Das Sozialvorsorgeamt (SVA) unterstützt und koordiniert die Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderungen und für Seniorinnen und Senioren.
Das Amt plant das Leistungsangebot und kümmert sich um die Finanzierung sowie die Aufsicht über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Es plant den Bedarf an Plätzen in Pflegeheimen und zahlt Zuschüsse an Personen, die ihren Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht selbst finanzieren können.
Wichtige Ereignisse
Politik für Menschen mit Behinderungen
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Vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 nahm der Kanton Freiburg am nationalen Projekt "Aktionstage für die Rechte von Menschen mit Behinderungen" teil. Dieses Ereignis markierte das 10-jährige Jubiläum der Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) durch die Schweiz. In unserem Kanton fanden über 50 Aktionen statt. Diese Tage ermöglichten es, die Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund zu stellen und gleichzeitig die breite Öffentlichkeit für die konkreten Anliegen von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren.
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Die kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen sieht in ihrem Massnahmenplan 2018–2024 vor, dass der Start von Projekten für Aktivitäten und Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit finanziell unterstützt wird, wenn diese die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zum Ziele haben.
Hauptziel dieser Massnahme ist es, durch gemeinsame Aktionen Begegnungen und Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern. Im Jahr 2024 wurden im Rahmen dieser Massnahme 20 Projekte (9 im Jahr 2023) aus den unterschiedlichsten Bereichen (Sport, Kunst, Theater, Musik, Freizeit, Politik usw.) mit Beträgen zwischen 1'000 und 5'000 Franken unterstützt. Insgesamt stellt der Staat Freiburg einen Betrag von 50'000 Franken zur Verfügung. Diese Projektausschreibung wird 2025 wiederholt.
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Der Fonds zugunsten der arbeitsmarktlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen der Steuerreform eingeführt. Er wird mit 220'000 Franken pro Jahr über die Sozialabgabe geäufnet. Durch das Festlegen der Regeln für die Funktionsweise des Fonds ermöglicht die entsprechende Verordnung die Umsetzung von zwei Massnahmen des Massnahmenplans 2018–2024, die auf eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft abzielen.
Der Fonds dient der Finanzierung der Unterstützungsmassnahmen. So können Unternehmen einer Person mit Behinderungen die Gelegenheit einer beruflichen Tätigkeit in ihrem Betrieb bieten, sofern diese im Kanton Freiburg wohnt und eine Invalidenrente bezieht oder über eine Bewilligung für die Arbeit in einer Werkstätte einer sonder- oder sozialpädagogischen Institution verfügt. Ausserdem dient er der Finanzierung eines oder mehrerer Leistungsaufträge zur Beurteilung, Abklärung und Koordination mit dem Ziel, einen Arbeitsvertrag zwischen dem Unternehmen und der behinderten Person abzuschliessen. Im Jahr 2024 erhielten drei Vereine einen Auftrag in diesem Rahmen, wodurch rund 30 Menschen mit Behinderungen in einem beruflichen Umfeld des ersten Arbeitsmarktes arbeiten konnten, wo ihre Kompetenzen aufgewertet werden und gleichzeitig den spezifischen Bedürfnissen jeder einzelnen Person Rechnung getragen wird.
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Jede Person, die eine institutionelle Leistung für erwachsene Menschen mit Behinderungen in Anspruch nimmt, hat Anspruch auf eine Abklärung ihres Bedarfs und ihrer Kompetenzen.
Im Laufe des Jahres 2024 wurden 426 Bedarfsabklärungsverfahren eingereicht (2023: 429): 366 Gesuche wurden bewilligt, 7 waren in Bearbeitung und auf 53 wurde nicht eingetreten (unvollständiges Dossier, Doppel mit einem bereits bestehenden Dossier, nicht autorisierte Person).
Politik Senior+
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Der Senior+-Massnahmenplan ist ein wichtiger Pfeiler der Seniorenpolitik. Er sieht Massnahmen in den folgenden Handlungsbereichen vor: Arbeit; persönliche Entwicklung; Vereins- und Gemeinschaftsleben; Infrastrukturen, Wohnsituation und Dienstleistungen; Pflege und soziale Betreuung der geschwächten Person. Einige Massnahmen betreffen mehrere Bereiche und finden sich in einem sechsten Bereich wieder (transversaler Bereich).
Der Entwurf des neuen Massnahmenplans Senior+ wurde in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Praxis erstellt. Er war Gegenstand einer Vernehmlassung. Nicht weniger als 85 Gemeinden, politische Gremien, Verbände oder Institutionen antworteten auf diese Vernehmlassung mit einer hohen Zufriedenheitsrate bezüglich des Inhalts des Massnahmenplans.
Aufgrund der aktuellen Finanzlage des Kantons wurden die Arbeiten an diesem neuen Massnahmenplan jedoch auf Eis gelegt und die Massnahmen des aktuellen Plans werden bis Ende 2025 verlängert.
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Die Solidarität und der Austausch zwischen den Generationen sind Prioritäten der Politik Senior+.
Im Jahr 2024 wurden zwei Projektausschreibungen lanciert und 10 Projekte (2023: 12) erhielten für ihren Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zur Integration von Seniorinnen und Senioren in die Freiburger Gesellschaft finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 45'560 Franken.
Sektor Sondereinrichtungen
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Der Sektor Sondereinrichtungen ist zuständig für die Berechnung und die Entrichtung der Subventionen, welche die öffentliche Hand den Wohn- und Beschäftigungsstätten für Erwachsene mit Behinderungen gewährt. Er subventioniert Einrichtungen, die Personen mit Suchtproblemen aufnehmen, sozialpädagogische Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene sowie professionelle Pflegefamilien. Die Sektormitarbeiterinnen und -mitarbeiter unterstützen die Einrichtungen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben und kontrollieren ihre Tätigkeiten. Weiter plant der Sektor das Leistungsangebot in den Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen, für Minderjährige und junge Erwachsene.
Im Jahr 2024 beliefen sich die Subventionen an die Freiburger Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen und Suchtkranke auf 125'522'133 Franken (2023: 119'156'858), während für Minderjährige und junge Erwachsene, die in Freiburger sozialpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Institutionen betreut werden, die Subvention der öffentlichen Hand 29'619'834 Franken betrug (2023: 25'474'947).
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Am 31. Dezember 2024 lebten und/oder arbeiteten 2’033 Personen in den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen für Menschen mit Behinderungen im Kanton Freiburg. 815 Personen leben in einem Heim (mit oder ohne Beschäftigung) oder in einer Aussenwohngruppe und 1’540 Personen sind in einer Tagesstätte untergebracht oder haben einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt. Das institutionelle Netzwerk des Kantons Freiburg bietet zudem 143 Personen eine Betreuung zu Hause (ambulante Leistungen) und 19 Personen eine Betreuung in Unternehmen in Form von Job-Coaching an.
Die Arbeiten am nächsten Planungsbericht 2026-2030 haben begonnen. In enger Zusammenarbeit mit der Kommission für die Planung des Leistungsangebots der Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen werden erste Überlegungen zu den Aspekten angestellt, die die Entwicklung der institutionellen Leistungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht beeinflussen. Der endgültige Bericht wird für Ende 2025 erwartet.
Im Jahr 2023 wurde eine erste Betriebsbewilligung nach Artikel 5 des Gesetzes über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die professionellen Pflegefamilien an eine Institution erteilt, die in verschiedenen geschützten Werkstätten im Broyebezirk eine berufliche Tätigkeit anbietet. Derzeit werden zwei Anträge für Wohnangebote geprüft.
2024 wurde die Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Institutionen INFRI durch die Teilnahme des SVA an einer neuen Arbeitsgruppe verstärkt, die sich mit der Definition der Leistungen der häuslichen Betreuung (ambulante Leistungen) befasst. Der Leistungsauftrag mit INFRI zur Finanzierung des Unterstützungsteams wurde verlängert. Dabei handelt es sich um eine Zusammenarbeit zwischen sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit FNPG, die eine Verbesserung der Betreuungsbedingungen von Personen mit geistiger Behinderung und psychiatrischer Komorbidität, die in einer Institution wohnen, in Krisensituationen erreichen will.
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Aufgrund eines starken Anstiegs der Anzahl Kinder mit Schutzmassnahmen, die vom Jugendamt (JA) betreut werden und zum Schutz ihrer physischen und psychischen Entwicklung eine Unterbringung in einer Institution benötigen, waren die Aktivitäten im Zusammenhang mit den anerkannten sonder- und sozialpädagogischen Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene auch im Jahr 2024 intensiv. In diesem Zusammenhang wurden neue Plätze geschaffen und die Institutionen nahmen regelmässig Kinder auf sogenannten "überzähligen" Plätzen auf. Schliesslich wurden Entlassungen aus Heimen durch ambulante Nachbetreuungen, die von den Teams der vorher zuständigen Institution erbracht wurden, beschleunigt. Diese Nachbetreuung füllt die Lücke zwischen der umfassenden Betreuung im Heim und der ambulanten Betreuung. Sie konnten im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts des SVA und des JA eingeführt werden.
Ab Juli 2024 wird eine neue sozialpädagogische Betreuungsleistung "Time Up" für junge Frauen aus der lateinischen Schweiz angeboten, die aufgrund eines Strafentscheids eines Jugendgerichts für eine Dauer von maximal 18 Monaten in eine geschlossene und anschliessend halboffenen Einrichtung eingewiesen werden. Dieses Pilotprojekt wird im Bereich "Time Out" der Freiburger Stiftung für die Jugend (FFJ) angeboten und ist das Ergebnis einer interkantonalen Zusammenarbeit im Rahmen des Konkordats der lateinischen Schweiz (und teilweise des Kantons Tessin) über den strafrechtlichen Freiheitsentzug von Minderjährigen. Pressemitteilung.
Im Februar 2024 widmete der Staatsrat einen Sitzungstag dem Thema Jugendschutz. Am 28. Oktober fand die kantonale Tagung zum Thema Jugendliche in komplexen Lebenssituationen statt, an der über zweihundert Akteure und Akteurinnen des Bereichs, darunter auch Jugendliche, teilnahmen. Ziel dieses kantonalen Tages war es, die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Fachleuten zu stärken, um das Wohlbefinden der Jugendlichen zu verbessern und Strategien und Massnahmen zur Prävention und Intervention im Hinblick auf Schutz und Verletzlichkeit zu analysieren.
Schliesslich wurden in Zusammenarbeit mit der Kommission für die Planung des Leistungsangebots für Minderjährige und junge Erwachsene die Arbeiten für die Planung des Angebots an institutionellen Leistungen für Minderjährige und junge Erwachsene für den Zeitraum 2026-2030 aufgenommen. Die aktuellen Überlegungen konzentrieren sich auf die Aspekte, welche die Anzahl und die Art der im Kanton benötigten institutionellen Leistungen beeinflussen. Der definitive Bericht wird Ende 2025 erwartet.
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Ein Bericht über ambulante und teilstationäre kinderpsychiatrische Leistungen wurde von einer Gruppe unter der Leitung von Maryse Aebischer und Patrice Zurich, ehemalige Dienststellenleitende des GSD, erstellt. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus den Dienststellenleitenden des FOA, der DOA, des SoA und des SVA, dem ärztlichen Direktor und dem Direktor des FNPG, den Leiterinnen und Leitern der Tagesklinik und des Centre thérapeutique de jour (CTJ), der leitenden Ärztin des CTJ und der Schulärztin der Stadt Freiburg zusammen. Der Bericht enthielt Feststellungen und Empfehlungen zur Situation von Kindern mit kinderpsychiatrischen Störungen. Er wird im Laufe des Jahres 2025 Gegenstand einer öffentlichen Mitteilung sein. Pressemitteilung.
