Allgemeines
Ausschreibung 2024 in leichter Sprache
Ziel der neuen Politik ist die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern, ihre Kompetenzen und ihren Beitrag sichtbar zu machen und das Bewusstsein in unserer Gesellschaft zu schärfen, was Behinderung im Alltag bedeutet.
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Staatsrat in seinem Massnahmenplan 2018-2024 unter anderem vor, die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten zu unterstützen. Dies gilt für Projekte von Gemeinden, Sportvereinen, PfadfinderInnen, Quartiervereinen, Chören, Theatergruppen usw., die Aktivitäten organisieren und anbieten, die es Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen, sich zu begegnen, etwas gemeinsam auf die Beine zu stellen und von der gegenseitigen Hilfe und dem Austausch zu profitieren. Zur sozialen Inklusion gehört es auch, Menschen mit Behinderungen durch angepasste Informations- und Kommunikationsmittel anzusprechen, um ihnen die Teilhabe am Gemeinschaftsleben zu erleichtern.
Die Zuteilung der Unterstützung an die Projekte wird von der Direktion für Gesundheit und Soziales GSD entschieden.
Wer kann ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen?
- Gemeinden,
- Sportvereine, PfadfinderInnen, Quartiervereine usw.;
- Chöre, Theatergruppe;
- Gruppen von Personen, die im Kanton Freiburg wohnhaft sind und Ideen für Projekte haben.
Finanzierungskriterien
- Die Projekte stimmen mit dem Ziel der kantonalen Politik für Menschen mit Behinderungen überein, insbesondere was die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten, sowie den Einsatz von angepassten Informations- und Kommunikationsmitteln betrifft.
- Die Projekte müssen Aktivitäten zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen fördern.
- Sie müssen langfristig ausgerichtet sein, das heisst sie müssen entweder über einen Zeitraum von drei Jahren durchgeführt werden oder wiederholt und regelmässig über eine kürzere Zeitspanne stattfinden. Sie können auch einmalig sein, müssen dann aber grössere Gruppen von Menschen ansprechen.
- Regionale oder kantonale Öffentlichkeitarbeit sind im Projekt vorzusehen.
- Private Anlässe sind ausgeschlossen.
Die Zuteilung der Unterstützung kann nicht mit einem Rechtsmittel angefochten werden.
Vorgehen
- Laden Sie das untenstehende Formular « Politik für Menschen mit Behinderungen: Formular für Unterstützungsgesuch für Projekte im Bereich des Vereins- und Gemeinschaftslebens und/oder für Kommunikationsmittel, die den spezifischen Bedürfnissen und Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen angepasst sind » herunter.
- Füllen Sie das Formular aus. Das Gesuch muss eine Beschreibung des Projekts, der Projektorganisation und –ziele, Angaben zu den verantwortlichen Personen, sowie ein Budget beinhalten.
- Senden Sie dieses Formular mit den Beilagen per Mail und per Postversand (ausgedruckte und unterschriebene Version) an das Sozialvorsorgeamt des Kantons Freiburg, Rte des Cliniques 17, 1700 Freiburg.
Finanzierung
Der Massnahmenplan 2018 – 2024 sieht einen jährlichen Betrag von 50 000 Franken als Unterstützung für entsprechende Projekte vor.
Die finanzielle Hilfe beschränkt sich auf maximal 10 000 Franken pro Projekt. Die Beträge sind auf ein einziges Projekt pro gesuchstellende Organisation pro Jahr eingeschränkt.
Zeitplan
Projektanträge können bis zum 31. Mai 2024 beim Sozialvorsorgeamt eingereicht werden. Die für die Projekte verantwortlichen Personen werden bis zum Jahresende schriftlich über die Entscheide benachrichtigt.