• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Gesundheit
  • Invalidität und Behinderung
  • Finanzielle Unterstützung für inklusive Projekte

Finanzielle Unterstützung für inklusive Projekte

Lead

Die kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen sieht vor, dass der Start von Projekten aus den Bereichen Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten finanziell unterstützt wird, wenn diese die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zum Ziele haben.

Allgemeines

Ausschreibung 2025 in leichter Sprache

Ziel der neuen Politik ist die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern, ihre Kompetenzen und ihren Beitrag sichtbar zu machen und das Bewusstsein in unserer Gesellschaft zu schärfen, was Behinderung im Alltag bedeutet. 
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Staatsrat in seinem Massnahmenplan 2018-2025 unter anderem vor, die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten zu unterstützen. Dies gilt für Projekte von Gemeinden, Sportvereinen, PfadfinderInnen, Quartiervereinen, Chören, Theatergruppen usw., die Aktivitäten organisieren und anbieten, die es Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen, sich zu begegnen, etwas gemeinsam auf die Beine zu stellen und von der gegenseitigen Hilfe und dem Austausch zu profitieren. Zur sozialen Inklusion gehört es auch, Menschen mit Behinderungen durch angepasste Informations- und Kommunikationsmittel anzusprechen, um ihnen die Teilhabe am Gemeinschaftsleben zu erleichtern.
Die Zuteilung der Unterstützung an die Projekte wird von der Direktion für Gesundheit und Soziales GSD entschieden.

Wer kann ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen?

  • Gemeinden,
  • Sportvereine, PfadfinderInnen, Quartiervereine usw.; 
  • Chöre, Theatergruppe;
  • Gruppen von Personen, die im Kanton Freiburg wohnhaft sind und Ideen für Projekte haben.

Finanzierungskriterien

  • Die Projekte stimmen mit dem Ziel der kantonalen Politik für Menschen mit Behinderungen überein, insbesondere was die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten, sowie den Einsatz von angepassten Informations- und Kommunikationsmitteln betrifft.
  • Die Projekte müssen Aktivitäten zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen fördern.
  • Sie müssen langfristig ausgerichtet sein, das heisst sie müssen entweder über einen Zeitraum von drei Jahren durchgeführt werden oder wiederholt und regelmässig über eine kürzere Zeitspanne stattfinden. Sie können auch einmalig sein, müssen dann aber grössere Gruppen von Menschen ansprechen.
  • Regionale oder kantonale Öffentlichkeitarbeit sind im Projekt vorzusehen.
  • Private Anlässe sind ausgeschlossen.
     

Die Zuteilung der Unterstützung kann nicht mit einem Rechtsmittel angefochten werden.

Vorgehen

  1. Laden Sie das untenstehende Formular « Politik für Menschen mit Behinderungen: Formular für Unterstützungsgesuch für Projekte im Bereich des Vereins- und Gemeinschaftslebens und/oder für Kommunikationsmittel, die den spezifischen Bedürfnissen und Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen angepasst sind » herunter.
  2. Füllen Sie das Formular aus. Das Gesuch muss eine Beschreibung des Projekts, der Projektorganisation und –ziele, Angaben zu den verantwortlichen Personen, sowie ein Budget beinhalten.
  3. Senden Sie dieses Formular mit den Beilagen per Mail und per Postversand (ausgedruckte und unterschriebene Version) an das Sozialvorsorgeamt des Kantons Freiburg, Rte des Cliniques 17, 1700 Freiburg.

Finanzierung

Der Massnahmenplan 2018 – 2025 sieht einen jährlichen Betrag von 50 000 Franken als Unterstützung für entsprechende Projekte vor. 


Die finanzielle Hilfe beschränkt sich auf maximal 10 000 Franken pro Projekt. Die Beträge sind auf ein einziges Projekt pro gesuchstellende Organisation pro Jahr eingeschränkt.

Zeitplan

Projektanträge können bis zum 28. Februar 2025 beim Sozialvorsorgeamt eingereicht werden. Die für die Projekte verantwortlichen Personen werden bis zum Jahresende schriftlich über die Entscheide benachrichtigt.

Dokumente

  • Ausschreibung 2025 - leichte Sprache (PDF, 114.64k)
  • Reglement inklusive Projekte 2025 - leichte Sprache (PDF, 210.06k)
  • Formular inklusive Projekte leichte Sprache 2025 (DOCX, 71.73k)
  • Formular inklusive Projekte 2025 (DOCX, 45.14k)
  • Reglement inklusive Projekte 2025 (PDF, 74.71k)
  • Inklusive Projekte: Liste der 2024 unterstützten Projekte (PDF, 351.71k)
  • Inklusive Projekte: Liste der im 2023 unterstützten Projekte (PDF, 363.76k)
Der Kanton Freiburg gewährt ein weiteres Mal finanzielle Unterstützung für Projekte, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern
  • Institutionen für Menschen mit Behinderungen: Informationen für Partnerinnen und Partner
  • Institutionen für Menschen mit Suchterkrankungen
  • Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene: Informationen für Partnerinnen und Partner
  • Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf
  • Vorgehen im Hinblick auf die Inanspruchnahme einer institutionellen Leistung
  • Wer kann Leistungen der sozialpädagogischen Institutionen in Anspruch nehmen?
Direktionen / zugehörige Ämter

Sozialvorsorgeamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Sozialvorsorgeamt

Letzte Änderung: 25.11.2024

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: