Revitalisieren bedeutet, den natürlichen Zustand von künstlich angelegten Ufern und eingedämmten, korrigierten oder eingedolten Fliessgewässern so weit wie möglich wiederherzustellen. Dabei sollen Fliessgewässer und Seen ihre ökologischen Funktionen wieder erfüllen können und gleichzeitig die Bedürfnisse der Bevölkerung und die landschaftliche Qualität berücksichtigt werden. Ausserdem trägt die Revitalisierung zum Hochwasserschutz bei, indem den Gewässern mehr Raum gegeben wird, und schafft attraktive Freizeit- und Erholungsräume.
Angesichts des Klimawandels ist es zudem unerlässlich, die Resilienz der Fliessgewässer und Seen wiederherzustellen. Dazu muss ihr Zustand verbessert und die Entwicklung einer üppigen Ufervegetation gefördert werden, die ausreichend Schatten spendet, um die Erwärmung des Wassers in Grenzen zu halten.
Fliessgewässer und Seen sind in ihrem natürlichen Zustand wertvolle Lebensräume für die aquatische, amphibische und terrestrische Fauna und Flora, in denen zahlreiche Pflanzen- und Tierarten zusammenleben. Durch ihr flächendeckendes Netz verbinden Fliessgewässer Ökosysteme miteinander und bilden bevorzugte Fortbewegungswege für zahlreiche Wasser- und Landtiere.
Seit dem 19. Jahrhundert und bis zum Ende der 1970er-Jahre haben Bautätigkeiten, industrielle Entwicklung und die Intensivierung der Landwirtschaft zu einer drastischen Verringerung der Räume entlang der Fliessgewässer und zu einer starken Verbauung der Ufer geführt. Diese nach den damaligen Bedürfnissen und Erkenntnissen vorgenommenen Eingriffe entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Raummangel entlang der Fliessgewässer wirkt sich nicht nur negativ auf den Hochwasserschutz aus, sondern verhindert auch die Entstehung eines ökologisch funktionalen und landschaftlich hochwertigen Uferbereichs.
Der Staat Freiburg muss die zu revitalisierenden Bereiche priorisieren. Das bedeutet, dass die Abschnitte von Fliessgewässern und Seeufern identifiziert werden müssen, bei denen eine Revitalisierung unter dem Gesichtspunkt des ökologischen Nutzens im Verhältnis zu den Umsetzungskosten am wirksamsten wäre.
Die Gewässerschutzverordnung (GSchV) verpflichtet die Kantone zur Durchführung von ökomorphologischen Erhebungen. Diese Daten dienen als Grundlage, um bei der Planung von Revitalisierungen die aus morphologischer Sicht defizitären Abschnitte auszuwählen.
Die Ökomorphologie umfasst alle strukturellen Bedingungen im Fliessgewässer und an den Ufern. Anhand von ökomorphologischen Erhebungen lässt sich der Grad der Künstlichkeit des Flussbetts und der Fluss- oder Seeufer beurteilen und die Längsvernetzung für die Fischwanderung bewerten. Anhand der ökomorphologischen Klassifizierung von Fliessgewässern und Seeufern lassen sich alle Abschnitte mit denselben morphologischen Merkmalen im gesamten Kanton kartografisch erfassen und in vier Klassen einteilen: natürlich/naturnah, wenig beeinträchtigt, stark beeinträchtigt, naturfremd/künstlich.
Ökomorphologische Erhebungen an Fliessgewässern
Der Kanton Freiburg hat zwischen 2012 und 2014 eine erste intensive Kampagne zur ökomorphologischen Erhebung der Fliessgewässer durchgeführt, um die bereits verfügbaren Daten zu vervollständigen. Im Rahmen dieser Kampagne wurden insgesamt fast 2300 km Fliessgewässer untersucht und bewertet, was 60 % des kantonalen Gewässernetzes entspricht. Die Erhebungen erfolgten hauptsächlich im Mittelland, wo die Fliessgewässer am häufigsten korrigiert wurden. Auf der Grundlage dieser ersten Kampagne konnte 2015 die Planung der Revitalisierung der Freiburger Fliessgewässer erstellt werden. 2025 wurde eine ergänzende Erhebungskampagne durchgeführt, deren Ergebnisse die Aktualisierung der Planung gemäss Art. 41 GSchV ermöglichen werden.
Ökomorphologische Erhebungen an Seen
Die Ökomorphologie der Seen wurde 2021–2022 für alle Gewässer mit einer Fläche von mehr als 0,5 ha bewertet. Die Studie diente als Grundlage für die Planung der Revitalisierung der Seeufer. Insgesamt wurden im Kanton 14 Seen untersucht.Ökomorphologische Erhebungen an Seen
Die Ökomorphologie der Seen wurde 2021–2022 für alle Gewässer mit einer Fläche von mehr als 0,5 ha bewertet. Die Studie diente als Grundlage für die Planung der Revitalisierung der Seeufer. Insgesamt wurden im Kanton 14 Seen untersucht.
Infolge der Volksinitiative «Lebendiges Wasser» wurde das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar 1991 angepasst. Im Dezember 2009 beschloss das Schweizer Parlament, die Revitalisierung gesetzlich zu verankern, sodass am 1. Januar 2011 neue Bestimmungen in Kraft traten. Seitdem hat jeder Kanton eine strategische Planung der Revitalisierung der Fliessgewässer und Seeufer erstellt.
Das kantonale Gewässergesetz (GewG) ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es verankert die Revitalisierung als Ziel des Wasserbaus an Fliessgewässern und Seen und sieht finanzielle Fördermassnahmen zur Revitalisierung vor.
Projekte im Kanton
Rund vierzig Kilometer Freiburger Fliessgewässer wurden bereits revitalisiert. Derzeit sind Projekte für etwa 32 km Fliessgewässer in Planung und auf 7 km werden derzeit Arbeiten durchgeführt.
Einige Beispiele
Das kombinierte Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt an der Kleinen Glane erstreckt sich über 6,8 km durch die Gemeinden Vallon (FR), Missy (VD), Saint-Aubin (FR) und Vully-les-Lacs (VD). Seine Ziele sind die Wiederherstellung eines naturnahen Zustands dieses stark verbauten Fliessgewässers, die Förderung der Entwicklung einer vielfältigen Fauna und Flora, die Sicherstellung des Hochwasserschutzes und die Verbesserung der landschaftlichen Qualität. Die erste Etappe der Arbeiten begann am 12. September 2022 in Saint-Aubin.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Bösingen begannen im März 2024 Revitalisierungsarbeiten an der Sense, die auch 2025 noch andauern. Dabei steht die Aufweitung des Flussbetts auf einer Länge von 1000 m im Vordergrund. Diese Revitalisierungsmassnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Hochwasserschutzprojekt der Gemeinde Laupen im Kanton Bern.
Ein 3 Kilometer langer Abschnitt der Broye auf Höhe des Auengebiets von nationaler Bedeutung «Les îles de Villeneuve» in der Gemeinde Surpierre (FR) wurde revitalisiert. Die letzten Arbeiten wurden 2022 abgeschlossen. Derzeit werden Unterhaltsmassnahmen und ein biologisches Monitoring durchgeführt. Dank dieses umfangreichen Projekts konnte die Broye wieder zu einem dynamischeren und naturnäheren Flusslauf zurückgeführt werden. Ihr Abfluss ist vielfältiger geworden und die Vernetzung mit ihren Nebenflüssen wurde verbessert. Die Wiederherstellung einer alluvialen Dynamik hat zur Neuentstehung vielfältiger Lebensräume geführt, insbesondere von Pionierstandorten, die eine schützenswerte Flora und Fauna beherbergen.
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