Tipps zur Vorbeugung von Zeckenstichen
Zecken bevorzugen mittelgradig feuchte Lebensräume. Oft denkt man dabei ans Unterholz oder an ländliche Gebiete, man findet die Zecke aber auch in städtischen Grünräumen oder Privatgärten und in einer Höhe von bis zu 2000 m ü. M. Mit Ausnahme des Kantons Tessin gilt die gesamte Schweiz als Risikogebiet.Ein Expositionsrisiko besteht für Personen, die einem Beruf (Land-, Forstwirtschaft o. ä.) oder einer Freizeitaktivität im Freien nachgehen. Zur Vermeidung von Zeckenstichen empfiehlt es sich, ein Zeckenmittel anzuwenden, gut abschliessende, helle Kleidung und geschlossene Schuhe zu tragen. Wer die Socken über die Hosen stülpt, verhindert, dass Zecken unter die Kleidung gelangen. Kinder sind aufgrund ihrer Grösse einem höheren Risiko ausgesetzt – Zecken fallen nämlich nicht von Bäumen, sondern leben am Boden – und sollten deshalb eine Kopfbedeckung tragen. Bleiben Sie zudem auf markierten Wegen.
Schnelles Entfernen verringert Risiko einer Krankheitsübertragung
Zu Hause angekommen, empfiehlt es sich, Kleidung und Haut sowie insbesondere bei Kindern die Kopfhaut auf Zecken zu untersuchen – Haustiere nicht vergessen! Wird die Zecke innert 48 Stunden entfernt, ist das Risiko einer Krankheitsübertragung gering. Zur Entfernung reicht eine Pinzette, eine Zeckenzange oder -karte: Zecke so nah wie möglich an der Haut greifen, anschliessend gleichmässig herausziehen. Bleibt ein Teil der Zecke in der Haut stecken, ist das nicht so schlimm, denn Überbleibsel werden meist vom Körper selbst ausgestossen. Die Einstichstelle ist erst nach dem Entfernen der Zecke zu desinfizieren, nicht davor. Es ist wichtig, das Datum des Zeckenstichs in einem Kalender zu notieren.
Borreliose und FSME
Bei den von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten sind in der Schweiz vor allem Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenenzephalitis, FSME) von Bedeutung. Krankheiten wie die Tularämie sind hierzulande seltener.
Borreliose (Lyme-Krankheit) ist eine Infektion, die durch Bakterien verursacht wird. Schätzungen des Bundesamts für Gesundheit zufolge sind 2025 in der Schweiz 13 000 Personen an Borreliose erkrankt. Im Fall einer Infektion können z. B. die Haut, die Gelenke, das Nervensystem oder das Herz befallen sein. Als erstes Symptom der Erkrankung kann eine örtliche Rötung entstehen, die sich kreisförmig ausdehnt. Diese Hautrötung muss nicht unbedingt an der Einstichstelle auftreten. Es wird empfohlen, die Haut einen Monat lang zu beobachten und bei Rötungen umgehend die Hausärztin oder den Hausarzt aufzusuchen. Borreliose kann durch die Gabe von Antibiotika behandelt werden. Unerkannt oder ungenügend behandelt kann die Krankheit zu bleibenden Behinderungen führen. Gegen Borreliose gibt es keine Impfung.
FSME, oder Frühsommer-Meningoenzephalitis, wird durch das gleichnamige Virus hervorgerufen. Die Infektion bleibt häufig unbemerkt und die Erkrankung verläuft typischerweise in zwei Phasen: einer ersten mit grippalen Symptomen und einer zweiten mit neurologischen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Lichtscheue, Schwindel, Konzentrations- und Gehstörungen. In seltenen Fällen können Lähmungen der Arme, Beine oder Gesichtsnerven auftreten und zu bleibenden Behinderungen führen. In zirka 1 % der Fälle mit neurologischen Symptomen führt die Krankheit zum Tod. 2025 wurden in der Schweiz 539 FSME-Fälle gemeldet, 30 im Kanton Freiburg.
Die in der Schweiz seltenere Tularämie wird durch ein Bakterium verursacht. Tularämie äussert sich durch grippeähnliche Symptome, Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, Lymphknotenschwellungen und Hautgeschwüre. Sie treten in der Regel 3 bis 5 Tage, seltener auch bis 21 Tage nach dem Zeckenbiss auf. Auch hier sollte für eine Antibiotikabehandlung die Hausärztin bzw. der Hausarzt aufgesucht werden. Gegen Tularämie existiert kein Impfstoff.
Impfung schützt vor FSME
Für FSME gibt es zwar keine Behandlung, durch eine Impfung kann man sich jedoch wirksam schützen. Die Impfung ist jederzeit ab dem Alter von 3 Jahren möglich; eine Impfung ab 1 Jahr ist im Einzelfall bei erhöhtem Risiko und nach Rücksprache mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt möglich. Die Grundimmunisierung umfasst drei Dosen (vier für Personen mit einer Immunschwäche), danach wird alle zehn Jahre eine Auffrischimpfung empfohlen. Die Kosten der FSME-Impfung werden durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen und sind von der Franchise befreit; der Selbstbehalt bleibt unverändert. Bei beruflich bedingtem Risiko übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Impfung. Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Tessin, die sich vorübergehend in einem Risikogebiet aufhalten, wird die Impfung ebenfalls empfohlen.
Durchführen lassen kann man die Impfung bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt, gesunde Personen ab 16 Jahren können sich auch in den meisten Apotheken des Kantons Freiburg impfen lassen (s. Liste der impfberechtigten Apotheken im Kanton Freiburg).
zecke-tique-tick.ch (App verfügbar)