Öffentliche Gaststätten: Anpassung des gesetzlichen Rahmens für Abend- und Nachtbetrieb an die Erwartungen der Kundschaft
Diskotheken, die bis 6 Uhr morgens geöffnet sind, durchgehend geöffnete Restaurants ohne Beschränkung der Öffnungszeiten, Betriebe mit Patent B+, ...
Veröffentlicht am: 12.06.2019
Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion