Was ist eine Beglaubigung?
Es handelt sich um eine Formalität, mit der die Echtheit einer Unterschrift bestätigt wird. Die Staatskanzlei ist die zuständige Behörde für die Beglaubigung von Unterschriften auf öffentlichen Urkunden. Die besonderen Zuständigkeiten, die anderen Behörden oder Ämtern übertragen wurden, bleiben vorbehalten.
Sie ist die zuständige kantonale Behörde:
- für die Ausstellung von Apostillen gemäss dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung;
- für die Beglaubigung von Unterschriften, die anschliessend von einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines anderen Staates auf höherer Ebene beglaubigt werden.
Arten von Dokumenten
Die Staatskanzlei beglaubigt Dokumente, die von einer Behörde, einer öffentlichen Verwaltung oder von einer Freiburger Notarin / einem Freiburger Notar unterzeichnet wurden, wie beispielsweise:
- Scheidungsurteile
- Auszüge aus Zivilstandsurkunden (Geburt, Heirat, Tod, …)
- Notarielle Urkunden (Käufe, Verkäufe, Vollmachten)
- Arztzeugnisse, tierärztliche Bescheinigungen, ... (werden vom betreffenden Amt beglaubigt)
- Wohnsitzbescheinigungen (Gemeinde, wenn sie ihre Unterschrift bei der Staatskanzlei eingereicht hat, sonst Oberamt des betreffenden Bezirks)
- Handelsregisterauszüge
- Notariell beglaubigte Kopien
- Exportdokumente, die von der Handelskammer ausgestellt wurden
Die Staatskanzlei beglaubigt folgende Unterschriften nicht direkt:
- Unterschriften von Privatpersonen (beglaubigt eine Notarin / ein Notar oder eine ermächtigte Gemeinde)
- Unterschriften einer Person, die berechtigt ist, das Unternehmen im Kanton Freiburg zu vertreten (beglaubigt eine Notarin / ein Notar oder das Handelsregisteramt)
- Schulzeugnisse (beglaubigt die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten – BKAD)
- Universitätsdiplome (beglaubigt Uni-Info )
- Arztzeugnisse (beglaubigt die Direktion für Gesundheit und Soziales – GSD)
Die Staatskanzlei beglaubigt Unterschriften der folgenden Dokumente nicht:
- Eidgenössische Dokumente
- Dokumente, die von anderen Kantonen ausgestellt wurden (beglaubigt die jeweilige Staatskanzlei des betreffenden Kantons)
- Ausländische Dokumente
Vorbereitungen
Vorbereitungen
Überprüfung der Unterschrift
Es wird eine offizielle Unterschrift benötigt (öffentliche Behörde, Zivilstandsbeamte, Notarinnen/Notare)
Die Unterschrift muss handschriftlich und im Original vorliegen (kein Scan, keine Kopie)
Die Staatskanzlei führt ein Register der gültigen Unterschriften der zuständigen Behörden.
Die Unterschriften von Privatpersonen werden nicht beglaubigt.
Bestimmungsland des Dokuments
Apostille
- Für Länder, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben
Einfache Beglaubigung
- Für alle anderen Länder, die das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet haben
- Erfordert das Visum einer Vertretung in der Schweiz
Für Formalitäten im Ausland wenden Sie sich bitte an die Vertretung des jeweiligen Landes.
Ein Dokument beglaubigen lassen
Der Antrag kann im virtuellen Schalter gestellt werden oder per Post. Im zweiten Fall ist es wichtig, dass das Zielland der zu beglaubigenden Dokumente angegeben wird.
Gebühr
- Tarif: 5 bis 30 CHF pro Dokument
- Bezahlung: Barzahlung, Twint, Debit- oder Kreditkarte oder Rechnung (Postversand)
Bearbeitungszeit
Am Schalter
Sofortige Bearbeitung oder Bearbeitung innerhalb eines Tages/einer Woche, je nach Auslastung und anfallendem Arbeitsaufwand.
Per Post
Bearbeitung innerhalb von 1 bis 3 Tagen nach Erhalt (je nach Menge).
Beglaubigung mit Apostille oder einfache Beglaubigung
Der Typ der Beglaubigung hängt vom Bestimmungsland der Dokumente ab.
Beglaubigung mit Apostille
Die Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens anerkennen die Gültigkeit eines Dokuments, ohne dass dieses das Visum eines Konsulats oder einer Botschaft trägt, sofern es mit Apostille beglaubigt ist.
Einfache Beglaubigung
Eine einfache Beglaubigung ist der von allen Nichtvertragsstaaten der Haager Übereinkunft anerkannte Stempel, sobald das Dokument das Visum einer Vertretung in der Schweiz (Botschaft, Konsulat oder Mission) trägt.
Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens
Die Bundeskanzlei informiert die Staatskanzlei regelmässig per E-Mail über die Länder, die dem Übereinkommen beigetreten sind. Eine Liste wird laufend nachgeführt.