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Amt für Gewerbepolizei

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Das Amt für Gewerbepolizei (GEPOA) wirkt mit bei der Erteilung von Bewilligungen und bei der Kontrolle von geschäftlichen Tätigkeiten, für die nicht eine vollständige Handlungsfreiheit gilt. Es ist insbesondere tätig im Bereich der öffentlichen Gaststätten, des Verkaufs von alkoholhaltigen Getränken, der Spielapparate, der Lotterien, des Reisendengewerbes und der Kollekten. Es verfügt des Weiteren über eine Aufsichtsbefugnis über Preisangaben, Messwesen und die Öffnungszeiten der Geschäfte.

Genre de la Direction / du Service
Das Amt für Gewerbepolizei ist...

  • Öffentliche Gaststätten, Wirtefachkurs und Handel mit alkoholhaltigen Getränken

    Lead

    Hier finden Sie alle Informationen zu den Bewilligungen für den Betrieb einer öffentlichen Gaststätte, zu den verschiedenen Ausbildungsarten sowie ...

  • Geldspiele

    Lead

    Das kantonale Geldspielgesetz gewährleistet die Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele vom 29. September 2017, der Bundesverordnung über Geldspiele ...

  • Betrieb von Prostitutionsräumlichkeiten

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    Hier finden Sie alle Informationen zu den Bewilligungen für die Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Ausübung der Prostitution an Dritte und ...

  • Verschiedene Geschäftstätigkeiten (Taxis, Gewerbe der Reisenden, Schausteller, Konsumkredite, Versteigerungen, Pfandleihe, Bergführertätigkeit)

    Lead

    Hier finden Sie alle Informationen zur Ausübung des Reisendengewerbes, zum Schausteller- und Zirkusgewerbe, zur Ausübung von Risikotätigkeiten, zur ...

  • Gesetzliche Metrologie

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    Hier finden Sie alle Informationen zur Kontrolle von Massen und Gewichten.

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    Die Öffnungszeiten der Geschäfte richten sich nach dem Gesetz über die Ausübung des Handels und nach dem entsprechenden Reglement.

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CP 415

1701 Freiburg

T +41 26 305 14 77 +41 26 305 14 77
F +41 26 305 14 89

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