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In seiner Eigenschaft als Verbindungsstelle des Kantons Freiburg für die Anwendung der Interkantonalen Vereinbarung vom 13. Dezember 2002 für soziale Einrichtungen (IVSE) verwaltet das Amt die Gesuche um Kostengutsprache für Aufenthalte in ausserkantonalen Einrichtungen. Es vergewissert sich, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, überprüft die Übereinstimmung des Tagespreises mit der offiziellen IVSE-Liste, kontrolliert, ob der Beitrag der Person an die Aufenthaltskosten den kantonalen Bestimmungen entspricht, und erteilt ihre Zustimmung zur Finanzierung des Aufenthalts.
Die Verbindungsstelle verwaltet auch die Dossiers von Personen, die ausserhalb unseres Kantons wohnhaft sind und sich in freiburgischen Institutionen aufhalten. Sie behandelt Streitigkeiten, die zwischen Kantonen, Institutionen und den für die Organisation des Aufenthalts zuständigen Stellen entstehen können.
Der Gesamtbetrag, der für Erwachsene mit Behinderungen, die sich in einer Institution ausserhalb des Kantons aufhalten oder dort arbeiten, bezahlt wurde, belief sich auf 14'026'884 Franken (2023: 13'866'505).
Dieser Betrag entspricht 340 Garantien für die Finanzierung von Leistungen (2023: 302) und betrifft 246 Personen mit Behinderungen oder Suchtproblemen (2023: 247). Davon leben 188 Personen in einem Heim (mit oder ohne Beschäftigung) oder in Wohngruppen, während 137 Personen in einer Tagesstätte betreut werden oder in einer Werkstatt arbeiten. Zu beachten ist, dass ein und dieselbe Person im Laufe des Jahres die Institution wechseln oder mehrere Leistungen in Anspruch nehmen kann (z.B. Wohnheim und Werkstatt).
Von den Personen, die institutionelle Leistungen ausserhalb des Kantons in Anspruch nahmen, waren 60 in ihren geistigen Fähigkeiten (2023: 60), 41 in ihren körperlichen Fähigkeiten (2023: 38), 120 in ihren psychischen Fähigkeiten (2023: 105) und 22 in ihren sensorischen Fähigkeiten (2023: 21) beeinträchtigt. 51 Personen litten an einem Suchtproblem (2023: 50).
Was die Aufenthalte von Minderjährigen oder jungen Erwachsenen betrifft, die in sozialpädagogischen Institutionen ausserhalb des Kantons platziert sind, belief sich der von den Freiburger Gemeinwesen zu tragende Betrag auf 6'681'506 Franken (2023: 7'714'548 Franken) und entspricht 121 Platzierungen von 100 Minderjährigen und jungen Erwachsenen (2023: 126 Platzierungen von 97 Personen).
Von diesen Platzierungen wurden 48 vom Jugendgericht (2023: 40) und 69 von den Friedensgerichten (2023: 72) angeordnet, und es gab 4 weitere Platzierungen (2023: 5). Zu beachten ist, dass die Aufenthaltsdauer der ausserkantonalen Platzierungen je nach Art der erbrachten Leistung schwankt (Probeaufenthalt von einigen Tagen, kurze Aufenthalte in einer geschlossenen Einrichtung oder ganzjährige institutionelle Platzierung).
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Im Jahr 2024 arbeitete der Sektor in verschiedenen Bauangelegenheiten mit den Institutionen zusammen.
Fünf Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen. Es handelte sich um die Projekte der Freiburger Stiftung für die Jugend (FFJ) (Time Up und Progressionswohnungen im Pérolles), von Le Tremplin (Übergangslösung), von Applico (Wohnungen) und von Les Traversées (Cottens).
