen Nachdiplomausbildung.
Art der Leistungen Anzahl Pflegeheiminspektionen im Rahmen der Erneuerung von Betriebsbewilligungen 6
Dossierprüfungen im Rahmen der Erneuerung von Betriebsbewilligungen 4
Einrichtungsinspektionen unter besonderen Umständen (gestörter Betrieb, Beschwerden, verschiedene Anträge) 2
Schriftliche Bearbeitung von Beschwerdedossiers betreffend Institutionen in besonderen Zusammenhängen 5
Mängelbehebungen, die eine Nachverfolgung benötigen, nach Kontrollbesuch oder Dossierprüfung 88
Gutachten Betriebsbewilligungen für Institutionen des Gesundheitswesens, Erneuerung 10
Verschiedene Stellungnahmen (zusätzliche Mittel für Bauarbeiten, Umzüge, neue Arten von Einrichtungen/Betten) 1
Anfechtung der Pflegestufe, administratives Vorgehen, Koordination mit dem SVA 1
Anfechtung der Pflegestufe, Sitzungen der Expertenkommission für Pflegeheime 1
Informationstreffen mit neuen Pflegeheimverantwortlichen 10
Evaluationen der Nachdiplomausbildungen und Fragen dazu 17
Das KAA arbeitet auch mit der Vereinigung Freiburger Alterseinrichtungen und Spitex (AFISA-VFAS) bei verschiedenen Projekten zusammen.
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Medizinisch begründete Behandlungen in Spitälern oder Kliniken, die nicht auf der Spitalliste des Kantons aufgeführt sind (Notfall oder Leistung, die in einem aufgeführten Spital oder einer aufgeführten Klinik nicht verfügbar ist), bedürfen der Genehmigung durch den Kantonsarzt, damit der Kanton seinen Teil der Finanzierung zum Tarif des Zielspitals übernimmt. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 bearbeitete das KAA 10 378 Kostengutsprachegesuche – ähnlich wie in den Vorjahren (2024: 10 055, 2023: 9287, 2022: 9560). In 6104 Fällen (rund 59 % der Kostengutsprachen) mussten die Kostengutsprachen auf den Freiburger Referenztarif beschränkt werden, weil für den ausserkantonalen Spitalaufenthalt kein medizinischer Grund im Sinne der Bundesgesetzgebung vorlag. Dieser Anteil hat sich in den letzten 3 Jahren nicht gross verändert (2024: 58 %, 2023: 47 %, 2022: 49 %).
Information und Koordination
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Die zahlreichen Informations- und Koordinationstätigkeiten im Rahmen der in diesem Bericht aufgeführten Projekte oder in Verbindung mit den täglich beim KAA eingehenden Anfragen betreffen verschiedenste Themen und Zielgruppen.
Kommissionen und Arbeitsgruppen
Die Mitarbeitenden des KAA sind in zahlreichen Arbeitsgruppen und Kommissionen vertreten. Hier die wichtigsten:
Auf kantonaler Ebene:
- Expertenkommission für Pflegeheime;
- Kantonale Kommission für Suchtfragen;
- Kantonale Kommission für die Prävention und Bekämpfung von Überschuldung und Spielsucht;
- Kantonale Kommission für Gesundheitsförderung und Prävention;
- Beratende Kommission im Bereich der Prostitution;
- Kommission für die Beherbergung Asylsuchender in ausserordentlichen Situationen;
- Wissenschaftlicher Ausschuss des Krebsregisters (Präsidium);
- Direktionsübergreifender Steuerungsausschuss «Gesundheit und Erziehung»;
- CANTEAM (Child Abuse and Neglect Team).
Auf interkantonaler Ebene:
- Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKS);
- Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS);
- Kantonsapothekervereinigung (KAV);
- Groupe romand d’intervention médicale en cas de catastrophe (GRIMCA);
- Groupement romand des services de santé publique (GRSP);
- Konferenz der Kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS);
- Comité de l’Association suisse latine des spécialistes en santé sexuelle (ALECCS);
- Programme intercantonal de lutte contre la dépendance au jeu de la Conférence latine des affaires sociales et sanitaires;
- Arbeitsgruppe für übertragbare Krankheiten der Westschweizer Gesundheitsdienste und -ämter.
Mitwirkung bei kantonalen Projekten
Das KAA unterstützte die Entwicklung verschiedener Projekte anderer Dienststellen und Partner und wirkte bei der Projektleitung mit, darunter:
- Kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention – Perspektiven 2030;
- Kantonaler Plan für psychische Gesundheit;
- Kantonaler Alkoholaktionsplan;
- Kantonales Tabakpräventionsprogramm;
- Kantonales Programm zur Früherkennung von Dickdarmkrebs;
- Klimaplan;
- Strategie Nachhaltige Entwicklung;
- Plattform gegen Diskriminierung und Belästigung «HATE»;
- Plattform SpiGes für die Übertragung und die Plausibilisierung medizinischer Statistiken;
- Suizid Prävention Freiburg: PréSuiFRi;
- Strategie für die frühe Kindheit;
- Beratungsgruppe (Studie über die Bedürfnisse der Freiburger Familien);
- Arbeitsgruppe Intersektionalität und Mehrfachdiskriminierung.
Kennzahlen
Meldungen übertragbarer Krankheiten wurden bearbeitet.
Beratungsgespräche wurden mit Einzelpersonen oder Paaren zu Fragen der sexuellen Gesundheit geführt.
Kostengutsprachegesuche für ausserkantonale Spitalaufenthalte wurden bearbeitet.