In seiner Sitzung vom 17. März hat der Staatsrat der SJSD die Genehmigung erteilt, einen Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Handels, der die Tätigkeit von Bestattungsunternehmen betrifft, bis 19. Juni 2026 in Vernehmlassung zu geben.
Einerseits wird mit dem Vorentwurf die vom Grossen Rat angenommene Motion Dorthe Sébastien/Michellod Savio «Bestattungsvorsorge – Freiburg muss eine Gesetzeslücke schliessen» umgesetzt. Die geplanten neuen Bestimmungen verpflichten Unternehmen, die den Abschluss von Bestattungsvorsorgeverträgen anbieten, und insbesondere Bestattungsunternehmen, zu garantieren, dass im Falle einer Geschäftsaufgabe alle erhaltenen Vorauszahlungen erstattet werden. Wer gegen diese Pflicht verstösst, wird mit einer Busse von bis zu 20'000 Franken, im Wiederholungsfall gar bis zu 50'000 Franken, bestraft. Der Staatsrat wird die entsprechenden Ausführungsbestimmungen reglementarisch festlegen.
Andererseits äusserten einige im Kanton ansässige Bestattungsunternehmen im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung der Motion den Wunsch nach einer Bewilligungspflicht für ihre Tätigkeit, um die Achtung ihres Berufsstandes zu gewährleisten. Der Vorentwurf greift diesen Wunsch auf und führt ein Bewilligungssystem ein. Die Verantwortlichen Personen der betroffenen Unternehmen müssen in Zukunft neben anderen Kriterien insbesondere über den eidgenössischen Fachausweis Bestatter/in verfügen.