Elf Institutionen befinden sich in der Phase der Projektanmeldung und der Vorbereitung des Vorprojekts (Les Buissonnets, Clos-Fleuri (Wohnheime), L'Estampille, Le Tremplin (dauerhafte Lösung), FAH-SEB, Foyer des apprentis, FARA, Les Traversées (Pérolles), CIS, CTJ-Tagesklinik und Le Nid Clairval).
Zehn Projekte sind in der Vorprojektphase weiter fortgeschritten und/oder befinden sich in der Realisierungsphase (l'Arche, le Bosquet, la Belle-Etoile, la Rosière, Sonnegg, le Clos-Fleuri (Werkstätten), Fondation Handicap Glâne, Applico (Werkstätten), Kinderheim Heimelig und Transit).
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Im selben Jahr wurden acht Institutionen, die erwachsene Menschen mit Behinderungen aufnehmen, einer ordentlichen Inspektion und eine Institution einer Folgeinspektion unterzogen.
Im Jahr 2024 wurden acht Inspektionen vor Ort in sozialpädagogischen Einrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene durchgeführt. Es wurden vier ordentliche Inspektionen sowie eine Folgeinspektion nach Aktenlage durchgeführt. Eine Inspektion in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz fand im Rahmen der eidgenössischen Prüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Einrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene statt. Zudem fand ein Besuch gemäss Art. 19 PAVO in einer nicht anerkannten Einrichtung statt. Schliesslich wurde eine unangekündigte Inspektion aufgrund einer Meldung durchgeführt.
Im Jahr 2024 war das Amt Gegenstand eines Berichts des Bundesamts für Justiz (BJ) über das Funktionieren der kantonalen Aufsicht über die vom Bund subventionierten Einrichtungen. Darüber hinaus wurden sechs Freiburger Einrichtungen der eidgenössischen Prüfung der Anerkennungsbedingungen durch das BJ unterzogen. Die Anerkennungen dieser Institutionen wurden um vier Jahre verlängert.
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Sonder- und sozialpädagogische Institutionen für Menschen mit Behinderungen
Ende 2024 verfügte der Kanton Freiburg für erwachsene Menschen mit Behinderung über 869 (2023: 865) Plätze in Wohnstätten (Heime mit und ohne Beschäftigung, Aussenwohngruppen) und 1'234 (2023: 1'233) Plätze in Werkstätten und Tagesstätten. Neun sonder- und sozialpädagogische Institutionen im Kanton bieten Betreuungsleistungen zu Hause an und sechs bieten Begleitung in Unternehmen oder Job-Coaching an.
Geistige Behinderung
Stand am 31.12.2024
Wohnstätte[1]
Heim mit Beschäftigung
Heim ohne Beschäftigung
Aussenwohngruppen
Wohn- und Werkgenossenschaft Sonnegg 8
Stiftung FAH-SEB / Linde 47
Stiftung FAH-SEB / Colombière 48
Stiftung La Rosière 10
8
17
Stiftung Clos Fleuri 39
29
12
Stiftung Handicap Glâne 58
7
22
Stiftung Les Buissonnets / Homato 39
Stiftung SSB 14
36
10
Verein L’Arche 15
Stiftung des Seebezirks für Erwachsene Behinderte 15
10
Stiftung Ateliers, Résidences Adultes (FARA) 8
16
24
Stiftung La Belle Etoile 8
8
8
Gesamtanzahl der Plätze 279
134
103
Beschäftigungsstätte
Werkstätte
Tagesstätte
Stiftung FAH-SEB / Linde 6
Stiftung FAH-SEB / Colombière 14
Stiftung La Rosière 75
0
Stiftung Clos Fleuri 122
6
Stiftung Les Buissonnets / Homato 18
Stiftung SSB 135
Stiftung des Seebezirks für Erwachsene Behinderte 75
Stiftung Ateliers, Résidences Adultes (FARA) 104
18
Stiftung Handicap Glâne 87
Stiftung La Belle Etoile 40
Gesamtanzahl der Plätze 638
62
[1] Die Umwandlung von Heimplätzen ohne Beschäftigung in Heimplätze mit Beschäftigung, ermöglicht die Freigabe mehrerer Werkstattplätze, die Personen mit Behinderungen neu zur Verfügung gestellt werden können.
Psychische Behinderung
Stand am 31.12.2024
Wohnstätte
Heim mit Beschäftigung
Heim ohne Beschäftigung
Aussenwohngruppen
Stiftung HorizonSud 111
32
Verein Les Traversées 13
29
Stiftung St-Louis 11
37
14
Stiftung Applico 8
12
Gesamtanzahl der Plätze 143
37
87
Beschäftigungsstätte
Werkstätte
Tagesstätte
Stiftung HorizonSud 137
Stiftung St-Louis 42
Verein Les Traversées 4
Stiftung Zentrum für sozio-professionelle Integration 100
Stiftung L’Estampille 48
Stiftung Applico 40
Gesamtanzahl der Plätze 367
4
Körperliche Behinderung
Stand am 31.12.2024
Wohnstätte
Heim mit Beschäftigung
Heim ohne Beschäftigung
Aussenwohngruppen
Verein St-Camille 59
12
Stiftung des Seebezirks für Erwachsene Behinderte 15
Gesamtanzahl der Plätze 74
12
Beschäftigungsstätte
Werkstätte
Tagesstätte
Verein St-Camille 163
Gesamtanzahl der Plätze 163
Anerkannte sozialpädagogische Institutionen für Suchtkranke
Ende 2024 verfügte der Kanton Freiburg für erwachsene Suchtkranke über 52 (2023: 52) anerkannte Plätze in Wohnstätten und 20 (2023: 20) anerkannte Plätze in Werk- und Tagesstätten. Darüber hinaus bieten zwei Institutionen des Kantons Betreuungsleistungen zu Hause an.
Stand am 31.12.2024
Wohnstätte
Heim mit Beschäftigung
Heim ohne Beschäftigung
Aussenwohngruppen
Stiftung Le Torry 20
Verein Le Radeau 12
Stiftung Le Tremplin 14
6
Gesamtanzahl der Plätze 46
6
Beschäftigungsstätte
Werkstätte
Tagesstätte
Stiftung Le Tremplin 20
Gesamtanzahl der Plätze 20
Anerkannte sozialpädagogische Einrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene
Ende 2024 verfügte der Kanton Freiburg für Minderjährige und junge Erwachsene über 232 (2023: 218) anerkannte Plätze im Bereich Wohnen (stationäre Unterbringung und Betreuung, stationäre Unterbringung und Betreuung Notfall, Progressionsplätze, Mutter-Kind-Platz, geteilte Plätze) und über 26 (2023: 20) Plätze in Tagesstrukturen.
Zusätzlich zu den Plätzen in Institutionen verfügte der Kanton Freiburg am 31. Dezember 2024 über fünf Plätze (2023: 5) in zwei professionellen Pflegefamilien und acht Plätze (2023: 16 Plätze[1] ) in einer nicht anerkannten Einrichtung.
Stand am 31.12.2024
Institution Sprache Stationäres Wohnen und Betreuung Notaufnahme/ Mutter und Kind Angebote Sozialpädagogische Betreuung in Wohnungen/ Progressions-
plätze
Interne Tages-struktur/ Teilweise Betreuung in Institutionen Verein Le Bosquet
(sozialpädagogischer Bereich)
f/d 21
Verein Les Traversées f 20[2]
1
Verein Mouvement enfance et foyer
(Nid Clairval)
f 15
2
FFJ [3]
(Sektor Bonnesfontaines)
f/d 25
1
FFJ
(Sektor Saint-Etienne)
f 39
12
20
FFJ
(Sektor Time Out/ Time Up)
f 12
12
FFJ
(ASEA Appartement)
f 5
FFJ
(ASEA Alternatif)
f 6
Stiftung Eau Vive
(Foyer des apprentis)
f 15
2
8
Stiftung Transit f/d 20
Stiftung für die Frau und das Kind
(aux étangs)
f/d 8
Stiftung Kinderheim Heimelig Kerzers d 12
2 Gesamtanzahl der Plätze 187
29
42
[1] Im Laufe des Jahres 2024 wurden acht zuvor nicht anerkannte Plätze in eine anerkannte Einrichtung verlegt. Für die verbleibenden acht nicht anerkannten Plätze wird derzeit ein Bauprojekt durchgeführt, um die Anerkennung dieser Plätze gemäß dem SIPG zu ermöglichen.
