Der Generalstaatsanwalt und die Staatsräte, die der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) und der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) vorstehen, haben im Dezember 2025 einen Leitfaden verabschiedet, mit dem die Überwachung der kritischsten Fälle häuslicher Gewalt verbessert werden soll. Der Leitfaden ist das Werk einer Arbeitsgruppe, die unmittelbar nach dem Femizid von Epagny am 10. April 2025 vom Generalstaatsanwalt eingerichtet und geleitet wurde.
Der Leitfaden (s. Anhang) ist für alle Akteure, die an den Arbeiten beteiligt waren, verbindlich: Staatsanwaltschaft, erstinstanzliche Gerichte, Friedensgerichte, Zwangsmassnahmengericht, Kantonspolizei, Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe (JVBHA), Amt für Bevölkerung und Migration (BMA), Jugendamt (JA), Kantonales Sozialamt (KSA) bzw. OHG-Verbindungsstelle, Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Opfer des Strassenverkehrs, Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) sowie die Organisationen Frauenhaus Freiburg und EX-pression. Die Generalsekretariate der GSD und der SJSD waren ebenfalls an den Arbeiten beteiligt.
Ausgehend von der aktuellen Praxis ermittelte die Arbeitsgruppe einige Punkte, die im Umgang mit besonders kritischen Situationen verbessert werden könnten. Einerseits fehlt bei der Fallanalyse eine gemeinsame Sprache, da jeder Akteur die Methode anwendet, die seinem Kerngeschäft entspricht. Andererseits werden Informationen zu wenig systematisch ausgetauscht. Einigen Akteuren mangelt es zudem an Erfahrung in der Risikobewertung.
Der Leitfaden ist eine pragmatische Antwort auf diese Schwierigkeiten. Er sieht vor, dass die Akteure – insbesondere die Gerichtsbehörden – ein gemeinsames Instrument zur Risikobewertung und eine entsprechende Schulung erhalten, damit sie ihre Kompetenzen erweitern können. Die Kantonspolizei wird in Zusammenarbeit mit anderen kompetenten Stellen ihr Fachwissen bei der Auswahl eines geeigneten Instruments zur Verfügung stellen. Für die Schulung muss ein externer Anbieter beauftragt werden.
Im Bereich des Informationsaustauschs in besonders kritischen Fällen häuslicher Gewalt sieht der Leitfaden ein Verfahren zur Information der Staatsanwaltschaft vor. Diese entscheidet sich für eine von verschiedenen Massnahmen für das weitere Vorgehen: Anhörung der betroffenen Person, Meldung an die Abteilung Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei, Beantragen eines Gutachtens oder von Untersuchungshaft oder Einrichtung eines Netzwerks mit den vom Fall direkt betroffenen Partnern.
Der Leitfaden ist Teil des Handlungskonzepts II – Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Auswirkungen auf die Familie, das der Staatsrat am 15. Dezember 2025 genehmigt hat, und fügt sich insbesondere in das Handlungsfeld 8 (Arbeit mit gewaltausübenden Personen) und dessen prioritäre Massnahme 8.1 (Anforderungen an die Überwachung und Kohärenz der Massnahmen durch die verschiedenen beteiligten Instanzen) sowie die übrigen, gleichzeitig beschlossenen Massnahmen ein.