Am 6. März 2026 hat die Interkantonale Behörde für technische Handelshemmnisse (IOTH) Änderungen an den geltenden Vorschriften für den Brandschutzvorschriften (BSV) 2015 vorgenommen. Diese Änderungen sind am 1. April 2026 in Kraft getreten und betreffen insbesondere das Verbot von pyrotechnischen Gegenständen in öffentlichen Räumen.
Eine Übersicht über die Änderungen und eine Liste mit häufig gestellten Fragen zu Räumen mit Publikumsverkehr finden Sie im Folgenden.