[2] Enthält die acht geschaffenen und anerkannten Plätze ab Oktober 2024 (siehe vorherige Fussnote).
[3] Freiburger Stiftung für die Jugend.
Medizinisch-therapeutische Einrichtungen für Minderjährige
Stand am 31.12.2024
Institution Plätze
Stiftung Espace thérapeutique / Centre thérapeutique de jour 18
Stiftung Espace thérapeutique / Tagesklinik 15
Verein Le Bosquet (Sonderkindergarten) 14
Gesamtanzahl der Plätze 47
Sektor Pflegeheime
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Der Sektor Pflegeheime berechnet den Pflegepreis, der den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt wird. Dieser Preis wird pauschal und für jede der 12 in der Bundesgesetzgebung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung vorgesehenen Pflegestufen festgelegt, entsprechend der erforderlichen Dotation gemäss Verordnung vom 3. Dezember 2013 über die Ermittlung des Pflege- und Betreuungsbedarfs.
Die tatsächlichen Pflegekosten variieren allerdings bei den Pflegeheimen, da sie sich aus den Lohnkosten und Soziallasten des jeweiligen Pflegeheimpersonals ergeben. Ein Preiskorrekturmechanismus, der auf der Jahresrechnung der Pflegeheime basiert, stellt die Finanzierung der tatsächlichen Kosten sicher. Um diese Rechnungsberichtigen zu erstellen, überprüft der Sektor die Dotation an Pflege- und Betreuungspersonal anhand der in Rechnung gestellten Pflegetage und der reservierten Tage.
Für Personen, die über unzureichende finanzielle Mittel verfügen, berechnet die kantonale Ausgleichskasse einen individuellen Zuschuss zur Deckung der Betreuungskosten. Dieser Zuschuss wird direkt an die Pflegeheime überwiesen, die den Betrag auf der Rechnung an den Bewohner oder die Bewohnerin abziehen.
Die Pflegerestkosten und die Beiträge an die Betreuungskosten der Freiburger Pflegeheime, die 2024 von der öffentlichen Hand finanziert wurden, beliefen sich auf 104'821'600 Franken (2023: 103'574'041).
Hinzu kommt die Zahlung der Pflegerestkosten und einer Pauschale für die Betreuungskosten von Personen in Pflegeheimbetten in Spitälern (HFR, HIB und Palliativabteilung des HFR). Der für diese Personen gezahlte Betrag beläuft sich auf 1'186'450 Franken (2023: 1'776'841 Franken). Der Betrag, der als Pflegerestkosten und als Subventionen an die Betreuungskosten für ausserkantonale Platzierungen ausbezahlt wurde, beläuft sich auf 1'888'275 Franken (2023: 1'775'731 Franken).
Schliesslich beliefen sich die Subventionen im Zusammenhang mit den Tagesstätten des Kantons auf 2'062'513 Franken (2023: 1'699'954 Franken).
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Der Bericht zur Planung der Langzeitpflege 2026-2030 mit einer Projektion bis 2050 wurde vom SVA in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gesundheit GesA verfasst. Er wurde bei seinen Arbeiten von der kantonalen Kommission für die Koordination der sozialmedizinischen Leistungen sowie von einer Begleitgruppe unterstützt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der sieben Gesundheitsnetze (Gemeindeverbände) und der drei Spitalnetze zusammensetzte. Der Entwurf des Berichts wird im Januar 2025 dem Staatsrat vorgelegt und anschliessend in die Vernehmlassung geschickt.
