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  • SJD erteilt freies Patent für Nachtrestaurant erst nach Überprüfung der Erwartungen von Nachtschwärmern

SJD erteilt freies Patent für Nachtrestaurant erst nach Überprüfung der Erwartungen von Nachtschwärmern

  • Medienmitteilung

Nachdem ein Patent F (Nachtrestaurant) frei wurde, weil der Inhaber seine Tätigkeit aufgegeben hatte, hat die Sicherheits- und Justizdirektion den Patentanwärtern mitgeteilt, dass das Verfahren vorerst eingestellt wird. Sie will zuerst eine Standortbestimmung zu den Gewohnheiten und Erwartungen der Nachtschwärmer vornehmen.

Veröffentlicht am 16. März 2018 - 10h00

Das Verfahren zur Erteilung eines Patents F für ein Nachtrestaurant (Öffnungszeiten von 11-6 Uhr) wird eingestellt. Es war Ende 2017 lanciert worden, nachdem ein Patentinhaber (das Rock Café in Freiburg) seine Tätigkeit aufgegeben hatte. Die Betriebe, die ein Bewerbungsdossier eingereicht haben, wurden diese Woche schriftlich darüber informiert.

Die Sicherheits- und Justizdirektion möchte zuerst mit Hilfe der Kantonspolizei eine Standort¬bestimmung zum Nachtleben in der Stadt Freiburg vornehmen, in der die Gewohnheiten und Erwartungen der Kundschaft von öffentlichen Gaststätten, die nach 3 oder 4 Uhr morgens geöffnet haben, analysiert werden. Die Untersuchung soll ab Beginn der wärmeren Jahreszeit in den nächsten Monaten namentlich prüfen, ob die Bedingungen des Patents F noch aktuell sind.

Die Einstellung des Verfahrens erfolgt auch aufgrund einer Motion (2018-GC-13, "Gesamtrevision des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten: Freiburg auch by night"), die Ende Januar von Grossrat Romain Collaud und Grossrätin Johanna Gapany eingereicht wurde. Die Motionäre verlangen unter anderem eine Vereinfachung des Systems durch eine Reduktion der Patentezahl, eine Verlängerung der Öffnungszeiten für Bars und Diskotheken und die Abschaffung der Begrenzung auf vier Patente F für den gesamten Kanton.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden nun auf politischer Ebene diskutiert, was zu einer Änderung des geltenden Systems führen könnte. In dieser unsicheren Situation ist es deshalb nicht sinnvoll, ein Patent F zu erteilen, wenn damit für den betroffenen Betrieb möglicherweise erhebliche Anpassungen verbunden sind.

Hauptbild
FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
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Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Letzte Änderung: 16.03.2018 - 10h00

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