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Information und Transparenz der Tätigkeiten des Staates

Lead

Büro für Information, Gesetz und Dokumenten, Register der Interessenbindungen, Mitglieder der Kommissionen, Zugang zu den Dokumenten

Büro für Information

Das Büro für Information unterstützt die Staatskanzlei bei der Information über die Angelegenheiten des Staatsrats.

  • Es stellt die allgemeine Koordination der Tätigkeit der Verwaltung auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsinformation sicher.
  • Es ist Ansprechpartner der Medien
  • Es unterstützt und berät die Direktionen und ihre Verwaltungseinheiten bei dieser Tätigkeit, achtet auf die Qualität der Information, die vom Staatsrat und der Verwaltung kommt, und sorgt für eine einheitliche Information beim Staat Freiburg. 
  • Es stellt die allgemeine Koordination des Webportals des Staates und der Websites der Verwaltungseinheiten sicher. 
  • Es funktioniert als Kompetenzzentrum für Social Media. 
  • Es ist Ansprechpartner für Fragen im Bereich Corporate Design.

Öffentlichkeitsinformation und Transparenz

Das Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) ist am 1. Januar 2011 in Kraft getretten. Nach mehrjährigen juristischen Vorarbeiten werden damit die Tätigkeiten des Staates für die ganze Freiburger Bevölkerung transparent.

Es erhebt zwar die Information von Amtes wegen und die Öffentlichkeit der Sitzungen zum allgemeinen Grundsatz, die wichtigsten Änderungen betreffen aber den Zugang zu Dokumenten. Für die öffentlichen Organe und die Verwaltungen stellt das eine bedeutende Entwicklung dar, denn ab dem 1. Januar 2011 gelten die amtlichen Dokumente zunächst einmal als öffentlich.

In der Gesetzgebung ist aber eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel, wenn ein Dokument ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse berührt. Eine kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz hat namentlich die Aufgabe, die Bevölkerung über die Einzelheiten des Zugangsrechts zu informieren und im Streitfall als Schlichterin zu amten.

Die Aufgabenbereiche der Information und der Öffentlichkeit sind der Staatskanzlei zugewiesen worden. Das gilt auch für die Kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz (sie ist ihr administrativ zugewiesen). Der politische Teil wurde vom Vorsteher der ILFD übernommen. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist das Präsidium des Staatsrats dafür zuständig.

 

  • Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG)
  • Ausführungsreglementen
    • Verordnung über den Zugang zu Dokumenten (DZV)
    • Verordnung über die Information über die Tätigkeit des Staatsrats und der Kantonsverwaltung (InfoV)
    • Ausführungsreglement zum Gesetz über die Gemeinden (ARGG)
  • Richtlinie über die Information und die Kommunikation des Staates (InfoRL)

Register

  • Interessenbindungen
  • Administrative Komissionen

Chronologische Verzeichnisse

  • Initiativen
  • Referenden
  • Petitionen

Mehr dazu

  • Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG)
  • Präsentation des Büros für Information
  • Medienzentrum
  • Kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz ÖDSB
Hauptbild
Öffentlichkeitsinformation
Öffentlichkeitsinformation © Alle Rechte vorbehalten
  • Information und Beratung über die Verwendung von Bürgerdaten
  • Information und Transparenz der Tätigkeiten des Staates

  • Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
  • Register der lnteressenbindungen der Regierungsmitglieder und der Oberamtpersonen
  • Verzeichnis der Interessenbindungen der Mitglieder der Gemeinderäte
  • Zugang zu amtlichen Dokumenten
Direktionen / zugehörige Ämter

Staatskanzlei des Kantons Freiburg

Kontaktinformation
Die Assoziierung an andere Direktionen oder Ämter

Staatsrat des Kantons Freiburg

Kontaktinformation

Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg

Letzte Änderung: 01.05.2018

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