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Das Pilotprojekt Abteilung zur vorübergehenden Aufnahme und Orientierung (AVAO) wurde am 31. Dezember 2022 beendet. Der Schlussbericht zeigte, dass es notwendig ist, der Freiburger Bevölkerung diese Art von Dienstleistung anzubieten. Daher ist sie von nun an Gegenstand von kantonalen Leistungsaufträgen. Um diesen Übergang zu markieren, wurde der Name der Leistung geändert. Die neue Bezeichnung lautet Abteilung für Abklärung und Orientierung (AAO). Eine solche Abteilung gibt es derzeit am Standort Billens. Sie nimmt Personen auf, die nicht für eine stationäre Rehabilitation in Frage kommen, um die Rückkehr nach Hause unter guten Bedingungen vorzubereiten, aber auch Personen, deren Kompetenzen und Mittel im Hinblick auf eine Rückkehr nach Hause noch zu bewerten sind. Weitere Informationen in der Pressemitteilung.
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Von den Personen, die im Kanton Freiburg in einem Pflegeheim wohnten, hatten 30 (2023: 41) einen ausserkantonalen Wohnsitz, hauptsächlich in den Kantonen Waadt und Bern.
94 (2023: 86) Freiburgerinnen und Freiburger wurden für einen längeren Aufenthalt in einem Pflegeheim ausserhalb des Kantons aufgenommen, hauptsächlich in den Nachbarkantonen Bern und Waadt. Zudem erhielten 33 (2023: 35) weitere Personen mit Wohnsitz im Kanton eine Aufnahme für einen Kurzaufenthalt ausserhalb des Kantons.
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Betten in anerkannten Pflegeheimen (langer und kurzer Aufenthalt)
Stand am 31. Dezember 2024
. Anerkannte Langzeitbetten
davon Betten in SAD1 und SAA2
Betten für Langzeitaufenthalte OKP
Betten für Kurzaufenthalt
Saanebezirk 936
42
7
14
Sensebezirk 375
24
2
14
Greyerzbezirk 484
21
31
11
Seebezirk 275
2
6
Glanebezirk 228
24
5
Broyebezirk 219
15
3
6
Vivisbachbezirk 152
15
6
IRSF (Freiburg)* 56
Pflegeheimabteilung HFR* 17
Pflegeheimabteilung HIB 5
Hospiz HFR* 12
SAA Les Camélias (Marsens)*. 15
15
SAA Les Grèves du Lac (Gletterens) 10
10
AAO (Billens)* 12
Familie Im Garten, St. Ursen 2
Betten/Plätze insgesamt 2 694
166
101
104
[1] Spezialisierte Demenzabteilung Demenz (SDD)
[2] Spezialisierte Abteilung Alterspsychiatrie (SAA)
* kantonaler Auftrag
Anzahl Plätze in Tagesstätten
Stand am 31. Dezember 2024
. Einrichtung Anzahl der Plätze Saanebezirk Home médicalisé du Gibloux, Farvagny 8 Home médicalisé de la Sarine, Villars-sur-Glâne 8 Sensebezirk Tagesheim St. Wolfgang, Düdingen 15 Greyerzbezirk Home de la Jogne, Charmey 16 Seebezirk Tagesstätte Les Platanes, Jeuss 8 Broyebezirk Foyer Les Mouettes, Estavayer-le-Lac 7 Vivisbachbezirk Maison St-Joseph, Châtel-St-Denis 10 Familie im Garten/La Famille au Jardin, St. Ursen und Marsens 14 Betten/Plätze insgesamt 86
Kennzahlen
im Rahmen der "Aktionstage für die Rechte von Menschen mit Behinderungen".
leben und/oder arbeiten in den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen für Menschen mit Behinderungen im Kanton Freiburg.
und 26 Plätze in Tagesstrukturen für Minderjährige und junge Erwachsene.