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Finanzielle Unterstützung für Generationenprojekte

Lead

Im Rahmen der kantonalen Alterspolitik Senior+ vergibt der Kanton Freiburg finanzielle Starthilfen für Projekte, die den Austausch und die Solidarität zwischen den Generationen fördern.

Allgemeines

Im Rahmen des Konzepts Senior+ unterstützt der Staat die aktive Partizipation und das Engagement der Seniorinnen und Senioren in der Gesellschaft sowie den intergenerationellen und interkulturellen Austausch. Deshalb ist im Massnahmenplan Senior+ 2016-2020 (verlängert bis zum 31. Dezember 2025) vorgesehen, eine finanzielle Unterstützung für Projekte zu vergeben, deren Ziel es ist, die Solidarität und den Austausch unter den Generationen zu fördern.

Die Zuteilung der Unterstützung an die Projekte wird von einer Jury von fünf Personen entschieden, in welcher sowohl junge Menschen wie auch Seniorinnen und Senioren vertreten sind.

Wer kann ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen?:

  • eine gemeinnützige Organisation, die im Kanton Freiburg tätig ist;
  • eine Gemeinde, die in diesem Bereich Projekte entwickelt;
  • eine Gruppe von Personen, die im Kanton Freiburg wohnhaft sind und generationenübergreifende Aktivitäten organisieren.

Finanzierungskriterien:

  • Die Projekte stimmen mit den Zielen der kantonalen Alterspolitik Senior+ überein, insbesondere was den Einbezug älterer Menschen in die Gesellschaft und die Anerkennung ihrer Kompetenzen betrifft.
  • Die Projekte müssen Aktivitäten zwischen verschiedenen Generationen fördern.
  • Sie müssen langfristig ausgerichtet sein, das heisst sie müssen entweder über einen Zeitraum von drei Jahren durchgeführt werden oder wiederholt und regelmässig über eine kürzere Zeitspanne stattfinden.
  • Die durch ein Projekt betroffenen Gemeinden unterstützen es (Empfehlung, oder finanzielle Unterstützung oder Information).
  • Private Anlässe sind ausgeschlossen.

Die Zuteilung der Unterstützung kann nicht mit einem Rechtsmittel angefochten werden.

Vorgehen:

  1. Laden Sie das untenstehende «Formular Unterstützungsgesuch für intergenerationelle Projekte» herunter.
  2. Füllen Sie das Formular aus. Das Gesuch muss eine Beschreibung des Projekts, der Projektorganisation und –ziele, Angaben zu den verantwortlichen Personen sowie ein Budget beinhalten.
  3. Bitte senden Sie das Formular mit den Beilagen per E-Mail und per Postversand (ausgedruckte und unterschriebene Version) innerhalb der angegebenen Frist an das Sozialvorsorgeamt des Kantons Freiburg.
     

Das Gesuch muss folgende Punkte berücksichtigen:

  • die Beschreibung der Massnahmen, die umgesetzt werden;
  • die für die Umsetzung vorgesehenen Mittel;
  • die Analyse der Möglichkeiten für die Koordination mit anderen Partnern;
  • ein realistisches und transparentes Budget;
  • Angaben zu allen anderen kontaktierten Finanzierungsstellen.

Finanzierung:

Der Massnahmenplan 2016 – 2020 (verlängert bis zum 31. Dezember 2025) des Konzepts Senior+ sieht einen jährlichen Betrag von 80 000 Franken als Unterstützung für intergenerationelle Projekte vor.

Die Finanzierung der Projekte kann die Durchführung eines Projekts betreffen, aber auch Investitionen. Die Beteiligung für den Aufbau von Infrastrukturen ist jedoch auf 5 000 Franken begrenzt.

Für die anderen Projekte beschränkt sich die finanzielle Hilfe auf maximal 10 000 Franken pro Projekt. Die Beträge sind auf ein einziges Projekt pro Gesuchsteller pro Jahr eingeschränkt.

Zeitplan und Frist 2025

Die Frist zur Einreichung der Gesuche für die gegenwärtige Ausschreibung ist der 30. Juni 2025. Die für die Projekte verantwortlichen Personen werden schriftlich über die Entscheide der Jury benachrichtigt.

Verfügbare Dokumente:

  • Senior+ : Formular Unterstützungsgesuch für intergenerationnelle Projekte DOCX, 63.37k
  • Unterstützte Projekte 2024 PDF, 200.99k
  • Unterstützte Projekte 2021-2023 PDF, 358.4k
  • Unterstützte Projekte 2018-2020 PDF, 715.47k

Nützliche Links

Kanton Freiburg startet neuen Aufruf für generationsübergreifende Projekte
  • Die Ehe in der Scheidungssituation
Direktionen / zugehörige Ämter

Sozialvorsorgeamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Sozialvorsorgeamt

Letzte Änderung: 11.04.2025

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