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Sachplan Anlagen der kombinierten Mobilität

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Ein Anlage der kombinierten Mobilität ist ein Parkierungsanlage, der Autofahrer dazu bringen soll, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in städtische Gebiete zu gelangen. Das Amt für Mobilität hat auf der Grundlage einer Studie über die Anlagen der kombinierten Mobilität an den Bahnhöfen im Kanton Freiburg eine Planung erstellt. Sie wurde im Dezember 2018 vom Staatsrat validiert.

Ziele und Methodologie

Die etwa sechzig bestehenden und bis 2035 geplanten Bahnhöfe auf dem Gebiet des Kantons Freiburg wurden in dieser 2017 durchgeführten Studie analysiert. Die Bushaltestellen Farvagny-le-Grand, Le Mouret Village, Plaffeien Dorf und Tafers Dorf, liegen in Regionen, die nicht durch die Bahn erschlossen sind, aber wurden in diesem Rahmen ebenfalls analysiert. Es wurden nur diese vier Bushaltestellen berücksichtigt, weil vermieden werden soll, dass Anlagen der kombinierten Mobilität die regionalen Buslinien konkurrenzieren.

Der Studie verfolgte diese Ziele:

  • die aktuelle Situation bei den Bahnhöfen analysieren
  • das Kundenpotenzial abschätzen
  • für jeden Bahnhof im Kanton Freiburg die passende Grösse der bestehenden oder zu erstellenden Anlage der kombinierten Mobilität  bestimmen (Anzahl Parkfelder für Autos und Abstellfelder für Velos)

Für die Bestimmung des Kundenpotenzials wurde die Zahl der Pendlerinnen und Pendler herangezogen, die bei der nächstgelegenen Bahnhaltestelle umsteigen oder umsteigen könnten. Die Pendlerinnen und Pendler, deren Wohnort eine Distanz zur Bahnhaltestelle von weniger als 500 m aufweist oder im Einzugsgebiet eines städtischen Busnetzes (Agglo Freiburg und Mobul) liegt, wurden nicht berücksichtigt, weil sie sich zu Fuss oder mit dem Bus zum nächstgelegenen Bahnhof begeben können. Die Bahnhöfe und Bahnhaltestellen wurden darüber hinaus aufgrund der Taktfrequenz, mit der sie bedient werden, und des Kundenpotenzials in fünf Kategorien eingeteilt.

Parkplätze für Autos

Für jede Anlage wurde die nötige Anzahl Parkfelder für Autos berechnet, wobei als Ziel eine Kapazität von 4 % der potenziellen Kunden (Anzahl Pendlerinnen und Pendler, die beim nächstgelegenen Bahnhof umsteigen) berücksichtigt worden ist. Laut dieser Schätzung sind ca. 1000 zusätzliche Plätze im Freien und andere in Parkhäusern nötig. Die Anlagen in Form eines Parkhauses sollen in unmittelbarer Nähe der Bahnhöfe der regionalen Zentren (Bulle, Châtel-Saint-Denis, Düdingen, Estavayer-le-Lac, Murten/Morat und Romont und auch Givisiez) erstellt werden.

Veloparkierung

Die VSS-Norm SN 640 065 empfiehlt zwischen ein und vier Abstellfelder je zehn Wegreisende. Aus der Studie geht Folgendes hervor: Ohne Anrechnung des Bahnhofs Fribourg/Freiburg braucht es insgesamt 2700 Abstellfelder für Velos, um das Ziel von einem Abstellfeld je zehn Wegreisende zu erreichen. Da es gegenwärtig ca. 900 gibt, braucht es zusätzlich ca. 1800 Abstellfelder.

Der Kanton hat ein Merkblatt erstellt, das die Empfehlungen aus den VSS-Normen und dem Sachplan «Anlagen der kombinierten Mobilität» für die Planung und den Betrieb von Veloparkierungsanlagen zusammenfasst. Dieses Merkblatt richtet sich an die Gemeindeverwaltungen und die Transportunternehmen.

Der Sachplan als Planungsinstrument

Mit der Studie verfügt der Kanton über ein Planungsinstrument für die Anlagen der kombinierten Mobilität (Sachplan Anlagen der kombinierten Mobilität).

Die Ergebnisse der Studie sind als Richtwerte zu verstehen. Die nötigen Anlagen müssen von den Transportunternehmen und gegebenenfalls von den betroffenen Gemeinden oder von Privaten erstellt werden.

Dokumente

  • Sachplan Anlagen der kombinierten Mobilität (PDF, 7.95MB)
  • Etude des parcs-relais aux gares du canton de Fribourg (PDF, 4.76MB)
  • Veloparkierung an Bahnhöfen – Qualitätsstandards (PDF, 1.91MB)

Links

  • Etat de Vaud - Multimodalité
  • Bundesamt für Raumentwiklung (ARE) -Verkehrsdrehscheiben
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Herausgegeben von Amt für Mobilität (MobA)

Letzte Änderung: 10.12.2024

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