Der Tabak- und Nikotinmarkt entwickelt sich schnell und bietet ständig neue Konsumalternativen, die vor allem junge Menschen ansprechen. Diese Dynamik setzt Jugendliche einem erhöhten Risiko der Nikotinabhängigkeit aus, unter anderem auch deshalb, weil sie gleichzeitig verschiedene Produkte konsumieren. Der Tabakkonsum an sich geht zwar leicht zurück. Diese Entwicklung wird jedoch durch den Konsum alternativer Produkte wie E-Zigaretten, Snus und Nikotinbeutel oder auch Tabak zum Erhitzen und Puff Bars aufgehoben.
Der Vorentwurf zur Anwendung des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 2021 über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakgesetz, TabG), das im Oktober 2024 in Kraft getreten ist, wurde von einer direktionsübergreifenden und interdisziplinären Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Die Vertreterinnen und Vertreter der Oberämter, der Kantonspolizei, des Amts für Gesundheit (GesA), des Amts für Gewerbepolizei (GePoA), des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) und der Fachstelle Tabakprävention (CIPRET) tagten unter der Leitung der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD).
Die Freiburger Ausführungsbestimmungen gewährleisten die strikte Anwendung und Kontrolle von Schutzmassnahmen, insbesondere für Jugendliche, im Zusammenhang mit Tabakprodukten, E Zigaretten und gleichartigen Produkten sowie alkoholischen Getränken.
Stärkung des Jugendschutzes
Die Abgabe und der Verkauf von Tabakprodukten, E-Zigaretten und gleichartigen Produkten an Minderjährige sind seit 2021 strengstens verboten.
Mittels Testkäufen in den Verkaufsstellen wird künftig sichergestellt, dass diese Altersgrenzen eingehalten werden. Diese Kontrollen ermöglichen es, die tatsächliche Anwendung der Gesetzesbestimmungen zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
Strenge Regulierung von Werbung und Verkaufsförderung
Werbung für Tabakprodukte, E-Zigaretten und gleichartige Produkte ist verboten:
- auf öffentlichem Grund;
- auf privatem Grund, der vom öffentlichen Raum aus einsehbar ist;
- in Kinos und bei Kultur- und Sportveranstaltungen.
Werbung für diese Produkte ist zudem in privaten Räumen, die öffentlich zugänglich sind (z. B. Geschäfte, öffentliche Einrichtungen, Parkplätze, Verkehrsmittel), verboten. Die Gratis-Abgabe als Geschenk oder Preis sowie andere Kaufanreize beispielsweise durch Sponsoring sind ebenfalls verboten.
Verbot von Einweg-Vaping-Geräten
Die neuen Bestimmungen führen ein Verkaufs-, Abgabe- und Herstellungsverbot von Einweg- bzw. Wegwerf-Vapes ein. Dank dieser Massnahme soll einerseits die öffentliche Gesundheit besser geschützt, andererseits die Umweltbelastung durch diese Produkte begrenzt werden.
Produktkontrolle, Schutz vor Passivrauchen und Meldepflicht
Die kantonalen Behörden setzen sich auch für die Produktekontrolle (Inhalt, Zusammensetzung und Verpackung), die Umsetzung der Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen und die Einhaltung der Selbstkontrollpflicht der Unternehmen, welche diese Produkte vertreiben, ein.Die Gesetzesänderung sieht eine Meldepflicht für alle Verkaufsstellen von Tabakwaren, E‑Zigaretten und gleichartigen Produkten vor. Diese Pflicht gilt für alle Vertriebsformen (wie Online-Verkauf, Direktverkauf oder den Vertrieb über einen Automaten).Zudem werden die bestehenden Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen auf Tabakprodukte zum Erhitzen und E-Zigaretten erweitert. Degustationszonen unterliegen neu denselben Vorschriften wie Raucherräume im Sinne der kantonalen Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen.
Der in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesvorentwurf widerspiegelt den Willen des Staatsrats, die Prävention zu stärken, die Jugend zu schützen und eine kohärente und wirksame Anwendung der geltenden Gesetzgebung zu gewährleisten. Er geht auf die teilweise angenommene Motion 2020-GC-16 «Jugendschutz bei Werbung für Tabak und Spirituosen» ein.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juni 2026.
Dokumente
- Vorentwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes, März 2026 PDF, 154.64k
- Erläuternder Bericht. Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes PDF, 260.49k
- Vernehmlassung: Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes. Liste der Vernehmlassungsadressaten PDF, 407.38k
- Vernehmlassung: Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes. Formular DOCX, 39.16k
- Vorentwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes. Korrespondenz PDF, 181.82k