In der Schweiz stehen die Fliessgewässer von verschiedener Seite unter Druck und sind nicht überall in der Lage, ihre natürlichen Funktionen für den Menschen und die Ökosysteme zu erfüllen. Die Renaturierung der Fliessgewässer ermöglicht es:
- die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhöhen;
- die Gewässerlebensräume aufzuwerten und zu ihrer besseren Vernetzung beizutragen;
- Erholungsräume für die Bevölkerung zu schaffen;
- Die Widerstandfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu stärken;
- Hochwasser absorbieren und den natürlichen Geschiebetrieb sowie den Abfluss von landwirtschaftlichen und bewohnten Gebieten zu ermöglichen, um Überschwemmungen zu vermeiden und Infrastrukturen zu schützen;
- saubereres Wasser zu gewährleisten.
Auf Bundesebene gab die Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) im Jahr 2011 den Anstoss für eine schweizweite Politik der Renaturierung. In diesem Rahmen wurden die rechtlichen Grundlagen und die notwendigen Instrumente geschaffen, um die Gewässer zu wiederherzustellen und naturnäher zu gestalten. Der Begriff Renaturierung umfasst folgende Themenbereiche.
Revitalisierung der Fliessgewässer und Seeufer
Revitalisierung bedeutet, den Gewässern durch bauliche Massnahmen wieder eine natürlichere Morphologie zu verleihen und so die natürlichen Funktionen eines aquatischen Lebensraums wiederherzustellen.
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Gewässerraum
Damit die Gewässer ihren natürlichen Zustand wiedererlangen können, ist es notwendig, ihnen ausreichend Raum zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre verschiedenen Funktionen erfüllen können.
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Restwasser
Damit die Gewässer ihre natürlichen Funktionen erfüllen können, muss nach jeder Wasserentnahme eine Mindestwassermenge im Gerinne verbleiben. Das Gewässerschutzgesetz definiert die geltenden Mindestwerte. Das Amt für Umwelt bestimmt für jeden Wasserlauf und jede Entnahmestelle das geeignete Mindestrestwasser.
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Ökologische Sanierung der Wasserkraft
Anlagen wie Stauwerke und Wasserkraftanlagen, die die natürliche Dynamik des Geschiebetriebs beeinträchtigen, künstliche Schwankungen der Abflussmenge verursachen (Schwall/Sunk) oder die Fischwanderung behindern, müssen ökologisch saniert werden.