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  • Eintritt Veranstaltungen/Bars/Discos : was man dazu wissen muss

Eintritt Veranstaltungen/Bars/Discos : was man dazu wissen muss

  • Medienmitteilung

Welche Regeln gelten für den Eintritt zu Veranstaltungen/Bars/Discos (bis 1. Juli 2021)

Veröffentlicht am 25. Juni 2021 - 17h29

Welche Dokumente werden akzeptiert?

Für vollständig geimpfte Personen

Einige Personen haben bereits ihr COVID-Zertifikat mitgenommen und können es am Eingang vorzeigen. Die Anderen können ihre vorläufige Bescheinigung vorlegen, die sie nach der 2. Impfdosis erhalten haben. Personen, die an COVID erkrankt sind und eine Einzeldosis erhalten haben, legen auch ihre vorläufige Bescheinigung vor, in der 1/1 Dosis angegeben ist.

Akzeptiertes Dokument: nach der Injektion ausgestellter Impfnachweis des Impfzentrums, der Arztpraxis oder der Apotheke. 

 

Für geheilte Personen

Es ist möglich, dass einige Personen bereits  das offizielle COVID-Zertifikat erhalten konnten. In diesem Fall können die Kontrollen auch mit den Anwendungen Covid Certificate und Covid Certificate Check durchgeführt werden. Diejenigen, die kein offizielles Zertifikat haben, legen ein Nachweisdokument vor.

Akzeptiertes Dokument: Isolations-Zeugnis des Kantonsarztamtes (KAA), erhalten bei der Infektion.

Der Nachweis ermächtigt nur dann zum Zutritt, wenn beim Zutritt zur Veranstaltung seit dem Isolationsende mindestens 1 Tag, höchstens jedoch 6 Monate vergangen sind.

 

Nachweis eines negativen Tests

Die COVID-Zertifikate für diese Tests gibt es erst ab 1. Juli.

Auf dem Coronacheck kann man unter Veranstalung einen Termin für einen Antigen Schnelltest buchen. 

Akzeptiertes Dokument: Bestätigung eines negativen Tests durch das kantonale Testzentrum, eine Apotheke, eine Arztpraxis, ein Spital oder ein Labor.

2 Testarten : PCR (!kostet!) und antigen Schnelltest (gratis)

  1. PCR-Test mit negativem Ergebnis und zwischen Testzeitpunkt (siehe Datum und Uhrzeit der Probenentnahme auf dem Dokument) und Zutritt zur Veranstaltung sind höchstens 72 Stunden vergangen.
  2. Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis, durchgeführt durch eine Fachperson (Testzentrum, Apotheke, Arztpraxis, Spital oder Labor), und zwischen Testzeitpunkt (siehe Datum und Uhrzeit der Probenentnahme auf dem Dokument) und Zutritt zur Veranstaltung sind höchstens 48 Stunden vergangen.

 

Achtung: Selbsttest und Serologien sind nicht zulässig.

 

Wichtige Links

  • Informations sur le certificat COVID
  • S'inscrire à la vaccination
  • Mehr zur Organisation von temporärer Veranstaltungen (Patent K)
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Herausgegeben von Coronavirus COVID-19

Letzte Änderung: 23.07.2021 - 16h11

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