• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion
  • News
  • Neue Gesetzesbestimmungen regeln Tätigkeit der "Food-Trucks"

Neue Gesetzesbestimmungen regeln Tätigkeit der "Food-Trucks"

  • Medienmitteilung

Die Sicherheits- und Justizdirektion gibt neue Bestimmungen des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten in die Vernehmlassung, um die Tätigkeit der fahrenden Küchen - oder "Food-Trucks" - besser zu regeln. So sind die Betreiber in Zukunft verpflichtet, das neue Patent V zu erwerben, eine angepasste Ausbildung zu absolvieren und die Bestimmungen zu Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene einzuhalten, die für die traditionellen öffentlichen Gaststätten gelten.

Veröffentlicht am 03. Juni 2016 - 10h00

Damit fahrende Küchen - oder "Food-Trucks" - gleich behandelt werden wie die übrigen Anbieter von Gastronomieleistungen, will sie die Sicherheits- und Justizdirektion verschiedenen Auflagen unterstellen. Der in Vernehmlassung gegebene Vorentwurf führt neue Bestimmungen in das Gesetz über die öffentlichen Gaststätten und sein Ausführungsreglement ein. Er sieht namentlich die Einführung des neuen Patents V vor, das die Grundzüge der betreffenden Tätigkeit umreisst, d. h. das Anbieten von Speisen, die an Ort und Stelle in einer mobilen Einrichtung zubereitet oder weiterverarbeitet werden. Das Patent V berechtigt auch zum Verkauf von alkoholfreien Getränken und umfasst Traiteur-Dienstleistungen, die von derselben Einrichtung erbracht werden. In Zukunft sind also nur noch mobile Einrichtungen, die fertige Lebensmittel wie Backwaren oder Eiscreme verkaufen, vom Gesetz ausgenommen.

Anforderungen an Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene
Bedingung für die Erteilung eines Patents V ist der Besuch einer angepassten Ausbildung, die mit jener für Traiteure vergleichbar ist und deren Ziel es ist, die Teilnehmenden über die Gesetzgebung zu informieren, die sie namentlich im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit einzu-halten haben. Alle Gesuche für ein Patent V erfordern eine Stellungnahme des Amts für Lebens-mittelsicherheit und Veterinärwesen, des kantonalen Feuerinspektorats und des Amts für Umwelt, und jede fahrende Küche muss die Anforderungen an Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene erfüllen, die für traditionelle öffentliche Gaststätten gelten. Bei den Einschränkungen ist hervorzuheben, dass die neue Gesetzgebung den fahrenden Küchen ausdrücklich verbietet, zusätzliches Mobiliar aufzu¬stellen, das ihrer Kundschaft den Konsum vor Ort erlauben würde.

Bis spätestens 22 Uhr
Der Gesetzesvorentwurf legt ausserdem fest, dass vor der Benützung eines Standorts immer die Bewilligung des Eigentümers einzuholen ist, sei dieser nun privat oder öffentlich. Schliesslich werden die "Food-Trucks" im Vorentwurf der ordentlichen Gesetzgebung über die Öffnungszeiten der Geschäfte unterstellt (also von 6 bis 19 Uhr während der Woche und von 6 bis 16 Uhr am Samstag), wobei die Gemeinden einen Betrieb bis 22 Uhr erlauben können.

Hauptbild
FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
  • Auftrag des AJ
  • Die Aufgaben des Zivilschutzes
  • Organisation der Kantonspolizei
  • Willkommensbroschüre für neue Einwohnerinnen und Einwohner
  • Öffentliche Gaststätten

Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Letzte Änderung: 03.06.2016 - 10h00

Teilen auf:
Zurück

Mehrsprachige FAQ für Personen in der Prostitution

Weiter

4. Preis Migration und Arbeit belohnt Arbeitgebende für vorbildliche Integration von Migrantinnen und Migranten

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: