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  • Öffentliche Gaststätten: Anpassung des gesetzlichen Rahmens für Abend- und Nachtbetrieb an die Erwartungen der Kundschaft

Öffentliche Gaststätten: Anpassung des gesetzlichen Rahmens für Abend- und Nachtbetrieb an die Erwartungen der Kundschaft

  • Medienmitteilung

Diskotheken, die bis 6 Uhr morgens geöffnet sind, durchgehend geöffnete Restaurants ohne Beschränkung der Öffnungszeiten, Betriebe mit Patent B+, die auch am Donnerstag erst um 3 Uhr morgens schliessen müssen: Dies sind die wichtigsten Neuerungen, welche die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) in ihrem Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten, der soeben in Vernehmlassung geschickt wurde, vorschlägt.

Veröffentlicht am 12. Juni 2019 - 08h00

Nachdem die Motion von Grossrat Romain Collaud und Grossrätin Johanna Gapany mit dem Titel «Gesamtrevision des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten: Freiburg auch by night» im September 2018 teilweise angenommen wurde, gibt die SJD nun einen Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten (ÖGG, SGF 952.1) in Vernehmlassung. Sie will damit den gesetzlichen Rahmen für die Öffnungszeiten der verschiedenen Arten von Gaststätten lockern, damit diese die Erwartungen ihrer Kundschaft am Abed und in der Nacht besser erfüllen können.

Umfrage bei den Betrieben

Der Vorentwurf, der auf den allgemeinen Vorschlägen der Motionsurheber basiert, stützt sich ausserdem auf eine Betriebsumfrage, die GastroFribourg speziell für diesen Zweck bei den Verantwortlichen der am Nachtleben beteiligten öffentlichen Gaststätten des Kantons durchgeführt hat. Diese hat ergeben, dass die Betriebsführenden mit mehreren Aspekten des geltenden Systems unzufrieden sind.

Einerseits erlaubt die Schliessung um 4 Uhr den Diskotheken und Kabaretts (Patent D) nicht, sich ausreichend von den Betrieben mit einem Patent B+ abzuheben, die am Freitag und Samstag bis 3 Uhr geöffnet haben dürfen. Andererseits bleibt der Kundschaft, die ihren Ausgang bis in den frühen Morgen fortführen möchte, nach dem Betriebsschluss um 4 Uhr keine wirkliche Alternative. Die Nachtrestaurants (Patent F), welche die ganze Nacht durch eine klassische Küche anbieten sollen, erfüllen diesen Zweck nämlich nicht. Schliesslich stellen die Betriebe mit Patent B+ fest, dass bei ihrer Kundschaft bereits am Donnerstag eine starke Nachfrage nach einer Öffnung bis 3 Uhr besteht, besonders in Städten mit vielen Studierenden.

Durchgehende Öffnung in der Nacht

Der Vorentwurf liefert Antworten auf diese Feststellungen. So sieht er vor, dass Diskotheken und Kabaretts zukünftig von 16 Uhr bis 6 Uhr morgens öffnen dürfen. Die Betriebe mit Patent B+ erhalten die Erlaubnis, bereits am Donnerstag bis 3 Uhr geöffnet zu bleiben. Mit diesen beiden Massnahmen lässt sich erreichen, dass sich die beiden Betriebstypen in Zukunft besser ergänzen und dass den Nachtschwärmern bis in den Morgen geöffnete Lokale zur Verfügung stehen. Dies stellt auch für die öffentliche Ordnung eine Verbesserung dar.

Das Patent F für Nachtrestaurants, das zurzeit auf vier im ganzen Kanton begrenzt ist und Öffnungszeiten von 11–6 Uhr morgens vorsieht, wird zu einem Patent für «durchgehende Restauration». Dieses legt keine Öffnungszeiten fest, ist zahlenmässig nicht mehr begrenzt und bleibt Betrieben vorbehalten, deren Konzept ausschliesslich auf kulinarische Leistungen ausgerichtet ist und deren Standort aus Sicht der Immissionsprävention geeignet ist. Das Patent kann sowohl Firmen, die kleine Mahlzeiten wie Snacks anbieten, wie auch traditionellen Restaurants erteilt werden.

Die Vernehmlassung läuft von 7. Juni bis 30. August 2019.

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Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Letzte Änderung: 10.06.2020 - 17h55

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