• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Staatskanzlei des Kantons Freiburg
  • Register der lnteressenbindungen der Regierungsmitglieder und der Oberamtpersonen

Register der lnteressenbindungen der Regierungsmitglieder und der Oberamtpersonen

Lead

Register der Interessenbindungen der Mitglieder des Staatsrates und der Oberamtpersonen

Wer und wie?

Die privaten und öffentlichen Interessenbindungen der Mitglieder des Gossen Rates und des Staatsrats, der Oberamtspersonen und der Mitglieder der Gemeinderäte werden im Register der Interessenbindungen eingetragen (Art. 13 InfoG).

Die Mitglieder des Staatsrats und die Oberamtspersonen müssen der Staatskanzlei, die für die Registerführung verantwortlich ist, bei Amtsantritt und bei jeder Änderung folgende Interessenbindungen melden:

  1. Berufliche Tätigkeiten;
  2. Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten juristischer Personen des privaten und des öffentlichen Rechts;
  3. Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes, eines Kantons, einer Gemeinde oder einer interkantonalen oder interkommunalen Zusammenarbeit; 
  4. Politische Ämter;
  5. Dauernde Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für Interessengruppen.

Das Berufsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs bleibt vorbehalten.

Im Register nachschlagen

Suche nach Personen Datenbank der Gemeinden
Hauptbild
lnteressenbindungen
lnteressenbindungen © Alle Rechte vorbehalten
  • Alles über die politischen Rechte
  • Beglaubigungen und Apostillen
  • Corporate Design
  • Information und Transparenz der Tätigkeiten des Staates
  • Publikationen der Staatskanzlei
Direktionen / zugehörige Ämter

Staatskanzlei des Kantons Freiburg

Kontaktinformation

Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg

Letzte Änderung: 24.04.2018

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: