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  • Referendumsbegehren gegen das Gesetz über die Ausübung des Handels (Ladenöffnungszeiten am Samstag)

Referendumsbegehren gegen das Gesetz über die Ausübung des Handels (Ladenöffnungszeiten am Samstag)

  • Medienmitteilung

Die Staatskanzlei erhielt heute Vormittag die Ankündigung eines Referendumsbegehrens des Freiburgischen Gewerkschaftsbunds (FGB), mit dem verlangt wird, dass das Gesetz vom 9. Oktober 2018 zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Handels (Ladenöffnungszeiten am Samstag) dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.

Veröffentlicht am 29. November 2018 - 10h36

Die Staatskanzlei bestätigt, dass sie heute Vormittag die Ankündigung eines Referendumsbegehrens erhalten hat. Es kommt vom Freiburgischen Gewerkschaftsbund (FGB), und damit wird verlangt, dass das Gesetz vom 9. Oktober 2018 zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Handels (Ladenöffnungszeiten am Samstag) dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.

Dieses Begehren wurde gemäss Artikel 130 des Gesetzes vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte angekündigt, nachdem das genannte Gesetz im Amtsblatt Nr. 44 vom 2. November 2018 veröffentlicht worden war. Es ist mit 140 Unterschriften versehen.

Die Referendäre haben Zeit bis 31. Januar 2019, um die nötigen 6000 Unterschriften zu sammeln.

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Referendumsbegehren gegen das Gesetz über die Ausübung des Handels
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