Die Verkehrsplanung bestimmt die Analyse, Beurteilung, Organisation und Koordination des Ausbaus der Verkehrsinfrastrukturen (Strassen, Trottoirs, Fusswege, Radwege, ÖV-Linien). Raumplanung und Verkehrsplanung stehen in einem engen Abhängigkeitsverhältnis.
Das Amt für Mobilität (MobA) ist für die Verkehrsplanung des Kantons zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erstellt es den kantonalen Verkehrsplan (KVP), sorgt für die Koordination des Verkehrs auf kantonaler, regionaler und lokaler Ebene und wirkt an dieser Koordination mit. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs ist das Amt auch für die Planung des Bahn- und Busangebots sowie für die Aufstellung der Fahrpläne zuständig.
Kantonale Verkehrsplan (KVP)
Der KVP dient dazu, die Verkehrspolitik im Kanton zu koordinieren und die Ziele des Mobilitätsgesetzes umzusetzen. Daneben wurden themenspezifische Sachpläne für den Velovekehr (Sachplan Velo) und die Anlagen der kombinierten Mobilität bei den Bahnhöfen im Kanton ausgearbeitet.
Der KVP bezweckt:
- Die Ziele der kantonalen Verkehrspolitik umzusetzen
- Die Kriterien zu bestimmen, die als Entscheidungsgrundlager für Verkehrsfragen dienen
- Die allgemeinen Massnahmen aufzuzeigen, mit denen die verkehrspolitischen Ziele erreicht werden können
Seine Ziele gründen auf der kantonalen Verkehrspolitik, die aus drei Ebenen besteht:
- das Mobilitätsgesetz (MobG)
- das Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG)
- der Kantonale Richtplan (KRP)
Der kantonale Richtplan legt die grundlegenden Vorgaben fest. Er kann von der Website des Bau- und Raumplanungsamts (BRPA) heruntergeladen werden
Regionale Verkehrsplanung
Die Region ist die Stufe zwischen Kanton und Gemeinden. Regionale Verkehrspläne sind somit nur dort zu erstellen, wo sie einen wesentlichen Beitrag zur Koordination des Verkehrs leisten. Im Kanton Freiburg haben die Agglomerationen Freiburg und Bulle (Mobul) einen regionalen Verkehrsplan ausgearbeitet. Diese Planung ist nun integrierender Bestandteil der Agglomerationsrichtpläne.
Das Amt für Mobilität ist für die Koordination der regionalen Verkehrspläne mit dem kantonalen Verkehrsplan besorgt. Die betroffenen Organisationen und die öffentlichen Transportunternehmen werden in die Arbeiten einbezogen.
Die Arbeitshilfe Regionalplanung 2021 des Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) soll die Regionen in ihren raumplanerischen Tätigkeiten, insbesondere bei der Erstellung der heute obligatorischen regionalen Richtpläne unterstützen.
Lokale Planung
Im Rahmen der Ortsplanung (OP) erstellen die Gemeinden die Strassenrichtpläne. Diese zeigen die bestehenden und projektierten Strassen- und Transportprojekte auf. Die Strassenrichtpläne müssen auf der KVP und auf die Regionalpläne abgestimmt werden. Das Amt für Mobilität (MobA) kontrolliert deren Konformität.
Die Arbeitshilfe für die Ortsplanung will den gewählten Gemeindevertretern, den Mitgliedern der Raumplanungskommission sowie den Raumplanerinnen und Raumplanern bei ihrer Arbeit an der raumplanerischen Gestaltung des Gemeindesgebiets eine Hilfe bieten. Sie soll ihnen bei der Ausarbeitung und der Umsetzung der Ortsplanung behilflich sein.